PKW-Kauf, 5 Monate danach Geräusche Nockenwelle

10. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)
PKW-Kauf, 5 Monate danach Geräusche Nockenwelle

Hey miteinander,

Ich habe 12/21 einen PKW gekauft, Audi A4, EZ 8/18, 54TKM für ca. 27500€.
Kilometerstand heute 75TKM.

Verkauf und Werkstatt sind das gleiche Unternehmen, ein großes Autohaus.

Folgendes Problem trat auf: Quietschendes/schleifendes Geräusch aus Motorraum, ca. ab 4/22
Folgende Werkstatttermine gab es:
5/22 - Zahnriemen geprüft und gefettet/mit Mittel besprüht
7/22 - Zahnriemen ersetzt
11/22 - Schaden wird an Nockenwelle vermutet, soll komplett ersetzt werden

Es handelt sich nach wie vor um das gleiche Geräusch/das gleiche Problem von Anfang. Der Service teilte nach dem Termin 7/22 mit, ich soll den neuen Zahmriemen jetzt erstmal etwas fahren.

Die Werkstatt hat heute angerufen und mitgeteilt, meine Fahrzeuggarantie springe ein, ich hätte lediglich 30% Anteil an Materialkosten, das wären trotzdem ca. 500-600€.

Meiner Meinung nach liegt jedoch ein Gewährleistungsfall vor, da die Nockenwelle kein Verschleißteil darstellt und der Kauf beim ersten Termin keine zwei Jahre her ist.
Auch dürfte die Beweislastumkehr nicht greifen, da der erste Termin innerhalb von sechs Monaten nach Verkauf stattgefunden hat.

Ich möchte das Thema gerne zur Diskussion stellen und bin auf eure Ansichten und Ideen gespannt.

Viele Grüße

-- Editiert von User am 10. November 2022 15:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
5/22 - Zahnriemen geprüft und gefettet/mit Mittel besprüht
Das glaube ich dir nicht. Ich vermute du verwechselst Zahnriemen und Keilriemen.

In Bezug auf die Sachmängelhaftung teile ich deine Ansicht, dass hier der gewerbliche VK die notwendigen Kosten der Instandsetzung zu tragen hat.



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#2
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich habe die Rechnung aus 5/22 rausgesucht, es steht wörtlich drin:
KEILRIPPENRIEMEN AUS- U. EINBAUEN
2 ZAHNRIEMENSCHUTZE AUS- U. EINBAUEN
^ZAHNRIEMEN PRÜFEN
ZAHNRIEMEN MIT GLEITMITTEL EINSPRÜHEN

Ich habe exakt null Verständnis von Autos, daher seht es mir bitte nach :D
Es handelt sich, falls es hilft, um einen AUDI A4 Avant 2.0 TDI mit 140KW/190PS.

-- Editiert von User am 10. November 2022 15:44

-- Editiert von User am 10. November 2022 15:51

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Da stellen sich mir die Nackenhaare wenn ich lese, dass eine Werkstatt den Zahnriemen mit Gleitmittel einsprüht.
Man kann den Keilrippenriemen mit Gleitmittel einsprühen um so kurzfristig ein Quietschen dessen zu beseitigen um diesen dann aber auch zügig zu wechseln. Einsprühen hilft nur temporär.
Wenn ein Zahnriemen bereits quietscht, dann sollte man den Wagen stehen lassen und nicht mehr fahren. Ein kapitaler Motorschaden droht denn irgendetwas ist dann nicht in Ordnung. Was soll denn an einem ZR auch quietschen? dieser ist in Zahnrädern geführt. Wenn etwas quietscht, dann ist es evtl. die Spannrolle oder die Umlenkrolle dieser. Wenn diese quietschen, dann ist es höchste Eisenbahn alles zu wechseln!
Wenn tatsächlich der ZR gewechselt wurde, dann wurden diese Teile aber auch ausgetauscht. Wahrscheinlich auch noch die Wasserpumpe.
Wurde wirklich der ZR gewechselt oder doch nur der Keilrippenriemen?
Mit einer Hörprobe (Schlauch oder Stethoskop) kann man sehr gut feststellen welches Teil denn genau quietscht.
Sollte dies tatsächlich von der Nockenwelle kommen (was ich eher nicht glaube), dann hilft nur ein Tausch dieser (und auch wieder Zahnriemen mit allen angetriebenen Teilen). Eine Nockenwelle rasselt oder schleift normalerweise wenn ein Defekt besteht, quietschen tut meist nur der Keilrippenriemen oder die Lichtmaschine.
VW/Audi haben relativ oft Probleme mit einer schwergängigen Lichtmaschine. Wurde danach bereits geschaut?
Quietscht der Motor auch wenn der Keilrippenriemen entfernt ist?

-- Editiert von User am 10. November 2022 16:12

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Folgendes Problem trat auf: Quietschendes/schleifendes Geräusch aus Motorraum


Ein bekanntes VAG Problem wenn es ein EA 288 Motor ist.


Zitat (von Neoner):
Ich habe die Rechnung aus 5/22 rausgesucht, es steht wörtlich drin:


Heisst das du hast normal beauftragt und bezahlt!?


Zitat (von -Laie-):
Das glaube ich dir nicht. Ich vermute du verwechselst Zahnriemen und Keilriemen.


Nö, das ist schon richtig so. :wink:


Zitat (von -Laie-):
Da stellen sich mir die Nackenhaare wenn ich lese, dass eine Werkstatt den Zahnriemen mit Gleitmittel einsprüht.


Das gibt der Hersteller so vor. Es gibt diesbezüglich diverse TPI`s von VAG bezüglich dieses Problemes.

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Gruß Charly

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Meiner Meinung nach liegt jedoch ein Gewährleistungsfall vor

Gewährleistung wurde - zu Deinem Glück - vor Dekaden abgeschafft und durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt.



Zitat (von Neoner):
da die Nockenwelle kein Verschleißteil darstellt

Wie kommt man denn zu der merkwürdigen Theorie?



Zitat (von Neoner):

5/22 - Zahnriemen geprüft und gefettet/mit Mittel besprüht
7/22 - Zahnriemen ersetzt
11/22 - Schaden wird an Nockenwelle vermutet, soll komplett ersetzt werden

Hat man bei einem dieser Punkte die gesetzliche Mängelhaftung beansprucht?
Und wie wäre das beweisbar?
Wie war die Reaktion auf die Beanspruchung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man bei einem dieser Punkte die gesetzliche Mängelhaftung beansprucht?
Irrelevant. Die Beseitigungsversuche waren nicht erfolgreich. Der Mangel besteht immer noch.
Der bestehende Mangel hat sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist gezeigt => Ein Anspruch zur Beseitigung aufgrund der gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung :grins: ) besteht.

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#7
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Audi hat sich gemeldet, die Reparatur wird für mich kostenfrei durchgeführt.

Vielen Dank für den Hinweis mit gesetzlicher Sachmängelhaftung und Gewährleistung, war mir nicht bekannt, Merk ich mir aber :)

@Charlyt3:
Nein, bisher musste ich nichts zahlen, ich hab auch nichts normal beauftragt. Bin quasi mit dem Problem hin und das war deren Lösungsversuch.

@-Laie-:
Vielen Dank vor allem für deine Ausführungen zur Technik! Bisher wurde nur der Zahnriemen (keine anderen Teile) gewechselt, auf der Rechnung steht zumindest nichts anderes drauf.

@Harry:
Ich kam auf die Idee, weil ich kurz dazu recherchiert habe. Ich kenne mich technisch am PKW nicht so gut aus, deshalb musste ich etwas suchen.

Dazu hatte ich folgendes gefunden:
https://www.ra-kotz.de/nockenwellenschaden.htm

Sowie beim ADAC, das kein Verschleißteil, da kein turnusmäßiger Wechsel vorgesehen sei.
Bei einem PKW mit 186TKM: Nockenwelle neigte zu erhöhtem Verschleiß, die verkürzte Haltbarkeit des Teils ist für Kfz nicht üblich.

LG Halle, Az. 4 O 1417/10 BeckRS 2012, 21757 ADAJUR-Dok.Nr. 102532


-- Editiert von User am 12. November 2022 05:03

-- Editiert von User am 12. November 2022 05:05

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Sowie beim ADAC, das kein Verschleißteil, da kein turnusmäßiger Wechsel vorgesehen sei.

Das ein Verschleißteil nur dann vorliegt, wenn ein turnusmäßiger Wechsel vorgesehen sei, ist längt überholt.
Im übrigen besteht ein Auto zu 100% aus Verschleißteilen, einzig die Dauer des Verschleiß iast höchst unterschiedlich.
Die gesetzliche Mängelhaftung gilt übrigens auch für Verschleißteile, die alte Ausrede der Verkäufer funktioniert also auch nicht mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Ah vielen Dank, quasi auch schon wenn übermäßiger Verschleiß vorliegt, danke!

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
quasi auch schon wenn übermäßiger Verschleiß vorliegt

Richtig, übermäßiger Verschleiß ist voin der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Charlyt3
Das finde ich Charly gegenüber aber sehr abwertend. :devil:

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