Hallo,
ich habe ein kleines Problem und wollte mir hier mal Rat holen.
Ich habe mir im Februar ein neues Auto gekauft, ca 300km von mir (somit persönliche Aussprache etwas schwierig)
Soweit so gut, einige Zeit damit gefahren.
Irgendwann fiel mir ein quietschen im vorderen Bereich auf. Was aber weiter kein Problem war , da ich beim Autokauf vorne neue Bremsscheiben gewechselt bekommen habe und somit Ersatzteil-Garantie habe oder wie auch immer man das nennen mag. Bin also zu dem Vertragshändler in meiner Stadt gefahren (Einbaunachweis und interne Bremsenrechnung der Werkstatt dabei) diese haben dann danach geschaut und dabei bemerkt das ein Führungsstift schief in den Bremssattel eingeschraubt wurde, der das Gewinde rausriss. Verdacht lag deswegen darauf das das quietschen davon kam.
Weiteres Prozedere ist ja erstmal uninteressant. Ich stellte mir dann natürlich die Frage - wer zahlt das ? Mein Berater in meiner Servicewerkstatt vor Ort hat die ganze Sache fotografiert und meinte ganz klar, dass die Schuld bei der Werkstatt liegt , wo ich auch das Auto gekauft habe weil durch äußere Einfluss das nicht passieren kann.
Ich folglich meinen Verkäufer kontaktiert, der meinte mein Berater soll ihm mal die Bilder schicken und er prüft das Ganze. Gesagt, getan.
Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört - habe ihm Emails geschrieben mit der Aufforderung sich zu äußern. Angerufen.
Mir ist das ganze jetzt langsam auch zu blöd und daher wollte ich eigentlich einen Anwalt herbeiziehen das der sich drum kümmert.
Bin ich soweit im Recht ?
Mit freundlichen Grüßen
Neues Auto gekauft - Schaden von Werkstatt verursacht
2. Juni 2017
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Frage vom 2. Juni 2017 | 15:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Auto gekauft - Schaden von Werkstatt verursacht
#1
Antwort vom 2. Juni 2017 | 16:16
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Dein Ansprechpartner in Gewährleistungsfragen ist deine Verkäuferwerkstatt.
Wann war denn "irgendwann"?
Wie lange ist "seitdem" denn her? Hast du überhaupt schon Ansprüche gestellt?
Hast du den VK nachweisbar, mit Fristsetzung, zur Behebung des Mangels aufgefordert?
#2
Antwort vom 2. Juni 2017 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41089x hilfreich)
Zitat :Mir ist das ganze jetzt langsam auch zu blöd und daher wollte ich eigentlich einen Anwalt herbeiziehen das der sich drum kümmert.
Bin ich soweit im Recht ?
Klar.
Es ist Dein gutes Recht einen Anwalt zu beauftragen wenn Dir das zu lästig wird.
Nur solltest Du vorher mit ihm absprechen was es Dich kosten wird, damit Du dann hinterher nicht überrascht bist wenn er Dir ein paar Hundert EUR berechnet.
Und jetzt?
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