Guten Nabend zusammen,
mein Mann und ich haben ende April 2020 einen gebrauchten PKW in einem Autohaus gekauft.
Durch Corona konnten wir den Wagen dann erst im Mai abholen.
Soweit so schön.
Der Verkäufer hat den Vertrag geschrieben, wo ich allerdings nicht drauf geachtet habe, da hat er oben
noch Ersatzteileverkauf hingeschrieben.
Der Wagen fuhr, kein Thema. Letzte Woche zeigte die Info auf einmal eine Getriebestörung an,
die Motorleuchte ging an und der Wagen ging in den Notbetrieb.
Autohaus informiert und heute rief dann endlich mal die Werkstatt an und meinte, nein, da kann ich nichts
machen, da gibt es keine Gewährleistung, steht doch Ersatzteileverkauf.
Was können wir nun machen?
Lohnt sich ein Rechtsstreit?
Für ihre Antworten möchte ich mich im voraus bedanken
PKW plötzlich Getriebeschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitatda kann ich nichts :
machen, da gibt es keine Gewährleistung, steht doch Ersatzteileverkauf.
Ihr habt also ein 25 Jahre altes Fahrzeug mit 450.000km für 100€ als Ersatzteilspender gekauft!?
Und selbst bei Ersatzteilen, ist ein Gewerbetreibender gegenüber einem Endverbraucher erstmal in der Sachmängelhaftung.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 28.07.2020 19:11
-- Editiert von charlyt4 am 28.07.2020 19:12
Sorry, vergessen die Daten aufzuschreiben.
Ford Focus
Bj. 2005
130.000 KM Laufleistung
Preis 2480€
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Der Versuch des Händlers, die Gewährleistung zu umgehen, ist unwirksam.
Daher habt ihr Anspruch auf kostenfreie Reparatur. Diesen solltet ihr am besten noch einmal schriftlich mit einer letzten Frist ans Autohaus kommunizieren. Danach könnte man z.B vom Vertrag zurücktreten.
ZitatDer Versuch des Händlers, die Gewährleistung zu umgehen, ist unwirksam. :
Seh ich auch so.
ZitatDaher habt ihr Anspruch auf kostenfreie Reparatur. :
Seh ich nicht so, weil:
ZitatFord Focus :
Bj. 2005
130.000 KM Laufleistung
noch nicht mal bekannt ist, ob es sich um einen Sachmangel oder um normalen Ver****** handelt.
gruß charly
Ich danke für die Antworten
Zitatnoch nicht mal bekannt ist, ob es sich um einen Sachmangel oder um normalen Ver****** handelt. :
Ein defektes Getriebe ist bei der Laufleistung aus meiner Sicht klar ein Mangel - aber klar, es gibt immer die Möglichkeit dass ein Gericht das anders sieht.
Vielleicht ist es ja auch ein Elektronikdefekt, aber auch da würde ich doch stark zu einem Mangel tendieren
Ich würde da sogar noch einen Schritt weiter gehen:
Der "Ersatzteileverkauf" könnte für den Händler hier der Bummerang sein, der möglicherweise den "üblichen Verschleiß" aushebeln könnte.
Bei einem "Ersatzteilträger" (im Gegensatz zu einem Gebrauchtfahrzeug), erwarte ich nämlich durchaus, dass die von ihm getragenen Ersatzteile mangelfrei sind und nicht bloß eine Wundertüte.
Und jetzt?
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