Neuwagen nach 60 km Motorschaden

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rehkugler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuwagen nach 60 km Motorschaden

Moin, Moin,

bin jetzt seit zwei Tagen im Besitz eines Neuwagen der Mittelklasse. 2/3 der 2 Tage steht er jetzt schon in der Werkstatt. Nach der Einweisung durch den Verkäufer fuhren meine Frau und meine Tochter mit dem neuen Auto vom Hof. Zu diesem Zeitpunkt hatte er eine Gesamtkilometerleistung von 15 km. Ca. 20 Minuten mit dem Fahrzeug hörte man beim Anfahren und Gasgeben ein klappern/rattern, als wenn ein Stock unter dem Fahrzeug immer in die Felgen schlägt. Dieses Geräusch wurde schnell lauter und hörte sich auch schon draußen so an, als wenn ein Panzer über den Asphalt rollt. Zu Hause angekommen rief ich sofort den Händler an. Dieser sagte, dass ich mit dem Wagen in die Werkstatt kommen solle. Ich wieder mit meinem Knatterfahrzeug los- Nach 6 von 15 km blieb der Wagen nach einen lauten Gerappel im Motorraum, einer kleinen Verpuffung aus dem Auspuff stehen. Konnte ihn gerade noch rechts von der Straße lenken. Anlassen war nicht mehr möglich. Im Motorraum selber war absolut nichts an Defekt zu erkennen, auch unter dem Fahrzeug war keine ausgelaufene Flüssigkeit festzustellen. Nachdem dann am Freitagnachmittag der Werkstattmeister meinen Wagen auflud und auf die Bühne hob, konnte er bisher zwar noch kein endgültiges Ergebnis mitteilen, geht aber zu 95% davon aus dass der Motor hin ist. Kann mir jetzt jemand sagen, ob ich ein Anrecht auf einen neuen Neuwagen habe? Ein Motorschaden ist ja ein wirklich erheblicher Schaden und ist durch einen neuen Motor nicht in Folge nicht behoben. Denke da an den Wiederverkauf und vor allem daran, dass sämtliche Schrauben und Schraubverbindungen bereits einen Verschleiß darstellen und es dadurch zu Folgeschäden kommen kann. Außerdem kann es auch zu Lackschäden im Motorraum kommen, die ich als Käufer noch nicht einmal zu sehen bekomme. Laut BGB muss ich mir ein Vorschlag seitens des Verkäufers zur Wiederherstellung anhören, muss aber, wenn ich die Gesetzgebung des § 440 BGB richtig lese, ein unzumutbares Nacherfüllungsangebot nicht annehmen. Für einen Neuwagen, der am Tage der Zulassung mit ca. 60 km auf dem Tacho, einen Motorschaden aufweist, kann zwar niemand etwas, doch ein ATM kann ja logischerweise nicht zumutbar sein. Liege ich da richtig oder müsste ich notfalls ein ATM andrehen lassen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Ein Motorschaden ist ja ein wirklich erheblicher Schaden und ist durch einen neuen Motor nicht in Folge nicht behoben.

Wieso nicht?

> Denke da an den Wiederverkauf

In wiefern ist denn ein Wiederverkauf mit "Motor, 20.000 km" schlechter als mit "ATM, 19.940 km"?

> und vor allem daran, dass sämtliche Schrauben und Schraubverbindungen bereits einen Verschleiß darstellen

Dann wäre nach dieser Argumentation jegliche Nachbesserung für den K unzumutbar, da durch die Nachbesserung immer "mehr Verschleiß" auftritt als durch Lieferung einer neuen Sache.

> und es dadurch zu Folgeschäden kommen kann.

Wieso? Weil eine Schraube einmal mehr gedreht wurde als sonst?

> Außerdem kann es auch zu Lackschäden im Motorraum kommen, die ich als Käufer noch nicht einmal zu sehen bekomme.

Wenn du (und niemand sonst) sie sehen kann, sind sie dann ein Mangel?

5x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Rehkugler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis, das es zwischen AT Motor und Neumotor einen Unterschied gibt. War mir bis dato noch nicht klar. Kann ich als Laie nachvollziehen, ob es sich wirklich um einen neuen Motor handelt? Klar, der neue Motor sieht halt noch sehr sauber und unbenutzt aus, doch angenommen ich bekomme einen ehemals neuen Motor, an dem ebenfalls ein Defekt war und nun repariert wurde, kann ich dieses durch irgendwelche Herstellerangaben nachvollziehen?

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""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> kann ich dieses durch irgendwelche Herstellerangaben nachvollziehen?

Nein, das wird wohl nur eine andere Werkstatt oder ein Gutachter nachvollziehen können. (Und die Kosten wären dein Privatvergnügen.)

1x Hilfreiche Antwort

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