PKW nachträglich als Unfallwagen gemeldet

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
myth0z
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW nachträglich als Unfallwagen gemeldet

Hallo zusammen!

Ich habe einen PKW verkauft. Während dem Kaufgespräch hat der Käufer nie nach einem Unfall gefragt und von mir wurde es einfach schlichtweg vergessen anzugeben. Nun hat er es durch eine Werkstatt raus gefunden und mich drauf angesprochen. Ich habe das Versäumnis eingeräumt. Er "fordert" nun nachträglich eine Rückzahlung von einem gewissen Betrag und damit bin ich auch einverstanden.

Nun möchte ich dafür einen "Vertrag" aufsetzen und bin etwas am verzweifeln, wie ich das denn formulieren soll. Vor Allem im Bezug auf weitere Forderungen, wenn er dann irgendwann doch den PKW zurück geben möchte.
Quasi.. jegliche Rücknahme sollte dann ausgeschlossen sein.

Viele Grüße






-- Editiert von myth0z am 18.07.2019 20:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
myth0z
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was noch ganz wichtig wäre: Muss ich alles erwähnen was jemals gemacht wurde durch Unfälle oder langt die Angabe "Unfallwagen"?

Ich weiß nämlich nicht was da gemacht wurde.. ist ja schon ewig her

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von myth0z):
Vor Allem im Bezug auf weitere Forderungen, wenn er dann irgendwann doch den PKW zurück geben möchte.
Quasi.. jegliche Rücknahme sollte dann ausgeschlossen sein.

Das sollte man dann einen Rechtsanwalt formulieren lassen.

Wobei dann auch fraglich ist, ob der Käufer sich dann auch darauf einlässt - das muss er nämlich nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ganz banal wäre folgendes vorgehen:

Man nehme einen Zettel, schreibe drauf
"Hiermit wird der Kaufvertrag vom ... über die Sache ... zu ...€ zwischen ... und ... aufgelöst"
Das wird von beiden unterschrieben.
Dann wird ein neuer Kaufvertrag aufgesetzt und entsprechende Abmachungen hinsichtlich Unfallwagen mit aufgenommen.

Zitat (von myth0z):
Muss ich alles erwähnen was jemals gemacht wurde durch Unfälle oder langt die Angabe "Unfallwagen"?

Man sollte die Unfälle schon zumindest spezifizieren können.

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