Neuwagenkauf: Händler wird von anderem Autohaus übernommen

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
hvogt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf: Händler wird von anderem Autohaus übernommen

Hallo,

ich habe im Oktober 18 einen Neuwagen bestellt, der unverbindlich April 19 geliefert werden sollte. Der Termin schob sich nach und nach weiter nach hinten, also habe ich Mitte Juli eine Nachfrist bis zum 31.07.19 gesetzt und den Rücktritt vom Vertrag angedroht.

Daraufhin teilte der Händler mit, das Fahrzeug sei dort am 11.07. eingetroffen und würde nun aufbereitet. Allerdings könne man mir den Wagen erst im August zulassen, da das Autohaus zum 01.08.19 übernommen werde und alle Zulassungen unter der neuen Händlernummer geschehen müssen.

Ich vermute, man möchte die Zulassungen wegen der Provision nicht auf einen unter gehenden Händler buchen, aber muss ich jetzt tatsächlich noch länger warten, bis ich mein Auto bekomme?

Und ist es nicht problematisch, wenn ich das Geld im Juli an einen Händler bezahle, den es dann nicht mehr gibt? Müsste ich dann nicht wenigstens im Juli auch noch den KFZ-Brief erhalten?

Bin leider ziemlich unsicher, wie ich mich hier verhalten soll deshalb wäre es nett, wenn ich hilfreiche Tipps bekomme würde.

Vielen Dank und Gruß
Heiko

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von hvogt):
Allerdings könne man mir den Wagen erst im August zulassen,

Dann macht man das halt selber?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hvogt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hvogt):
Allerdings könne man mir den Wagen erst im August zulassen,

Dann macht man das halt selber?


Na ja, das ist eigentlich nicht der Punkt. Da der Händler den Wagen scheinbar für seine Provision erst im August zulassen will, wird er mir wahrscheinlich nicht zugestehen, das Fahrzeug selbst zuzulassen. Kann die Herausgabe der Papiere ja kaum erzwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von hvogt):
Da der Händler den Wagen scheinbar für seine Provision erst im August zulassen will,

Dem Händler mit Zugangsnachweis mitteilen, das einen seine internen Probleme nicht interessieren, die Geduld am Ende ist und der letzte Termin 31.07.19 steht.


Problematisch ist allerdings, das die Frist mindesten 14 Tage betragen sollte, müsste man also prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hvogt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dem Händler mit Zugangsnachweis mitteilen, das einen seine internen Probleme nicht interessieren, die Geduld am Ende ist und der letzte Termin 31.07.19 steht.


Problematisch ist allerdings, das die Frist mindesten 14 Tage betragen sollte, müsste man also prüfen.


Die Fristsetzung zum 31.07. erfolgte am 14.07., sowohl vorab per Mail als auch als Einschreiben. Aber ich meine, vor dem Rücktritt müsste ich noch eine Nachfrist setzen, dann bin ich bei Mitte August.

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