Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil

8. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Simon.W
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil

Hallo,

ich habe im Januar einen neuen Skoda Kodiaq 2 übernommen.
Bereits im Febuar ist die Rückwärtskamera kaputt gegangen.
Habe dann anfang März einen Termin in der Werkstatt meines Händlers bekommen.
Seit dem warten wir auf die Kamera.
Es gab bereits mehrere Liefertermine, die von Skoda nicht eingehalten worden sind.
Auch ein Anruf von mir bei Skoda brachte keine neuen informationen.

Mein Auto ist also jetzt 4 Monate alt und seit 3 Monaten hat es einen Mangel.

Gibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann?
Kann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen?

Danke schon mal!
Grüße,
Simon




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9822 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Simon.W):
Gibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann?


Der Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen

Zitat (von Simon.W):
Kann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen?


Auf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Simon.W
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Der Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen


Ja, aber wie lange darf diese Beseitung dauern?
Theoretisch kann die Beseitigung dann ja Jahre dauern ohne Konsequenzen für den Händler/Hersteller.

Zitat (von cirius32832):
Auf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit


Naja, aber ich habe für die Funktion bezahlt. Kann sie aber nicht nutzen.
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Mit funktionierender Kamera wäre der Schaden nicht entstanden.

Desweiteren kann ich eine Funktion des Fahrzeuges nicht nutzen obwohl ich extra dafür bezahlt habe.
Dadurch ist mir ja in gewisser weise ein geldlicher Schaden entstanden. Da ich für eine Funktion gezahlt habe, diese aber nicht nutzen kann.



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#3
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Simon.W):
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?


Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?

Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 75x hilfreich)

Zitat (von Simon.W):
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?


Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?

Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2759 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Simon.W):
Da ich für eine Funktion gezahlt habe, diese aber nicht nutzen kann.


Dann wäre das der Betrag, um den man bei fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Nacherfüllungsfristen den Kaufpreis mindern könnte.
Damit ist aber der Mangel abgegulten. Eine Rückfahrkamera wird es damit nicht geben.
Rein theoretisch wäre auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, aber dann müssen gezogene Nutzungen gegengerechnet werden. Da wird also 4 Monate Fahrzeugnutzung vom Kaufpreis abgezogen werden. Und das ganze nur, wenn der Rücktritt nicht unverhältnismäßig wäre (was ich sogar eher bejahen würde)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6533x hilfreich)

Zitat (von Simon.W):
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Dann haftest DU. Du weißt seit Februar, dass die Rü-Kamera nicht funktioniert.
Zitat (von Simon.W):
Auch ein Anruf von mir bei Skoda brachte keine neuen informationen.
Dachtest du, Skoda stellt die selbst her? Hat die Werkstatt geprüft, ob es nicht nur irgendeine Verkabelung/Sicherung ist?
Zitat (von Simon.W):
Dadurch ist mir ja in gewisser weise ein geldlicher Schaden entstanden.
NÖ. Das nützt dir gar nichts. Oder kannst du den gewissen Schaden auf Euro beziffern?

Aber: Hat dein neuer PKW beim Rückwärtsfahrt nicht außer der Kamera auch mehrere akustische Signale---VOR dem *Rumms*??

Es scheint gravierende Lieferprobleme für Rü-Kameras aller Art und Typen zu geben.
Wir haben für unseren älteren PKW, nicht Skoda, letztes Jahr eine Rü-Kamera bestellt, weil die vorhandene längst fast erblindet ist. Die Werkstatt hatte schon auf Wartezeiten verwiesen, die eigene Bestellung im Internet brachte 3x die total falsche Lieferung von sonst was, nur keine Rü-Kamera. Man kann ganz gut ohne fahren
:smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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