Neuwagenkauf...

26. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
sepp
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf...

Hallo,

ich habe ein Neuwagen gekauft und habe diesen in der Autostadt im November 04 abgeholt. Normalerweise sind dort in der Autostadt 200 Eur zu zahlen aber der nette Herr von der Service abteilung hat dies nicht beachtet so das ich das nicht zahlen brauchte! Gestern den 25.01.04 kam dann ein Brief vom Autohaus ich solle doch den Betrag begleichen... Geht das noch??? Hätte das Autohaus die Rechnung nicht schon vorheriges Jahr stellen müssen??

Danke

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn dieser Betrag vertraglich vereinbart wurde, kann er auch nachträglich gefordert werden. Bei einem Kauf im November 04 verjährt die Forderung am 31.12.2007
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Jepp, Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen