Hallo,
habe im Oktober einen Neuwagen bei einem Land Rover Vertragspartner in Berlin gekauft, komme selbst aus München.
Vorab - alle mir entstandenen Kosten hat LR erstattet (abgesehen von meiner gestohlenen Zeit).
Schon bei der Übergabe blieb der Wagen liegen und musste 10 Tage in die Werkstatt.
Seit April diverse sich wiederholende Mängel (defekte Klima, vibrierendes Armaturenbrett, 2 x offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt)
Mehrfach bei LR in München reparieren lassen. Einmal zu LR-Vertragspartner in Berlin zur reparatur gebracht.
Insgesamt stand der Wagen jetzt 7 x für mehrere Tage in Reparatur (insgesamt ca 30 Tage).
Jetzt ist erneut die Klimaanlage defekt und ich muss in die Werkstatt
Vertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit.
Was ist der bessere Klageansatz .- Wandlung gegen Erstattung des vollen Kaufpreises oder Lieferung eines mangelfreien Neuwagens.
Gruß
Neuwagen - Montagsauto - Wandlung
11. Oktober 2016
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Frage vom 11. Oktober 2016 | 12:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen - Montagsauto - Wandlung
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2016 | 13:47
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Den Sack mit 7 Zippeln gibt es nunmal nicht.ZitatVertrauen in das Auto ist total verloren gegangen. Ich möchte wandeln, allerdings keine Nutzungsgbühr für dieses Montagsauto bezahlen. Dafür hatte ich viel zu viel Ärger damit. :
Das würde das bessere Konzept sein, beißt sich nur mit deinem verlorengegangenem VertrauenZitatLieferung eines mangelfreien Neuwagens. :
P.S.: Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr
-- Editiert von radfahrer999 am 11.10.2016 13:56
#2
Antwort vom 11. Oktober 2016 | 14:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das würde das bessere Konzept sein, beißt sich nur mit deinem verlorengegangenem Vertrauen
Naja - das Vertrauen in MEIN Auto ist verlorengegangen - nicht das in das Modell ansich.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Oktober 2016 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120050 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatnsgesamt stand der Wagen jetzt 7 x für mehrere Tage in Reparatur (insgesamt ca 30 Tage). :
Belege darüber hat man?
ZitatWas ist der bessere Klageansatz . :
Warum Geld zum Fenster hinauswerfen?
Erst mal per Einschreiben (mit Fristsetzung nach Datum, 4 Wochen sollten reichen) unter Benennung der Mängel etc. Austausch oder Rücktritt fordern.
ZitatSeit April diverse sich wiederholende Mängel :
Irgendwelche Mängel mehr als 2x aufgetreten?
Wenn ja welche?
#4
Antwort vom 16. Oktober 2016 | 03:49
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat:Zitat:
ZitatSeit April diverse sich wiederholende Mängel :
Irgendwelche Mängel mehr als 2x aufgetreten?
Wenn ja welche?
Zitat:
Schon bei der Übergabe blieb der Wagen liegen und musste 10 Tage in die Werkstatt.
Seit April diverse sich wiederholende Mängel (defekte Klima, vibrierendes Armaturenbrett, 2 x offizielle Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt)
Allwissender Harry... Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
-- Editiert von Au-dee am 16.10.2016 03:51
#5
Antwort vom 16. Oktober 2016 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120050 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatAllwissender Harry... Na ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. :
Und wer denken kann hat es noch besser ...
Eine Klimaanlage besteht aus diversen Bauteilen, Rückrufaktion vom Kraftfahrtbundesamt hat auch unterschiedliche Ursachen ...
Und jetzt?
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