Hallo,
ich habe im Januar einen neuen Skoda Kodiaq 2 übernommen.
Bereits im Febuar ist die Rückwärtskamera kaputt gegangen.
Habe dann anfang März einen Termin in der Werkstatt meines Händlers bekommen.
Seit dem warten wir auf die Kamera.
Es gab bereits mehrere Liefertermine, die von Skoda nicht eingehalten worden sind.
Auch ein Anruf von mir bei Skoda brachte keine neuen informationen.
Mein Auto ist also jetzt 4 Monate alt und seit 3 Monaten hat es einen Mangel.
Gibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann?
Kann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen?
Danke schon mal!
Grüße,
Simon
Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil
8. Mai 2025
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Frage vom 8. Mai 2025 | 11:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil
#1
Antwort vom 12. Mai 2025 | 09:02
Von
Status: Unparteiischer (9822 Beiträge, 2071x hilfreich)
Zitat :Gibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann?
Der Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen
Zitat :Kann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen?
Auf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit
#2
Antwort vom 12. Mai 2025 | 18:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Der Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen
Ja, aber wie lange darf diese Beseitung dauern?
Theoretisch kann die Beseitigung dann ja Jahre dauern ohne Konsequenzen für den Händler/Hersteller.
Zitat :Auf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit
Naja, aber ich habe für die Funktion bezahlt. Kann sie aber nicht nutzen.
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Mit funktionierender Kamera wäre der Schaden nicht entstanden.
Desweiteren kann ich eine Funktion des Fahrzeuges nicht nutzen obwohl ich extra dafür bezahlt habe.
Dadurch ist mir ja in gewisser weise ein geldlicher Schaden entstanden. Da ich für eine Funktion gezahlt habe, diese aber nicht nutzen kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2025 | 14:34
Von
Status: Schüler (463 Beiträge, 75x hilfreich)
Zitat :Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?
Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...
#4
Antwort vom 22. Mai 2025 | 14:44
Von
Status: Schüler (463 Beiträge, 75x hilfreich)
Zitat :Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?
Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...
#5
Antwort vom 23. Mai 2025 | 16:20
Von
Status: Student (2759 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :Da ich für eine Funktion gezahlt habe, diese aber nicht nutzen kann.
Dann wäre das der Betrag, um den man bei fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Nacherfüllungsfristen den Kaufpreis mindern könnte.
Damit ist aber der Mangel abgegulten. Eine Rückfahrkamera wird es damit nicht geben.
Rein theoretisch wäre auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, aber dann müssen gezogene Nutzungen gegengerechnet werden. Da wird also 4 Monate Fahrzeugnutzung vom Kaufpreis abgezogen werden. Und das ganze nur, wenn der Rücktritt nicht unverhältnismäßig wäre (was ich sogar eher bejahen würde)
#6
Antwort vom 24. Mai 2025 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6533x hilfreich)
Dann haftest DU. Du weißt seit Februar, dass die Rü-Kamera nicht funktioniert.Zitat :Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Dachtest du, Skoda stellt die selbst her? Hat die Werkstatt geprüft, ob es nicht nur irgendeine Verkabelung/Sicherung ist?Zitat :Auch ein Anruf von mir bei Skoda brachte keine neuen informationen.
NÖ. Das nützt dir gar nichts. Oder kannst du den gewissen Schaden auf Euro beziffern?Zitat :Dadurch ist mir ja in gewisser weise ein geldlicher Schaden entstanden.
Aber: Hat dein neuer PKW beim Rückwärtsfahrt nicht außer der Kamera auch mehrere akustische Signale---VOR dem *Rumms*??
Es scheint gravierende Lieferprobleme für Rü-Kameras aller Art und Typen zu geben.
Wir haben für unseren älteren PKW, nicht Skoda, letztes Jahr eine Rü-Kamera bestellt, weil die vorhandene längst fast erblindet ist. Die Werkstatt hatte schon auf Wartezeiten verwiesen, die eigene Bestellung im Internet brachte 3x die total falsche Lieferung von sonst was, nur keine Rü-Kamera. Man kann ganz gut ohne fahren
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