Nutzungsentschädigung bei arglistiger Täuschung

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
förster82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsentschädigung bei arglistiger Täuschung

Habe ein Auto erworben mit Kilometerstand 222.000 .es hat sich ergeben dieses auto hat aber 450.000 kilometer gelaufen!wir haben eine rückgabe zug um zug vereinbart.bin selber damit jetzt 30.000 gefahren. wie berechnet man hiet die Nutzungsentschädigung pro Kilometer??????.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
werwais
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Das finde ich auch interessant. Ich kann mir vorstellen, dass das davon abhängt, ob man die arglistige Täuschung beweisen kann. Liegen denn konkrete Beweise dafür vor?

-- Editiert werwais am 11.07.2013 16:50

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#2
 Von 
förster82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nicht um den Verkäufer---es geht mir nur um die Berechnungsgrundlage bei solch hoher Laufleistung.Will dem Verkäufer keine reinwürgen--konnte nur nix finden für solch Höhe Laufleistungen!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Ich kann mir vorstellen, dass das davon abhängt, ob man die arglistige Täuschung beweisen kann.

Nein, davon hängt es nicht ab.

Hier wäre es auch unbeachtlich, da man sich ja schon geeinigt hat.



Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Werte ableiten:
Gesamtfahrleistung 150.000 km: 0,67 % pro gefahrene 1.000 km
Gesamtfahrleistung 200.000 km: 0,50 % pro gefahrene 1.000 km
Gesamtfahrleistung 250.000 km: 0,40 % pro gefahrene 1.000 km


In Deinem Falle wäre es also 0,40 % pro gefahrene 1.000 km





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 11.07.2013 20:55

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#4
 Von 
förster82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke---d.h. ist also egal ob 250 tsd oder 500tsd.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Danke---d.h. ist also egal ob 250 tsd oder 500tsd.

Zumindest konnte ich nichts finden das bei der Höhe von 500tsd. ein Urteil ergangen ist.

Wer möchte könnte es mit 0,20 % pro gefahrene 1.000 km versuchen, aber ob das lohnt da zu streiten wenn der Verkäufer damit ein Problem hat?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
förster82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

D.h bei Buttokaufpreis 10.000 Euro---10.000 x 0,4%=40 Eurox 30=1200 Euro!!????Oder????

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#7
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Von welcher GHesamtfahrleistung geht man nun aus?

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#8
 Von 
Sgelover
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Ok--habe mich kundig gemacht--bei deiner Laufleistung geht man von einem Prozentsatz von 0,33 %bis evtl.sogar 0,2 % je 1000 Kilometer aus!

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