Hallo allerseits,
wir sollten morgen nach 7 Monaten laa...ngem Warten unseren Neuwagen ausgeliefert bekommen (nen Golf). 7 Monate waren wir zu Fuss unterwegs.
Das Geld haben wir bezahlt, eine neue Versicherung abgeschlossen Unsererseits also alles ok.
Heute abend bekommen wir vom Autohaus auf den AB die Nachricht "euer Auto hat einen Schaden an der Tür". Noch ist unklar Kratzer, Beule oder was? Also nix mehr mit Neuwagen, 0 Kilometer und schon ein Unfall. Das Auto wurde vom AH zugelassen. Jetzt haben wir erst mal ein paar Fragen.
1. Wie hoch ist die Wertminderung?
2. Wie erfolgt die Berechnung einer Wertminderung, vom Kaufpreis oder vom Neuwagen-/Listenpreis?
3. Müssen wir das Auto jetzt noch abnehmen, wir haben ja nen Neuwagen bestellt?
4. Wir haben Anspruch auf die BAFA-Umweltprämie. Der Termin für den Anspruch läuft aber nächste Woche ab. Müssen wir da was extra berücksichtigen?
die pechmausis
Neuwagen mit Schaden vor Auslieferung
Ein Bekannter von mir hatte mal die gleiche Situation.
VW hat den Wagen repariert und damit hatte sich der Fall. Auch bei ihm handelte es sich um einen Schaden an der Tür. Durch den Austausch dieser wurde das Fahrzeug einwandfrei übergeben. Es ist ja auch weiterhin ein Neuwagen.
Ich habe mir das damals mal angesehen und festgestellt, daß die Farbe an den Verschraubungen selbstverständlich beschädigt war. Der Lack war qualitativ nicht so wie der Rest und nach 3 Jahren gab es Rostprobleme an der Tür.
An eurer Stelle würde ich mich erstmal quer stellen und auf eine sehr kulante Umgangsweise pochen.
im übrigen ist es wohl im Werk auch an der Tagesordnung, daß leicht beschädigte Fahrzeuge nachträglich überarbeitet werden, ohne das der Kunde das mitbekommt.
-----------------
""
Der Wagen ist und bleibt ein Neuwagen und wird reparariert im Rahmen der Nachbesserung des VK. Eine Wertminderung hängt vom Schaden ab, sofern einer bleibt. Eine überlackierte Tür stellt auch eine Wertminderung dar, da jeder Gebrauchtwagenkäufer oder Gutachter einen Unfall vermuten wird.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn die die Tür gegen eine neue austauschen ist da keine Schaden, im Werk werden sicher auch Teile nachgebessert oder ausgetauscht.
Ich würde die Reparatur von jemandem begutachten lassen der den Wert der Reparatur beurteilen kann.
Da der Wagen ja bereits zugelassen ist besteht wohl kaum ein Problem mit der BAFA,. Ihr habt den Wagen ja schon bekommen. Notfalls würde ich mir den "Schaden" vor der Reparatur ansehen und dabei den Wagen annehmen.
K.
-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
15 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten