Neuwagen - Montagsauto - Wandlung

11. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
romano levi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen - Montagsauto - Wandlung

Hallo,

habe im Oktober einen Neuwagen bei einem Land Rover Vertragspartner in Berlin gekauft, komme selbst aus München.
Vorab - alle mir entstandenen Kosten hat LR erstattet (abgesehen von meiner gestohlenen Zeit).

Schon bei der Übergabe blieb der Wagen liegen und musste 10 Tage in die Werkstatt.
Seit April diverse sich wiederholende Mängel (defekte Klima, vibrierendes Armaturenbrett, 2 x offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt)

Mehrfach bei LR in München reparieren lassen. Einmal zu LR-Vertragspartner in Berlin zur reparatur gebracht.

Insgesamt stand der Wagen jetzt 7 x für mehrere Tage in Reparatur (insgesamt ca 30 Tage).
Jetzt ist erneut die Klimaanlage defekt und ich muss in die Werkstatt

Vertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit.

Was ist der bessere Klageansatz .- Wandlung gegen Erstattung des vollen Kaufpreises oder Lieferung eines mangelfreien Neuwagens.

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von romano levi):
Vertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit.
Den Sack mit 7 Zippeln gibt es nunmal nicht.
Zitat (von romano levi):
Lieferung eines mangelfreien Neuwagens.
Das würde das bessere Konzept sein, beißt sich nur mit deinem verlorengegangenem Vertrauen

P.S.: Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr

-- Editiert von radfahrer999 am 11.10.2016 13:56

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
romano levi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde das bessere Konzept sein, beißt sich nur mit deinem verlorengegangenem Vertrauen

Naja - das Vertrauen in MEIN Auto ist verlorengegangen - nicht das in das Modell ansich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von romano levi):
nsgesamt stand der Wagen jetzt 7 x für mehrere Tage in Reparatur (insgesamt ca 30 Tage).

Belege darüber hat man?



Zitat (von romano levi):
Was ist der bessere Klageansatz .

Warum Geld zum Fenster hinauswerfen?

Erst mal per Einschreiben (mit Fristsetzung nach Datum, 4 Wochen sollten reichen) unter Benennung der Mängel etc. Austausch oder Rücktritt fordern.



Zitat (von romano levi):
Seit April diverse sich wiederholende Mängel

Irgendwelche Mängel mehr als 2x aufgetreten?
Wenn ja welche?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von romano levi):

Zitat (von romano levi):
Seit April diverse sich wiederholende Mängel

Irgendwelche Mängel mehr als 2x aufgetreten?
Wenn ja welche?

Zitat (von romano levi):

Schon bei der Übergabe blieb der Wagen liegen und musste 10 Tage in die Werkstatt.
Seit April diverse sich wiederholende Mängel (defekte Klima, vibrierendes Armaturenbrett, 2 x offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt)


Allwissender Harry... Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

-- Editiert von Au-dee am 16.10.2016 03:51

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Allwissender Harry... Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Und wer denken kann hat es noch besser ...

Eine Klimaanlage besteht aus diversen Bauteilen, Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt hat auch unterschiedliche Ursachen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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