Hallo,
ich habe im Januar einen neuen Skoda Kodiaq 2 übernommen.
Bereits im Febuar ist die Rückwärtskamera kaputt gegangen.
Habe dann anfang März einen Termin in der Werkstatt meines Händlers bekommen.
Seit dem warten wir auf die Kamera.
Es gab bereits mehrere Liefertermine, die von Skoda nicht eingehalten worden sind.
Auch ein Anruf von mir bei Skoda brachte keine neuen informationen.
Mein Auto ist also jetzt 4 Monate alt und seit 3 Monaten hat es einen Mangel.
Gibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann?
Kann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen?
Danke schon mal!
Grüße,
Simon
Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil
8. Mai 2025
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Frage vom 8. Mai 2025 | 11:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen nach 1 Monat Mangel - seit 3 Monaten kein Ersatzteil
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#1
Antwort vom 12. Mai 2025 | 09:02
Von
Status: Richter (8973 Beiträge, 1906x hilfreich)
ZitatGibt es eine Frist bis wann die Reparatur stattfinden muss oder muss ich mich damit abfinden, dass die reparatur auch noch Monate dauern kann? :
Der Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen
ZitatKann ich durch den schnellen Mangel und die seit Monaten nicht stattgefundene reparatur Geld zurück verlangen? :
Auf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit
#2
Antwort vom 12. Mai 2025 | 18:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Mangel ist dokumentiert, die Beseitigung dauert. Um Dinge zu beschleunigen, ist es oftmals hilfreich auf gerichtsfeste Kommunikation umzusteigen oder einen Anwalt zu beauftragen :
Ja, aber wie lange darf diese Beseitung dauern?
Theoretisch kann die Beseitigung dann ja Jahre dauern ohne Konsequenzen für den Händler/Hersteller.
ZitatAuf welcher Grundlage? Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, das Auto grundsätzlich fahrbereit :
Naja, aber ich habe für die Funktion bezahlt. Kann sie aber nicht nutzen.
Ein Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht?
Mit funktionierender Kamera wäre der Schaden nicht entstanden.
Desweiteren kann ich eine Funktion des Fahrzeuges nicht nutzen obwohl ich extra dafür bezahlt habe.
Dadurch ist mir ja in gewisser weise ein geldlicher Schaden entstanden. Da ich für eine Funktion gezahlt habe, diese aber nicht nutzen kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2025 | 14:34
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 73x hilfreich)
ZitatEin Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht? :
Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?
Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...
#4
Antwort vom 22. Mai 2025 | 14:44
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 73x hilfreich)
ZitatEin Schaden ist "noch" nicht entstanden, aber wer haftet, wenn ich beim Rückwärtsfahren z.B. ein Hinderniss übersehe und dadurch ein Schaden ensteht? :
Sie natürlich, bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Wer auch sonst?
Es gab mal eine Zeit da fuhren Fahrzeuge mit nur einem Außenspiegel...
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