Hallo,
mir ist jemand ins Auto reingefahren und hat einen Totalschaden verursacht. Der Gegner ist 100 % Schuld.
Nun habe ich 2 wiedersprüchliche Aussagen gehört und weis nicht welche stimmt?
Der Sachverständige hat mein Auto auf einen Restwert von 10 000 Euro vor dem Unfall geschätzt. Vom Schrott händler bekam ich 900 Euro und die restlichen 9 100 Euro bekam ich bereits von der Versicherung.
D.h. ich habe nun bereits die 10 000 Euro.
Nun habe ich folgendes gehört und zwar dass wenn ich mir nun bei einem Händler einen Wagen kaufe und diese mir die MWST ausweisen kann, dass dann die Versicherung mir diese MWST eben falls noch zu bezahlen hat.
Ich habe zwar schon die 10 000 Euro die mein alter Wagen vor dem Unfall noch Wert war, schon wieder erhalten ( 900 Euro vom Schrotthändler und 9 100 Euro von der gegnerischen Versicherung ), ==> muss mir aber die Verischerung trotzdem noch die MWST für meinen neuen Wagen, die mir der Händler des neuen Wagens ausweisen kann, bezahlen.
Ich habe dazu nun zwei gegensätzliche Meinungen gehört der eine meint dass die Versicherung mir noch die MWST des neune Wagen zu bezahlen hat der andere meint dass dies nicht der Fall ist.
Was stimmt denn nun ?
Gruss und im Voraus schon vielen Dank für hilfreichen Antworten
P.S.: Links auf Seiten mit entsprechenden Rechtsurteilen, Gesetzes auszügen etc.... wären ebenfalls sehr hilfreiche.....
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""
PKW Totalschaden => MWST ebenfalls forderbar ?
3. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2013 | 20:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
PKW Totalschaden => MWST ebenfalls forderbar ?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2013 | 08:50
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von theand am 03.10.2013 20:21
Ich habe zwar schon die 10 000 Euro die mein alter Wagen vor dem Unfall noch Wert war, schon wieder erhalten ( 900 Euro vom Schrotthändler und 9 100 Euro von der gegnerischen Versicherung ), ==> muss mir aber die Verischerung trotzdem noch die MWST für meinen neuen Wagen, die mir der Händler des neuen Wagens ausweisen kann, bezahlen.
Nein
quote:
von theand am 03.10.2013 20:21
Was stimmt denn nun ?
Was ich sage!
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 4. Oktober 2013 | 10:57
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Und da ist die Umsatzsteuer natürlich mit enthalten, es ist praktisch der Preis zu dem du - als Privatperson - das Fahrzeug direkt vor dem Unfall hättest verkaufen können (bzw. nachher ein ebensolches kaufen).
Der Sachverständige hat mein Auto auf einen Restwert von 10 000 Euro vor dem Unfall geschätzt.
Die Problematik mit der Umsatzsteuer ergibt sich nur bei Unfällen, die noch wirtschaftlich repariert werden können. Dort bekommt der Geschädigte die Umsatzsteuer nur, wenn er sie auch zahlen muss (sprich: wirklich reparieren läßt).
Stefan
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2013 | 22:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Stefan,
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
echt Klasse !
Gruss Andreas
-- Editiert theand am 05.10.2013 22:09
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