Ich wollte mir bei einem kleinen offiziellen Renaulthändler einen Neuwagen kaufen der bei Ihn im Hof steht. Nun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kann sondern dass dieser bei der Bank liegt und dann per Einschreiben von ihm versendet wird. Ist das gang und gebe diese Vorgehensweise? Wie kann ich mich absichern? Was passiert wenn er den Brief nicht sendet oder dieser bei versand trotz Einschreiben nicht ankommt.
Viele Grüße
Jogi
Neuwagenkauf ohne Kredit- Fahrzeugschein bei Bank
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
ZitatIch wollte mir bei einem kleinen offiziellen Renaulthändler einen Neuwagen kaufen der bei Ihn im Hof steht. Nun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kann sondern dass dieser bei der Bank liegt und dann per Einschreiben von ihm versendet wird. Ist das gang und gebe diese Vorgehensweise? Wie kann ich mich absichern? :
Niemand hindert den Käufer daran, zu verlangen, daß ihm der Fahrzeugschein zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird. Und niemand hindert den Käufer daran, vorher das Fahrzeug auch nicht zu bezahlen.
Will der Verkäufer das nicht, kauft man das Fahrzeug eben nicht bei ihm.
ZitatNun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kan :
Richtig - der Farzeugschein wurde 2005 abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt ...
Und der liegt auch nicht bei der Bank, weil die damit gar nichts anfangen können.
Fazit: Finger weg, da stimmt was nicht.
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Kann mich den anderen nur anschliessen: Finger weg!
Ich habe schon mehrmals einen Gebrauchtwagen gekauft und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) immer zusammen mit Auto erhalten. Egal bei welcher Bank das Auto vorher finanziert war.
Entweder traut die Bank dem Autohaus und schickt den Brief auf der Basis zum Händler oder der Händler zahlt das Auto einfach vorab und bekommt dann den Brief.
Wenn die Bank dem Händler nicht vertraut und der Händler kein Geld für die Zwischenfinanzierung hat, kann man wirklich nur raten: Finger weg. Das wäre mir ein zu hohes Risiko, dass das Geld weg ist und ich trotzdem kein Auto bekomme.
Edit: Hatte überlesen das es ein Neuwagen ist. Umso schlimmer. Würde ich nicht machen.
-- Editiert von Sunrabbit am 18.09.2020 13:09
Quatsch.ZitatFazit: Finger weg, da stimmt was nicht. :
Du weißt genau, daß der Fragesteller nur die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt hat.
Du hast hier lediglich die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt. Ich nutze die jetzt weiterhin um dich nicht zu verwirren.ZitatIst das gang und gebe diese Vorgehensweise? :
Der "Fahrzeugbrief" verbleibt bei Finanzierungen oft bei der Bank als Sicherheit. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann bleibt es dir auch frei einen anderen Finanzierer zu wählen, der dies nicht in seinen Bedingungen hat. Dem Händler ist es völlig egal bei wem du das Fahrzeug finanzieren wirst. Hast du schon mal bei deiner Hausbank nachgefragt?
Hallo,
Kann er wohl nicht, denn es ist ja nicht seine Bank.Zitat:Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann bleibt es dir auch frei einen anderen Finanzierer zu wählen, der dies nicht in seinen Bedingungen hat.
Ich hätte da übrigens auch Bedenken. Wenn die Bank dem Händler nicht vertraut und ihm den Brief aushändigt, dann dürfte der Händler schon ziemlich klamm sein.
Ich würde ihm vorschlagen, direkt zweckgebunden an die Bank zu zahlen.
Stefan
Ahhhh, ich hatte da was falsch verstanden! Ich dachte der Käufer möchte finanzieren und der "Brief" soll als Sicherheit hinterlegt werden.ZitatKann er wohl nicht, denn es ist ja nicht seine Bank. :
Ich war auf dem völlig falschen Dampfer!
Ja, es ist heute aber tatsächlich so, dass viele Händler das Geld für die Neufahrzeuge nicht haben und die Wägen finanzieren müssen. Im Fall hier, bei der Renault-Bank. Die Banken sichern sich auch hier gegenüber dem Händler ab und behalten die "Briefe". Ja, das ist, insbesondere bei kleinen Händlern, absoluter Usus.
ZitatDu weißt genau, daß der Fragesteller nur die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt hat. :
Du unterstellst ihm einfach, das der nicht mehr weis was der Verkäufer ihm gesagt hat?
Mache ich halt anders, ich spekuliere nicht, sondern gehe davon aus das man weis was man schreibt.
Hallo,
Zitat:Ich war auf dem völlig falschen Dampfer!
Das sollte aber so laufen, dass der Händler den Brief kurz vor dem Verkauf anfordern kann, die Bank hat ja bestimmt noch zig andere Briefe. Wenn selbst das nicht möglich ist ...Zitat:Ja, es ist heute aber tatsächlich so, dass viele Händler das Geld für die Neufahrzeuge nicht haben und die Wägen finanzieren müssen.
Stefan
Nein, er unterstellt, dass auch der Verkäufer von der sog. "Umgangssprache" gebraucht macht, welche zwar Formal fehlerbehaftet sein kann, bei durchschnittlich intelligenten Menschen aber dennoch regelmäßig kein Sender-Empfänger-Problem auslöst, da sie die Transferleistung von "Schein/Brief" zu "zul. Besch I / II" dann im Kopf hinbekommen.ZitatDu unterstellst ihm einfach, das der nicht mehr weis was der Verkäufer ihm gesagt hat? :
Naja... wollen wir hoffen das Jogijo123 sich nicht in 3 Monaten meldete mit "Mein Autohändler hat Insolvenz angemeldet. Geld ist weg, Auto auch".
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