PKW Privat verkauft und Geld erhalten. Käufer holt das Fahrzeug nicht ab und reagiert nicht mehr.

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
B5-92
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)
PKW Privat verkauft und Geld erhalten. Käufer holt das Fahrzeug nicht ab und reagiert nicht mehr.

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Fall und hoffe, eine erste rechtliche Einschätzung zu bekommen.

Ich habe vor nicht ganz 2 Wochen privat einen PKW verkauft. Der Käufer war vor Ort, besichtigte das Fahrzeug, bezahlte und unterzeichnete den Kaufvertrag. Wir vereinbarten, dass das Fahrzeug noch ein paar Tage an Ort und Stelle stehen bleiben kann, bis sein Abschleppunternehmer Zeit hat das Fahrzeug zu holen.

Nun ist es aber so, dass sich das Fahrzeug auf dem Gelände meines Arbeitsgebers bzw. auf dem Firmengelände befindet. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass das Fahrzeug abgeholt wird, da es nun fast 2 Wochen auf dem Hof steht.

Ich habe den Verkäufer vor einigen Tagen kontaktiert, mit der Bitte das Fahrzeug schnellstmöglich abzuholen. Ich wurde nur vertröstet. Als nichts geschah, meldete ich mich nochmals bei ihm, jedoch reagiert er mittlerweile nicht mehr auf meine Nachrichten.

Nun steht die Frage im Raum, welche Möglichkeiten es gibt um das Fahrzeug möglichst bald zu entfernen oder abholen zu lassen.

Wir sind eine KFZ Werkstatt und verlangen üblicherweise Standplatzgebühren für Fahrzeuge, die für mehrere Tage und Wochen bei uns stehen und nicht abgeholt werden. Ist es in diesem Fall auch möglich, dass unser Betrieb Standplatzgebühren in Rechnung stellt und erst nach Zahlung der Rechnung das Fahrzeug frei gegeben werden kann?

Ich vermute, dass ich das Fahrzeug nicht einfach von privaten auf öffentlichen Grund abstellen darf? Das Fahrzeug ist abgemeldet.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir in diesem Fall? Würde sich der Käufer kooperativ zeigen, wäre die Sache weniger problematisch. Da er sich aber absolut nicht kümmert vermute ich, dass er das Fahrzeug noch einige Wochen bei uns stehen lassen wird, möglicherweise bis er selbst einen neuen Käufer gefunden hat. Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug welches nur eingeschränkt fahrtüchtig ist.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Abholung des Kfz
– Fristsetzung für die Ausführung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.



Zitat (von B5-92):
Ich vermute, dass ich das Fahrzeug nicht einfach von privaten auf öffentlichen Grund abstellen darf?

Korrekt. Das kann sehr unangenehm und teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
B5-92
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten morgen,

vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich daran halten.

Eine Frage stellt sich mir jedoch noch. Hat mein Arbeitgeber das Recht, Standplatzgebühren geltend zu machen?

Eine zusätzliche Info habe ich noch. Ich habe dem Käufer bei der Besichtigung sogar angeboten das Fahrzeug zu ihm zu bringen um die Sache zu beschleunigen. Das lehnte er ab.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Eine Frage stellt sich mir jedoch noch. Hat mein Arbeitgeber das Recht, Standplatzgebühren geltend zu machen?

Wahrscheinlich ja. Allerdings wohl nur von demjenigen, mit dem die Abstellung vereinbart wurde - also dem Verkäufer. Von Käufer des Autos kann der Arbeitgeber wahrscheinlich keine Standgebühren verlangen, da zwischen Käufer des Autos und Arbeitgeber des Verkäufers keine Vertragsbeziehung besteht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Der AG könnte Dir natürlich den Platz in Rechnung stellen. Vermutlich will er (und Du) das aber nicht.

Mit der Aufforderung, das Fahrzeug binnen Frist nach Datum kannst Du für jeden Tag DANACH Kosten ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute, dass ich das Fahrzeug nicht einfach von privaten auf öffentlichen Grund abstellen darf? Das Fahrzeug ist abgemeldet.


Prinzipiell nicht aber auf genau diese Art kann man durchaus zum Ziel kommen.
Kann dir nur sagen was ich mal gemacht habe vor ein paar Jahren...

[ANLEITUNG ZU STRAFTATEN EDITIERT]

-- Editiert von Moderator am 16.11.2018 13:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Kann dir nur sagen was ich mal gemacht habe vor ein paar Jahren...

Nun, das war ziemlich dämlich. Denn das kann sehr teuer werden für den Verkäufer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nun, das war ziemlich dämlich.

Aber ganz im Gegenteil denn hat es postwendend zum Ziel geführt. Ich war das Auto los & der Käufer wurde relativ schnell ermittelt.
Da einem das Fahrzeug nicht mehr gehört , ein Kaufvertrag existiert & auch abgemeldet ist sieht die Sache hier hier etwas anders aus wie bei einem nicht abgemeldeten KFZ was "aus dem Wald" gezogen wird.
Die freundlichen Damen & Herren der Exekutive haben demzufolge auch keine Probleme gemacht denn neuer Eigentümer ist nunmal neuer Eigentümer. Sonst hätte ich ja welche bekommen. Einfach mal drüber nachdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Sonst hätte ich ja welche bekommen. Einfach mal drüber nachdenken.

Stimmt. Einfach mal denken.
Da sollte man darauf kommen, das nur weil man im Einzelfall mal Glück hattet, es bei anderen nicht so sein muss. Und das man den Einzelfall nicht verallgemeinern kann.

Wenn man ein Kfz das nicht versichert ist auf die Straße stellt und man dies weis, dann ist das durchaus strafrechtlich relevant.

Und hier hat der Verkäufer sogar noch zusätzlich noch eine vertragliche Vereinbarung über den Abstellort getroffen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

man dies weis,

Dieses Wissen begründet sich auf einer fiktiven Annahme.
Denn wie & durch wen das KFZ nach dem Verkauf von einem frei zugänglichen Standplatz -von dem es jederzeit geholt werden konnte - auf einen anderen gekommen ist lässt sich genau WIE nachweisen?


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
B5-92
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich habe mich nochmals mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Unter "Androhung" anfallender Standgebühren meldete er sich dann doch komischerweise binnen Minuten zurück. Er wäre Tage lang im Krankenhaus gewesen, hatte einen lang geplanten Termin im Krankenhaus. Komisch nur, dass er mir das vorher nicht gesagt hat, aber mir mitteilte, er würde das Fahrzeug in dieser Woche, in welcher er angeblich geplant im Krankenhaus war, holen. Alles sehr dubios.

Er versicherte mir, dass er das Auto Montag auf jeden Fall holen würde. Was soll ich sagen, der Montag ist rum, das Fahrzeug noch da. Allerdings hat er sich gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Fahrzeug morgen früh geholt wird.

Man darf gespannt bleiben. Anderenfalls wird die oben genannte schriftliche Fristsetzung der nächste Schritt sein.

Vielen Dank an alle.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go629603-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich wollte mal fragen wurde das Auto am ende abgeholt ? Weil wir haben auch genau den selben Fall und ich hab jetzt Angst davor.

0x Hilfreiche Antwort

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