PKW plötzlich Getriebeschaden

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
PKW plötzlich Getriebeschaden

Guten Nabend zusammen,

mein Mann und ich haben ende April 2020 einen gebrauchten PKW in einem Autohaus gekauft.
Durch Corona konnten wir den Wagen dann erst im Mai abholen.
Soweit so schön.
Der Verkäufer hat den Vertrag geschrieben, wo ich allerdings nicht drauf geachtet habe, da hat er oben
noch Ersatzteileverkauf hingeschrieben.
Der Wagen fuhr, kein Thema. Letzte Woche zeigte die Info auf einmal eine Getriebestörung an,
die Motorleuchte ging an und der Wagen ging in den Notbetrieb.
Autohaus informiert und heute rief dann endlich mal die Werkstatt an und meinte, nein, da kann ich nichts
machen, da gibt es keine Gewährleistung, steht doch Ersatzteileverkauf.
Was können wir nun machen?
Lohnt sich ein Rechtsstreit?

Für ihre Antworten möchte ich mich im voraus bedanken

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Tanja1710):
da kann ich nichts
machen, da gibt es keine Gewährleistung, steht doch Ersatzteileverkauf.


Ihr habt also ein 25 Jahre altes Fahrzeug mit 450.000km für 100€ als Ersatzteilspender gekauft!? ;)

Und selbst bei Ersatzteilen, ist ein Gewerbetreibender gegenüber einem Endverbraucher erstmal in der Sachmängelhaftung.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 28.07.2020 19:11

-- Editiert von charlyt4 am 28.07.2020 19:12

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Sorry, vergessen die Daten aufzuschreiben.

Ford Focus
Bj. 2005
130.000 KM Laufleistung
Preis 2480€

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Versuch des Händlers, die Gewährleistung zu umgehen, ist unwirksam.
Daher habt ihr Anspruch auf kostenfreie Reparatur. Diesen solltet ihr am besten noch einmal schriftlich mit einer letzten Frist ans Autohaus kommunizieren. Danach könnte man z.B vom Vertrag zurücktreten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Der Versuch des Händlers, die Gewährleistung zu umgehen, ist unwirksam.


Seh ich auch so.


Zitat (von fm89):
Daher habt ihr Anspruch auf kostenfreie Reparatur.


Seh ich nicht so, weil:


Zitat (von Tanja1710):
Ford Focus
Bj. 2005
130.000 KM Laufleistung


noch nicht mal bekannt ist, ob es sich um einen Sachmangel oder um normalen Ver****** handelt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tanja1710
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
noch nicht mal bekannt ist, ob es sich um einen Sachmangel oder um normalen Ver****** handelt.


Ein defektes Getriebe ist bei der Laufleistung aus meiner Sicht klar ein Mangel - aber klar, es gibt immer die Möglichkeit dass ein Gericht das anders sieht.
Vielleicht ist es ja auch ein Elektronikdefekt, aber auch da würde ich doch stark zu einem Mangel tendieren

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich würde da sogar noch einen Schritt weiter gehen:

Der "Ersatzteileverkauf" könnte für den Händler hier der Bummerang sein, der möglicherweise den "üblichen Verschleiß" aushebeln könnte.
Bei einem "Ersatzteilträger" (im Gegensatz zu einem Gebrauchtfahrzeug), erwarte ich nämlich durchaus, dass die von ihm getragenen Ersatzteile mangelfrei sind und nicht bloß eine Wundertüte.

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