Hallo,
ich habe ein Neuwagen gekauft und habe diesen in der Autostadt im November 04 abgeholt. Normalerweise sind dort in der Autostadt 200 Eur zu zahlen aber der nette Herr von der Service abteilung hat dies nicht beachtet so das ich das nicht zahlen brauchte! Gestern den 25.01.04 kam dann ein Brief vom Autohaus ich solle doch den Betrag begleichen... Geht das noch??? Hätte das Autohaus die Rechnung nicht schon vorheriges Jahr stellen müssen??
Danke
Neuwagenkauf...
26. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2005 | 08:19
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf...
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2005 | 08:50
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Wenn dieser Betrag vertraglich vereinbart wurde, kann er auch nachträglich gefordert werden. Bei einem Kauf im November 04 verjährt die Forderung am 31.12.2007
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 26. Januar 2005 | 19:46
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 251x hilfreich)
Jepp, Pech gehabt.
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten