Nachträgliche Preiserhöhung bei Neuwagenkauf

11. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
prenzlau82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Preiserhöhung bei Neuwagenkauf

Hallo zusammen,

ich habe am 27.11.2017 (sic!) bei einem deutschen EU-Importeur ein Neufahrzeug von Skoda bestellt.

Ich erhielt daraufhin eine Bestellbestätigung. Die unverbindliche Lieferzeit betrug 6-9 Monate. Es gab dann ewiges Hin und Her - erst war der Motor nicht lieferbar, ich sollte dann einen besseren ohne Aufpreis erhalten - dann gab es Lieferschwierigkeiten wegen neuer Zertifizierungen, etc. Es zog sich alles ewig, zwischenzeitliche Versprechungen ("nächsten Monat müsste es da sein", "bis Weihnachten haben Sie es auf jeden Falll") wurden nicht eingehalten, usw. Nur Ärger!

Nun endlich, am 10.05.2019, ist das Auto beim Händler angekommen, kann abgeholt werden. In der vorab zugesandten Rechnung finde ich nun eine Preisanpassung über mehr als 800 Euro samt Auszug aus den AGB:

"Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Kaufvertragsabschluss eintretende, vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten".

Ist dieses Vorgehen rechtens? Auf der einen Seite gibt es die gefühlte Ungerechtigkeit, da ich unverhältnismäßig lange warten musste, mein Altfahrzeug nun einen geringeren Verkaufspreis erzielen wird, jede Menge Zeit und Nerven draufgegangen sind, etc. Auf der anderen Seite frage ich mich aber, ob es überhaupt einen "vereinbarten Liefertermin" gab, denn dieser war doch unverbindlich? Oder ist damit der faktische Liefertermin gemeint, also quasi JETZT?

Wäre sehr dankbar für jeden Beitrag, denn ich möchte das Auto sehr gern haben - gerade nach der langen Wartezeit - bin aber nicht bereit den Aufpreis zu zahlen.

Vorab vielen Dank.

Gruß
Andy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Die AGB haben Sie akzeptiert...die Wartezeit immens lange. Ich würde mit dem Händler eine Kulanz vereinbaren um die 800 EUR im besten Falle ganz zu streichen.

Argumentieren Sie wie hier und bleiben Sie dabei weiterhin so ruhig und sachlich.

-- Editiert von cirius32832 am 11.05.2019 13:15

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von prenzlau82):
vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers

Und das hat wie genau stattgefunden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von prenzlau82):
Ist dieses Vorgehen rechtens? Auf der einen Seite gibt es die gefühlte Ungerechtigkeit, da ich unverhältnismäßig lange warten musste,


Nun, da hätte man eben vorher selbst tätig werden müssen und dem Händler irgendwann eine angemessene Frist zur Lieferung setzen müssen. Der Zug ist jedoch abgefahren.
<1,5 Jahre für ein Auto ist natürlich schon recht lange, jedoch auch nicht gänzlich ungewöhnlich. Je nachdem wie gerade die Modellplanung beim Bauer aussieht, kann das durchaus schon mal vorkommen. Nicht selten trifft das auf besondere Ausstattungsmerkmale und neuerdings Motorisierungen/Abgasnormen zu.

Entsprechen die 800€ denn den 2,5% Preiserhöhung? Das wäre ja dann ein Bruttokaufpreis von 32.000€. Für einen Skoda im Re-Import schon recht ungewöhnlich, wenn sicherlich auch nicht unmöglich.

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