Neuwagen / Defekt / kein Leihwagen

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tarlyn
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuwagen / Defekt / kein Leihwagen

Guten Tag, ich blicke aktuell nicht mehr durch und hoffe auf Tipps von eurer Seite oder eben die Bestätigung der Aussagen des Autohauses.

Folgender Fall.

Anfang Dezember 2021 bei einem Vertragshändler einen Neuwagen gekauft.
Abholung war am 27.12.2021

Am Fzg trat am 25.01 ein Defekt auf und es erfolgte ein Abschleppen im Rahmen der Mobilitätsgarantie zum Vertragshändler, welcher auch über eine angeschlossene Werkstatt verfügt.

Über die Mobilitätsgarantie wurde eine Kostenübernahmeerklärung für 7 Tage für einen Leihwagen getätigt.

In der Werkstatt wurde festgestellt, dass ein Bauteil defekt ist, welches ersetzt werden muss und dieses wurde auch letzte Woche bestellt. Einen Liefertermin gibt es bisher nicht.

Die 7 Tage bezüglich der Kostenübernahme laufen morgen ab.

Eine Rücksprache beim Vertragshändler ergab, dass ich den Leihwagen morgen zurückgeben oder auf eigene Kosten weiter behalten soll.
Eine Rücksprache mit der Zuständigen Stelle des Herstellers bez. der Mobilitätsgarantie ergab, dass keine Verlängerung der Kostenübernahme für einen Leihwagen möglich sei und ich der Vertragshändler/Werkstatt müsse sich kümmern.

Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass ich pro Defekt bis zu 80 € Taxigeld einreichen könnte.

Meine Frage ist, gibt es einen Weg, um weiter einen Leihwagen auf Kosten des Herstellers/Werkstatt/Vertragshändler zu nutzen bis zur Fertigstellung meines PKW ?
Mit den 80 € Taxikosten kommen wir geschätzt 1 - 2 Tage weit, aufgrund diverser Arzt / Therapietermine eines Kindes in der Familie.

Es ist ein zweites Fzg in der Familie vorhanden, jedoch beruflich im Wechseldienst eingebunden. Ein Erreichen der Arbeitsstelle bzw. der Heimatadresse ohne das zweite Fzg mit ÖPNV ist aufgrund der Dienstzeiten zu 2 Schichten mit einer Zeit von knapp 2 Stunden einzurechnen, in den anderen Schichten mit knapp 1 Stunde, pro Weg.

Bevorzugtes Ziel wäre, dass ich den Wagen repariert wiederbekomme.
Für uns sinnvollstes und natürlich auch angenehmstes Ziel wäre die Stellung eines Leihwagens für die Dauer bis zur Reparatur unseres Autos ohne die Kosten dafür zu tragen.

-- Editiert von Tarlyn am 31.01.2022 14:16




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130746 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von Tarlyn):
Bevorzugtes Ziel wäre, dass ich den Wagen repariert wiederbekomme.

Das ist ja nun wohl in Arbeit.



Zitat (von Tarlyn):
Für uns sinnvollstes und natürlich auch angenehmstes Ziel wäre die Stellung eines Leihwagens für die Dauer bis zur Reparatur unseres Autos ohne die Kosten dafür zu tragen.

Ja, das ist klar.



Zitat (von Tarlyn):
Meine Frage ist, gibt es einen Weg, um weiter einen Leihwagen auf Kosten des Herstellers/Werkstatt/Vertragshändler zu nutzen bis zur Fertigstellung meines PKW ?

Das sollte man sinnigerweise die Drei vorgenannten fragen. Wobei die Werkstatt vermutlich gar nichts machen wird, weil die Margen das nicht hergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tarlyn
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Na da hab ich doch extra versucht alles so zu schreiben, dass solche Antworten nicht rumkommen @Harry Hat dann wohl leider doch nicht ausgereicht, schade.

zum ersten Zitat : Japp aber nicht schnell genug um dem entstehenden Problem entgegen zu wirken.
zum zweiten Zitat : Schön das wir einer Meinung sind.
zum Dritten Zitat : Fruchtlos geschehen. Und die Werkstatt ist an den Händler angegliedert, dementsprechend Händler/Werkstatt der gleiche Ansprechpartner.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130746 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von Tarlyn):
zum ersten Zitat : Japp aber nicht schnell genug um dem entstehenden Problem entgegen zu wirken.

Das ist bedauerlich.



Zitat (von Tarlyn):
zum Dritten Zitat : Fruchtlos geschehen. Und die Werkstatt ist an den Händler angegliedert, dementsprechend Händler/Werkstatt der gleiche Ansprechpartner.

Wenn die Versicherung nicht greift und es keine Kulanz gibt, dann hat man wohl Pech gehabt und wird mit den Unbequemlichkeiten leben müssen, bis das eigene Kfz wieder zur Verfügung steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tarlyn
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn es keinen verpflichtenden Weg über die aktuelle Gesetzgebung gibt.

Gibt es denn dann eine Rechtsgrundlage, um etwaige entstehende Kosten beim Hersteller / Händler / Werkstatt geltend zu machen.

Wenn ich als Beispiel den Leihwagen nutzen und dementsprechend selber zahlen würde, um Arzt bzw Therapiesitzungen besuchen zu können bzw nicht 4 Stunden im ÖPNV zu verbringen die Kosten für den Leihwagen.
Oder aber die Kosten für ÖPNV / Taxi.

Oder ist dies aus der Erfahrung herraus eher zum Scheitern verurteilt und ich sollte das ganze wirklich unter Lebenserfahrung und persönlichem Pech ablegen ?

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