Hallo an alle Leser, ich bin etwas unsicher in meinem Fall und wäre sehr dankbar, wenn Leute mit Fachwissen ihre Meinung dazu äußern könnten.
Es geht um folgendes: Ich habe einen Neuwagen bei einem Autohaus bestellt und damit eine verbindliche Vorbestellung unterschrieben - mit einem verhandelten Kaufpreis inkl. Überführungskosten. Neben der üblichen Auflistung des Modells, Sonderausstattung, usw. wurde der Kaufpreis vom Verkäufer handschriftlich in das Formular eingetragen. Allerdings ergibt diese Auflistung der einzelnen Kosten - mathematisch gesehen - nicht die gleiche Summe, die handschriftlich als finaler Kaufpreis eingetragen worden ist.
=> Frage dazu: Ist diese verbindliche Vorbestellung als Kaufvertrag einzustufen und ist es zulässig, dass die Summe der Einzelposten dem finalen Kaufpreis nicht entspricht?
Diese verbindliche Vorbestellung wurde von allen Parteien unterschrieben. Zudem hat der Händler den Stempel des Autohauses auf den handschriftlich verfassten Kaufpreis gedrückt, so dass dieser schlecht zu lesen ist, aber die Zahlen noch relativ gut zu erkennen sind.
=> Frage dazu: Ist dies ein Makel im Kaufvertrag oder vielleicht ein bewusster Trick vom Verkäufer um später sagen zu können, man könne die Zahl schlecht lesen und damit wäre der Preis nicht eindeutig definiert und man zählt daher die Einzelposten als Gesamtsumme zusammen? Kann natürlich auch reiner Zufall sein, dass der Stempel genau auf dem Kaufpreis steht.
Nun - exakt 2 Wochen später - kommt das eigentliche Problem in diesem Fall. Ich habe heute eine Auftragsbestätigung per Post für die Bestellung des PKW´s bekommen und in dieser ist nirgendswo der verhandelte Kaufpreis niedergeschrieben, sondern eine höhere Summe. Zudem sind jetzt auch noch die Überführungskosten als eigener Kostenpunkt aufgezählt und müssen bezahlt werden, obwohl diese nach Kaufvertrag inklusive sind. Das gewählte Modell, die Austattung, Lieferzeit usw. entspricht alles der Absprache und dem eigentlichen Kaufvertrag. Lediglich beim Kaufpreis besteht eine Diskrepanz zwischen Kaufvertrag und der 2 Wochen später eintreffenden Auftragsbestätigung. Aus diesem Grund bin ich etwas skeptisch und würde gerne eure Meinungen/Erfahrungen dazu hören. Ich habe den Händler bereits darauf angesprochen und er meinte "das passt schon so alles, er könne das anders nicht ins System eintragen".
=> Frage dazu: Welcher Vertrag ist hier in diesem Fall gültig bzw. ist überhaupt einer geschlossen worden, wenn Kaufvertrag und Auftragsbestätigung voneinander abweichen?
Muss ich die Auftragsbestätigung ablehnen, sonst gilt diese als neuer Kaufvertrag?
Wie sieht es aus mit der 2-wöchigen Widerrufsfrist bzw. welche rechtliche Möglichkeiten habe ich bei diesem Fall?
Ich danke allen helfenden Köpfen im Voraus.
Neuwagenkauf -> Kaufvertrag abweichend von Auftragsbestätigung
5. Dezember 2019
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Frage vom 5. Dezember 2019 | 19:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf -> Kaufvertrag abweichend von Auftragsbestätigung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2019 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
Ich würde da zur Sicherheit per Einschreiben-Einwurf mitteilen, das der in der Auftragsbestätigung genannte Kaufpreis falsch ist und man nur den vertraglich vereinbarten zahlen wird.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 10:20
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Nein, die verbindliche Vorbestellung ist eine verbindliche Vorbestellung. Wäre es ein Kaufvertrag, dann würde sie Kaufvertrag heißen. Verbindliche Vorbestellungen haben jedoch die Eigenschaft, dass aus Ihnen unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen (z.B. "Annahmebestätigung") ein Kaufvertrag zu genannten Bedingungen wird.Zitat=> Frage dazu: Ist diese verbindliche Vorbestellung als Kaufvertrag einzustufen :
Was soll "zulässig" heißen?Zitat=> Frage dazu: und ist es zulässig, dass die Summe der Einzelposten dem finalen Kaufpreis nicht entspricht? :
Man hat also eine Auflistung Auto: x€ + Überführung y€, die Angegebene Gesamtsumme entspricht aber einem höheren Preis, als x+y€?
Dann liegt irgendwo ein Irrtum vor. Interessant wäre an dieser Stelle wo.
Finde den Widerspruch... ist es jetzt schlecht oder gut zu lesen? Ein "forensische" Untersuchung, gerade bei Handschriftlichen Einfügungen wird mit 99,999% Genauigkeit nachvollziehen können, was dort ursprünglich stand. Auch wenn man zehnmal drüber stempelt.Zitatso dass dieser schlecht zu lesen ist, aber die Zahlen noch relativ gut zu erkennen sind. :
Ob es ein Trick ist, können wir genau so wenig wissen. Grundsätzlich gilt aber, auch wenn die Gesamtsumme nicht mehr lesbar ist, dass die Summe der Einzelposten von jedem durchschnittlich intelligentem Zusammengerechnet werden kann. Es gilt also nach wievor, dass die verb. Bestellung über x€ +y€ lautet, auch wenn die Summe x+y€ überstempelt und schwer lesbar ist.ZitatFrage dazu: Ist dies ein Makel im Kaufvertrag oder vielleicht ein bewusster Trick vom Verkäufer um später sagen zu können, man könne die Zahl schlecht lesen und damit wäre der Preis nicht eindeutig definiert und man zählt daher die Einzelposten als Gesamtsumme zusammen? Kann natürlich auch reiner Zufall sein, dass der Stempel genau auf dem Kaufpreis steht. :
Nein, im schlimmsten Fall würde sie wegen Irrtum angefochten. Grundsätzlich haben wir jetzt die Situation: Es gab ein Angebot, dieses wurde geändert (neuer Preis). Damit liegt keine gegenseitige Willenserklärung mehr vor. Dennoch rät es sich hier dem Irrtum auf den Grund zu gehen. Einfacher wird eine Klärung mit Fortschreitender Zeit nicht.ZitatMuss ich die Auftragsbestätigung ablehnen, sonst gilt diese als neuer Kaufvertrag? :
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 12:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schon mal für die hilfreichen und informativen Antworten.
Zitat:]Was soll "zulässig" heißen?
Man hat also eine Auflistung Auto: x€ + Überführung y€, die Angegebene Gesamtsumme entspricht aber einem höheren Preis, als x+y€? Dann liegt irgendwo ein Irrtum vor. Interessant wäre an dieser Stelle wo.
Die verbindliche Bestellung Es sieht folgendermaßen aus:
Basismodell
+ Sonderausstattung
+ usw
- Nachlass
----------------------
Gesamtbetrag
Handschriftlich eingetragener Kaufpreis inkl. Stempel und Unterschrift
Allerdings ist der vereinbarte Kaufpreis unterhalb dem Gesamtbetrag der einzelnen aufgeführten Posten. Das bedeutet, dass der Nachlassposten nicht vollständig die Summe beinhaltet, um auf den finalen (handschriftlich verfassten Kaufpreis) rechnerisch zu kommen. Finaler Kaufpreis < Gesamtbetrag/Auflistung der einzelnen Posten. Ich hoffe es hiermit etwas besser erklären zu können.
Ich habe gerade in meinen Unterlagen gelesen, dass es sich um eine verbindliche Bestellung und nicht Vorbestellung handelt. Macht dies einen Unterschied bezüglich der Frage Kaufvertrag ja/nein?
Man muss sich Mühe geben um es zu erkennen, aber wie sie schon sagen forensisch ohne Zweifel beweisbar.Zitat:Finde den Widerspruch... ist es jetzt schlecht oder gut zu lesen?
Mir ist allerdings immer noch unklar, ob es jetzt überhaupt zu einem Kaufvertrag zustande gekommen ist und welcher in diesem Fall gilt? Die verbindliche Vorbestellung oder die zugesandte Auftragsbestätigung (mit fehlendem finalen verhandelten und handschriftlich erfassten Kaufpreis, sondern erhöhtem und nicht einverstandenem Preis).Zitat:Nein, im schlimmsten Fall würde sie wegen Irrtum angefochten. Grundsätzlich haben wir jetzt die Situation: Es gab ein Angebot, dieses wurde geändert (neuer Preis). Damit liegt keine gegenseitige Willenserklärung mehr vor.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 12:57
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMir ist allerdings immer noch unklar, ob es jetzt überhaupt zu einem Kaufvertrag zustande gekommen ist und welcher in diesem Fall gilt? Die verbindliche Vorbestellung oder die zugesandte Auftragsbestätigung (mit fehlendem finalen verhandelten und handschriftlich erfassten Kaufpreis, sondern erhöhtem und nicht einverstandenem Preis). :
Wenn es eine verbindliche Bestellung über X Euro gibt, jedoch eine Auftragsbestätigung über Y Euro getätigt wird, kommt kein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande. Es fehlt an der übereinstimmenden WIllenserklärung.
Ihr Wille war es zu X zu kaufen, der Verkäufer wollte aber Y haben.
Allenfalls könnte man es verargumentieren, wenn Y niedriger als X wäre (also zum Käufers Vorteil) und sich beide Parteien dessen bewusst wären.
ZitatDie verbindliche Bestellung Es sieht folgendermaßen aus: :
Basismodell
+ Sonderausstattung
+ usw
- Nachlass
----------------------
Gesamtbetrag
Handschriftlich eingetragener Kaufpreis inkl. Stempel und Unterschrift
Allerdings ist der vereinbarte Kaufpreis unterhalb dem Gesamtbetrag der einzelnen aufgeführten Posten. Das bedeutet, dass der Nachlassposten nicht vollständig die Summe beinhaltet, um auf den finalen (handschriftlich verfassten Kaufpreis) rechnerisch zu kommen.
Da muss man dann als erstes Klären ob hier a) ein Kalkulationsfehler der Summe vorliegt, oder b) der Nachlass falsch ausgewiesen ist.
Von welcher Abweichung reden wir hier? Bitte einmal in % vom Kaufpreis, sowie in Summe in €, anch Möglichkeit. Es macht einen Unterschied, ob der Ferrari jetzt 10ct günstiger, oder der Nachlass beim Dacia 15.000€ beträgt.
#5
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 13:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Da muss man dann als erstes Klären ob hier a) ein Kalkulationsfehler der Summe vorliegt, oder b) der Nachlass falsch ausgewiesen ist.
Von welcher Abweichung reden wir hier? Bitte einmal in % vom Kaufpreis, sowie in Summe in €, anch Möglichkeit. Es macht einen Unterschied, ob der Ferrari jetzt 10ct günstiger, oder der Nachlass beim Dacia 15.000€ beträgt.
Zu a): Das kann man ausschließen, da die Summe (21000€) mehrmals - vom Verkäufer selbst genannt und festgelegt worden ist und zudem noch selber den Preis gelobt hat/welches Schnäppchen wir bekommen. Dies geschieh alles im Beisein von 2 Zeugen.
Zu b): Das denke ich ist hier der Fall. Wie bereits weiter oben beschrieben, kommt man egal wie man auch rechnet, nicht auf den verhandelten Kaufpreis. Es besteht eine Diskrepanz und in der zugesandten Auftragsbestätigung sind auch nirgendwo die 21000€ ausgeschrieben oder durch Berechnung zu bestimmen.
Verhandelten Kaufpreis: 21000€
Summe in der Auftragsbestätigung: 22400€ - 22900€
Die Spanne entsteht weil die Überführungskosten auf einmal auch kostenpflichtig sind, obwohl diese bereits beim ersten Vertrag inklusive sind.
Abweichung in % ohne Überführungskosten: 6,67%
Abweichung in % mit Überführungskosten: 9,05%
#6
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 13:44
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
Wenn der ausgewiesene Endpreis niedriger ist als das was vorher verhandelt wurde, dann sollten Sie auf jeden Fall die entsprechenden Sonderausstattungen prüfen. Nicht, dass irgendetwas aus Versehen rausgelassen wurde, was später nicht oder nur noch mit hohem Aufwand nachgerüstet werden kann.
#7
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 13:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn der ausgewiesene Endpreis niedriger ist als das was vorher verhandelt wurde, dann sollten Sie auf jeden Fall die entsprechenden Sonderausstattungen prüfen. Nicht, dass irgendetwas aus Versehen rausgelassen wurde, was später nicht oder nur noch mit hohem Aufwand nachgerüstet werden kann. :
Die Austattung ist genauso wie sie besprochen und auch schriftlich in der verbindlichen Bestellung eingetragen wurde. Hier in diesem Fall ist der ausgewiesene Endpreis höher (1400€ - 1900€) als der verhandelte Preis und die Überführungskosten anscheinend noch separat zu bezahlen.
#8
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 14:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatVerhandelten Kaufpreis: 21000€ :
Und genau das kann einem dann zum Verhängnis werden, nämlich dann, wenn sich der Verkäufer zB einfach vertippt hat. Offensichtlich war der verhandelte Kaufpreis nämlich vielleicht nicht 21.000€, sondern er beruhte auf einem Tippfehler. Und genau das muss man jetzt ergründen. Fakt ist: eine verbindliche Bestellung ist erstmal für genau einen verbindlich: den Käufer. Der Verkäufer kann diese binnen einer Frist annehmen, oder er lässt es sein.
Nun hat er diese verb. Bestellung nicht angenommen.
Man müsste jetzt also zu dem Verkäufer hingehen und erklären, dass man eine Auftragsbestätigung über 21.000€ inkl. Porto haben möchte. Diese gibt der Händler und alles ist gut. Wobei er dann möglicherweise immer noch den dann entstehenden KV anfechten kann, nämlich wenn es sich bei
um einen Irrrtum handelt.ZitatAllerdings ist der vereinbarte Kaufpreis unterhalb dem Gesamtbetrag der einzelnen aufgeführten Posten :
Davon das Fahrzeug für 21.000€ zu bekommen ist man noch zwei Schritte weiter weg, als man vielleicht denken mag.
Im Idealfall läge der Irrtum natürlich zu gunsten des Kunden beim Rabatt, der zu niedrig angesetzt is. Ob der Händler das auch so sieht, würde man ausprobieren müssen.
Ich kann nicht zum Bäcker gehen, 10 Brötchen zu je ,25€ für nur 2€ bekommen, wenn der Fehler darin liegt, dass die Verkäuferin nur acht mal auf die Taste gedrückt hat, anstatt zehn mal
-- Editiert von NaibaF123 am 06.12.2019 14:20
#9
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 14:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Und genau das kann einem dann zum Verhängnis werden, nämlich dann, wenn sich der Verkäufer zB einfach vertippt hat. Offensichtlich war der verhandelte Kaufpreis nämlich vielleicht nicht 21.000€, sondern er beruhte auf einem Tippfehler.
Wie bereits erwähnt wurde der vereinbarte Kaufpreis handschriftlich in die Bestellung eingetragen, von daher kann man den Tippfehler ausschließen. Zudem hatte mir der Händler eine Woche bevor bereits ein unverbindliches Angebot über 21500€ gegeben inkl. seiner Unterschrift. Von daher weiß ich momentan nicht wirklich wie ich reagieren soll und wie ich diese Auftragsbestätigung einstufen soll.
#10
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 15:16
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatWie bereits erwähnt wurde der vereinbarte Kaufpreis handschriftlich in die Bestellung eingetragen, von daher kann man den Tippfehler ausschließen :
Und die Preise hat er alle im Kopf zusammengerechnet?
Neben Tippfehlern gäbe es noch weitere durchaus denkbare Fehlerquellen, welche durchaus anfechtbar wären.
Diese BEstätigung in der Form wertlos, falls man nicht auf die Kulanz des Händlers hoffen will, oder darauf, dass er sich bei der Fahrzeugübergabe an den Preis von 21.000€ erinnern will. Der Irrtum kann natürlich auch durchaus bei dem höheren Preis vorlegen. Insofern hat man ja ncihts zu befürchten, wenn manZitatund wie ich diese Auftragsbestätigung einstufen soll. :
ZitatMan müsste jetzt also zu dem Verkäufer hingehen und erklären, dass man eine Auftragsbestätigung über 21.000€ inkl. Porto haben möchte. Diese gibt der Händler und alles ist gut. :
Und jetzt?
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