PKW-Verkauf, Käufer sagt die Alufelgen/Reifen passen nicht

13. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
EHRLICH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW-Verkauf, Käufer sagt die Alufelgen/Reifen passen nicht

Also ich habe ein Problem mit dem Käufer meines gebrauchten PKW´s. Verkauft im April 03. Jetzt hat er angeblich festgestellt, daß die Alufelgen / Reifen nicht zum Fahrzeug passen.
Ich habe dem Käufer aber beim Verkauf die ganzen Unterlagen übergeben auch den TÜV-Prüfbericht dazu, den ich wiederum beim Kauf vom Ford-Händler bekommen habe. Er hat jetzt angeblich neue Bereifung gekauft und will die Kosten über einen Anwalt ersetzt haben.
Was kann man da tun? Wie kann man sich dagegen wehren?
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar...




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo,
wenn die ABE für die Reifen vorlag, sollte es kein Problem sein, diese wieder zu bekommen, (Händler oder Felgenhersteller). Sollte der Besitzer des Fahrzeugs Reifen gekauft haben, die er nicht auf die (hoffentlich) erlaubten Felgen montieren darf, ist das sein Problem!

Gruß
epoeri

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#2
 Von 
EHRLICH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aber der Sachverhalt ist, daß der Käufer mir unterstellt, ich hätte die mitverkaufte Bereifung mit diesen Alufelgen nicht montieren dürfen. Wie gesagt ABE gab es nicht, sondern ein TÜV-Gutachten welches der Ford Händler bei dem ich vor 3 Jahren den Wagen gekauft habe, in Auftrag gegeben und mir übergeben hat. Ich habe es dem Käufer mit den ganzen Fahrzeugpapieren ausgehändigt. Was kann man da tun???

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo,
wenn der TÜV ein Gutachten über die Räder gemacht hat, sollte das eigentlich in Brief und Schein eingetragen sein!
Wenn nicht, an den Händler wenden, damit er möglicherweise ein Duplikat besorgen kann.
Eventuell bestehen auch beim TÜV Aufzeichnungen. Wenn das Kfz erst drei Jahre alt ist, sollten Unterlagen dort gespeichert sein.

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