Nachträglich entdeckte Mängel an Gebraucht-KFZ?

4. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Volker Klaffehn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachträglich entdeckte Mängel an Gebraucht-KFZ?

Hallo,

Ich habe vor 2 Monaten einen gebrauchtes Auto erstanden. Ich habe mir das Fahrzeug angesehen, da ich aber von sowas eigentlich keine Ahnung habe, habe ich nichts entdecken können. Auf Nachfrage, ob mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt, wurde mir vom Händler mitgeteilt, daß das KFZ einen Heckschaden hatte, der damals für ca. 1000 DM repariert wurde(Dies steht auch im Kaufvertrag unter 'Sonstige Zugesicherte Eigenschaften und Vereinbahrungen'). Nun habe ich kurze Zeit später festgestellt, daß der Auspuff defekt ist (ich wußte einfach nicht, das diese spezielle Auto eigentlich 2 Auspuffrohre hat), aber da dachte ich mir, naja, hätte ich sehen können, selber schuld, war wohl dann der Heckschaden. Also habe ich mein KFZ zu einer Werkstatt gebracht, um dort den Endschalldämpfer ersetzen zu lassen. Diese Arbeit wurde dort auf ausgeführt, allerdings teilte mir der KFZ-Mensch anschließend mit, daß z.B. kaum noch Motoröl im Motor war (hätte ich natürlich beim Kauf prüfen sollen, aber der Händler doch eigentlich auch???), so daß ich erstmal knapp 300 Euro für Auspuff und Öl zahlen mußte. Zusätzlich sind aber wohl die vorderen Stoßdämpfer undicht, irgendwas mit dem Querlenker stimmt nicht und ein paar weitere Kleinigkeiten, die meiner Meinung nach nur durch KFZ-Kenntnisse beim Kauf hätten entdeckt werden können, da sie mir ja während der letzten Zeit nicht aufgefallen sind. Nun habe ich eine Mängelliste von der Werkstatt, und einen Kostenvoranschlag, daß die Reperatur der festgestellten Mängel sich nochmals auf ca. 900 Euro belaufen würde. Da das Fahrzeug nur 2200 Euro gekostet hat, finde ich das im Verhältnis relativ viel, vor allem nach nur 2 Monaten. Nach dem Kaufvertrag habe ich keine Garantie, aber die 12 Monate gesetzliche Gewährleistung, mit den Hinweisen, daß es sich um ein Gebraucht-KFZ handelt, Verschleißteile aus der Gewährleistung entfallen und ich das KFZ sowohl gesehen als auch probegefahren habe(was ich zwar nicht getan habe, aber auch wenn ich es gefahren hätte, hätte ich die jetzt festgestellten Mängel sowieso nicht bemerkt). Die Sache mit dem kaputten Auspuff könnte ich ja noch einsehen, war ja eigene Blindheit, aber wie kann ich denn genau herrausfinden, welche Teile unter die Gewährleistungspflicht fallen und welche nicht? So fallen Gummiringe doch wohl sehr wahrscheinlich nicht darunter, aber was ist mit den vorderen Stoßdämpfern oder den hinteren Stabistreben(was immer das ist?)?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen,

MfG Volker Klaffehn

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Volker Klaffehn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also nochmal kurz gefaßt : Wie kann ich rausfinden, welche Teile unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht fallen und welche nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Klaffehn,

grundsätzlich sind Händler nach dem neuen Schuldrecht verpflichtet, auch auf Gebrauchtfz. eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr einzuräumen.
Allerdings wird ledigliche ein Alters- und Laufleistungsgemäßer Zustand geschuldet. Insofern wäre die Gesamtlaufleistung von Bedeutung.
Zudem kann die Gewährleistung teilweise beschränkt werden, in Ihrem Fall z.B. ohne Verschleißteile.

Der Mangel am Auspuff war Ihnen Ihren Angaben zufolge bekannt. Stoßdämpfer können je nach Laufleistung ein typisches Verschleißteil darstellen. Verbraucht das Fz. noch immer Öl?

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Volker Klaffehn
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhost,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Laufleistung betrug zum Kaufzeitpunkt vor 2 Monaten 177000 km, nun 180000 km, das KFZ ist Baujahr 1989. Was mich wundert, ist die Tatsache, daß ich nun nochmals ca. 50% des Kaufpreises in Reparaturen investieren muß, obwohl mir der Verkäufer auf Nachfrage gesagt hat, außer dem reparierten Heckschaden wäre sonst alles in Ordnung. Den Ölverbrauch werde ich mal überwachen, ob er überdurchschnittlich hoch ist.

MfG V.Klaffehn

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas Zoz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Generelle Frage: Sind verdeckte Mängel und Schäden auch dann durch die Gewährleistung abgedeckt, wenn ich diese erst nach 7 Monaten bemerkt habe bzw. bemerken konnte?

Konkretes Beispiel: Kauf eines gebr. PKW mit ca. 65000 km Anfang 2004 für 10.000 EUR. Ende August 2004 bei ca 82.000 km Bruch der Lehne des Fahrersitzes. Die Reparatur (nur schweißen ohne Verwendung von Neuteilen) kostet 200 EUR. Der Verkäufer lehnt eine Gewährleistung ab mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug von mir bereits 17.000 km gefahren wurde. Die Stahlteile eines Sitzes halten normalerweise ewig und können ohne aufwändige Montagearbeiten von mir nicht überprüft werden. Es ist im vorliegenden Beispiel also unmöglich, eventuelle bereits bestehende Mängel solcher Art zu erkennen und gleich bei Kauf bzw. kurz danach eine Mängelrüge zu erheben.

Machtr es Sinn, dass ich mich hier um eine konkrete Rechtsberatung bemühe oder ist anzunehmen, dass der Verkäufer mit der Ablehnung der Gewährleistung recht hat?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Zoz

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#5
 Von 
OGdR
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit Sicherheit nicht!

Wenn die Lehne zum Zeitpunkt der Übergabe ganz war (was mit Sicherheit so war, da Sie ja auch 17.000 km damit gefahren sind), handelt es sich auch bei der Lehne um ganz normalen Verschleiß. Autofahren ist nunmal nicht umsonst.

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>Es ist im vorliegenden Beispiel also unmöglich, eventuelle bereits bestehende Mängel solcher Art zu erkennen<<<

Dem Händler übrigens auch.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sie haben theoretisch nur einen Gewährleistungsanspruch auf Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen.

Zum einen müssen Sie gemäß neuestem BGH Urteil darlegen und beweisen, das es sich hier um einen Sachmangel handelt und nicht um Verschleiß, durch übermässigem Gebrauch. Zum Anderen, selbst wenn Ihnen das gelingen sollte, müssen Sie nunmehr beweisen das dieser Mangel schon bei Übergabe vorlag, was unwahrscheinlich ist, schließlich sind Sie anstandslos 17.000 km damit gefahren.

Fazit: Sparen Sie sich den Weg zum Rechtsanwalt und beheben den Schaden aus eigener Tasche.

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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

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