Neuwagen - Farbe nicht mehr verfügbar

26. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
HTAD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen - Farbe nicht mehr verfügbar

Moin moin,

Ich habe vergangenen Samstag den Vertrag für einen neuen Skoda Octavia in der Standard-Lackierung(kostenlos) "pacific blue" (Dunkelblau) beim Vertragshändler unterzeichnet. Mittwoch bekam ich mitgeteilt, dass die gewählte Farbe nicht mehr verfügbar ist und die neue Standard-Farbe "energy blue" (Hellblau) ist. Die Farbe finden wir fürchterlich und möchten das nicht akzeptieren.
Der Händler bot uns bisher nur an für 550€ eine Metalliclackierung zu wählen, die wir aber bezahlen müssen.
Der ausgemachte Kaufpreis liegt bereits leicht über unserem Budget, weshalb wir die Mehrkosten nicht akzeptieren können.

Welche Rechte haben wir? Können wir verlangen, dass der Wagen entweder in der vertraglich festgehaltenen Farbe oder in unserer Wunschfarbe geliefert wird?

Vielen Dank schon mal vorab und ein schönes erholsames Wochenende!

Beste Grüße
HTAD

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von HTAD):
Welche Rechte haben wir?
Von der Bestellung zurück zu treten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Habt Ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Bestellung aufgegeben.
Bei einer Bestellung kann der Hersteller immernoch sagen, dass der bestellte Artikel nicht lieferbar ist.
Bei einem Kaufvertrag würde das anders aussehen ;o)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6271 Beiträge, 1501x hilfreich)

Ich wüsste nicht, warum der Käufer vom Vertrag zurücktreten sollte. Ihm wurde vertraglich die Lieferung eines Fahrzeugs in der Farbe "Pacific blue" zugesagt, also muß das Auto auch so geliefert werden.

Das gilt umso mehr, als es überhaupt kein Problem für den Händler ist, vom Hersteller ein Fahrzeug in Sonderfarbe zu bekommen. "Unmöglichkeit", die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, kann ich da weit und breit nicht erkennen. Er muss dann ggf. die Kosten tragen, bzw. die Kosten auf den Hersteller abwälzen.

Denn entweder der Händler oder der Hersteller hat ja offenkundig Mist gebaut, als er ein Fahrzeug in einer Farbe verkaufte, in der dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr hergestellt wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120292 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von HTAD):
Welche Rechte haben wir?

Kommt darauf was an da unterzeichnet hat.
Bestellung / Bestellauftrag (verbindlich? / unverbindlich?), Kaufvertrag, ...



Zitat (von eh1960):
Ihm wurde vertraglich die Lieferung eines Fahrzeugs in der Farbe "Pacific blue" zugesagt

Echt? Wo konnte man das lesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HTAD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich laut Überschrift um eine verbindliche Skodabestellung.

Im Vertrag ist die Farbe "Pazifik-Blau" aufgeführt.

Ich werde morgen zu dem Verkäufer fahren und freundlich aber bestimmt sie bitten den Vertrag zu erfüllen. Meiner Meinung nach hat der Händler 2 Optionen:
1. sie liefern laut Vertrag
2. sie bieten uns eine Wunschfarbe ohne Aufpreis an.

Sehe ich das richtig? (wer dies bestätigt, bitte auch die Quelle Ihres Wissens angeben)

Vielen Dank schon Mal vorab und ein schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es ist - hier für Außenstehende - immer noch nicht eindeutig festzustellen, dass ein Vertrag vorliegt. Die Bestellung kann ja für den Besteller verbindlich sein, muss deshalb aber noch nicht umgekehrt den Rechtsbindungswillen des Autohauses zum Ausdruck bringen. Es ist sogar nachvollziehbar, dass ein Autohaus erst einmal eine Bestellung aufnimmt und dann - natürlich kurzfristig - prüft, ob es leisten kann.

Vielleicht war es bei euch auch anders und es wurde bereits seitens Autohaus fest zugesagt oä. Dafür müsstest du aber Anhaltspunkte liefern. Im Eingangsposting schreibst du zwar von "Vertrag", aber möglicherweise hast du das missgedeutet - eine verbindliche Bestellung ist nicht ohne Weiteres ein Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ad278
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wir haben die gleiche Problematik nur zeitlich etwas intersanter.

Wir haben gestern, Freitag, den 26.01.18 eine "Verbindlich Skoda-Bestellung" über einen Octavia Combi mit der (kostenlosen) Farbe "pazifik-Blue" unterschrieben.
Am gleichen Tag wurden wir vom Autohaus informiert, dass die Farbe eigentlich seit Montag, den 22.01.18 nicht mehr lieferbar ist!!!
Sie selbst wusste das nicht und ihr System hat Sie bei der Bestellung auch nicht informiert.
Genau wie HTAD finden wir die Alternative Farbe Energy-Blue überhaupt nicht schön, von allen anderen Farben kommt lediglich eine Metallic für 550€ Aufpreis in Frage.

Ich bin aber genauso nicht bereit einen Cent für eine andrere Farbe zu bezahlen. Da hier meiner Meinung nach ein größer Kommunikationsfehler im Autohaus vorliegt.
Unsere Verkäuferin will sich jedoch am Montag mit ihrem Chef abstimmen inwieweit Sie uns beim Mehrpreis entgegen kommen können...

-- Editiert von ad278 am 27.01.2018 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von ad278):
Ich bin aber genauso nicht bereit einen Cent für eine andrere Farbe zu bezahlen. Da hier meiner Meinung nach ein größer Kommunikationsfehler im Autohaus vorliegt.


Der Ärger und Unwillen ist völlig verstehbar, aber dennoch leider rechtlich unbeachtlich. Die vermutlich auch von deinem Skoda-Händler verwendeten, vom VDA empfohlenen AGB für den Neuwagenverkauf lauten u.a.:

Zitat (von Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)):
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.


M.a.W., wenn und nur wenn die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt wurde, existiert ein Vertrag, der den Händler zur Lieferung des vereinbarten Kaufgegenstands verpflichtet.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ad278
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@metttwurstkneckebrot: Danke für deine Info :)

Der Autohändler ist mit preislich entgegen gekommen, sodass ich nun eine Metalliclackierung für einen Mehrpreis von 150€ erhalten habe.

0x Hilfreiche Antwort

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