Neuwagen zurück

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
diewaha
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen zurück

Habe einen neuen Opel Corsa 1,2 Easytronic und pipapo vom Opelhändler gekauft. Da ist doch Mängelfrei selbstverständlich.
Der Opelhändler war Besitzer vom Januar bis Mai 2007, dann kaufte ich die Tageszulassung. Ende September erhielt ich Post von Adam Opel, sie hätten mich doch bzw. den Vorbesitzer schon Anfang des Jahres informiert, daß die Vorderachse ggf. defekt sei und man könne die Lenkkontrolle verlieren bzw. das Fahrzeug wird stillgelegt.Da bin ich doch betrogen worden. Reicht das für Geld zurück?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hier handelt es sich sicher um eine Rückrufaktion. Fragen Sie bei dem Verkäufer nach, warum er diese Aktion nicht beachtet hat.
Ansonsten, einfach in die Werkstatt damit und den Fehler beseitigen lassen. Dieses verursacht i.d.R: keine Kosten für Sie und dient ja Ihrer Sicherheit.
Solch eine Rückrufaktion kann Sie jederzeit erreichen.
Ist also nichts schlimmes.
Sicher gibt Ihnen der Verkäufer für die Zeit der Reparatur ein kostenloses Leihfahrzeug als Entschädigung.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diewaha
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi, arbeiten Sie bei Opel?
Ich will keine Prüfung, keine Reparaturen, keine Kosten, keine Briefe vom Hersteller, ich will überhaupt keinen Opel mehr. Nur dazu erbitte ich Tips. Der Verkäufer war von Januar bis Mai Eigentümer und wurde informiert, das man sich ggf. damit zu Tode fahren kann, denn das passiert wohl bei Verlust der Lenkkontrolle. Aber er hat uns das Auto als mängelfreien Neuwagen verkauft. Ist das keine arglistige Täuschung? Die mittlere Amatur blendet in der Frontscheibe, bei 100 KM/h vibriert die Kiste und die Karosse ist hinten verzogen.
Das ist alles nichts schlimmes?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Ich will keine Prüfung, keine Reparaturen, keine Kosten, keine Briefe vom Hersteller, ich will überhaupt keinen Opel mehr. Nur dazu erbitte ich Tips.


Dazu wirst du aber kaum welche bekommen. Ausser vielleicht: Verkauf die Kiste.

Dass du keinen Opel mehr willst, ist jedenfalls kein Grund fuer eine Anfechtung des Kaufvertrages, Schliesslich wolltest du damals einen und hast auch einen gekauft.

Der im Eingangsbeitrag von dir genannte Mangel ist keiner, weil er ja kostenlos behoben werden soll. Dazu musst du dem Haendler aber schon Gelegenheit geben. Die dann im zweiten Beitrag genannten Maengel koennten ein Fall fuer die Sachmaengelhaftung des Haendlers (Gewaehrleistung) sein. Naja, die Spiegelung in der Frontscheibe sicher nicht, aber das Vibrieren und vor allem die verzogene Karosserie (wirklich keine Fremdeinwirkung?) wahrscheinlich schon. Auch hier musst du dem Haendler Gelegenheit zur Maengelbeseitigung geben.

Aber bitte hurtig hurtig! Wenn naemlich erst die ersten 6 Monate ab Kaufdatum rum sind, musst du dem dann auch beweisen, dass diese Maengel bereits von Angang an vorhanden waren.

Gruss
CAM

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