Privat Auto verkauf - Käufer will Preis nach kauf mindern

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Michaelk90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Privat Auto verkauf - Käufer will Preis nach kauf mindern

Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.

Meine Schwester hat ihr Auto verkauft und nun nachdem die Käuferin das Auto gekauft hat, möchte sie den Preis mindern oder sogar vom Kaufvertrag zurück treten.

Zur Geschichte.
Die Käuferin war am Tag X zur Besichtigung des Autos da und hat es direkt gekauft. Dabei hat meine Schwester darauf hingewiesen das dass Auto grade erst zur Reparatur in der Werkstatt war. Es wurden u.a. Auspuff und Klimaanlage repariert. Nachdem das Auto aus der Werkstatt kam, wurde das Auto direkt abgemeldet und zum Verkauf angeboten.
Dieser Werkstattbericht war zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nicht vorhanden und es wurde (nur auf der Ausfertigung des Käufers inclusive direkter Unterschrift meiner Schwester neben dem Eintrag) vermerkt das der Werkstatt Bericht noch vorzulegen ist.
An Tag Y wurde der bericht vormittags der Käuferin zu gesandt und hat das Auto abends abgeholt.

3 Tage später meldet sich die Käuferin.
1. Klima soll auf einmal defekt sein. ( hat aber selber zugegeben das es bei Übergabe des Autos und bei der Fahrt nach Hause noch funktioniert hat. Das sie das gesagt hat ist nachweisbar)
2. Auspuff soll zu laut und defekt sein.

Sie bestand 1. Auf das 14 tägige Rückgaberecht ( vollkommener Unsinn!)
2. Das dass Auto zurück genommen wird
3. Das der Verkäufer dafür haftet wenn Reparaturen nicht ordnungsgemäß durch geführt wurden
Aber sie war nun heute erst in einer Werkstatt und hat sich ein Kostenvoranschlag erstellen lassen nur zur Reparatur der klima und möchte die 700 € von meiner Schwester erstattet haben.
Sie droht direkt mit Anwalt... sie wäre Rechtsschutzversichert etc.

Nun meine Frage
Kann die Verkäuferin überhaupt irgendwas meiner Schwester?
Sie hatte den werkstatt Bericht zwar erst nach Kaufvertragsunterzeuchnung aber bevor sie das Auto abgeholt hat.
Es wurde ja nichts verschwiegen.
Es wurde der Kaufvertrag von Mobile genutzt. Dort wird die Haftung ja ausdrücklich ausgeschlossen. Kann leider den Vertrag nicht anhängen?
Eigentlich ist das ganze ja nun ihr Problem?

Vielen Dank für Hilfe

Edith
Dieser Vertrag
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf&ved=2ahUKEwi399LUxfPiAhWPZVAKHcmsCKAQFjAAegQIBRAC&usg=AOvVaw3CcUcEfjOWHCfoidm03SA9

-- Editiert von Michaelk90 am 18.06.2019 19:23

-- Editiert von Michaelk90 am 18.06.2019 19:24

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Michaelk90):
Eigentlich ist das ganze ja nun ihr Problem?
Richtig. Kommunikation einstellen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michaelk90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Gibt es Paragraphen auf die sich meine Schwester berufen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michaelk90
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Eine Sache die sich noch herausgestellt hat soeben.
Bevor das Auto in die Werkstatt gebracht wurde (Garantie Leistung) gab es ein Gutachten einer unabhängigen Werkstatt.
Dort wurde vermerkt "klimakompressor defekt".
In dem Werkstattbericht steht allerdings nur "klimaflüssigkeit aufgefüllt".
Beides hatte die Käuferin vor Abholung des Autos vorliegen.
Spielt das nun eine Rolle?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Michaelk90):
Gibt es Paragraphen auf die sich meine Schwester berufen kann?


Der, der was fordert muss Paragrafen nennen, nicht derjenige der nichts zu verteilen hat......
Evtl. nochmal die Käuferin auf den Gewährleistungsausschluss hinweisen und dann Kommunikation einstellten.

Da wird vermutlich außer Drohungen nichts kommen.

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Der, der was fordert muss Paragrafen nennen,
Niemand muss Paragraphen nennen. Man formuliert eine Forderung. Mehr nicht. Die Paragraphen sucht der Anwalt im Rahmen der Klageformulierung heraus.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Michaelk90):
Spielt das nun eine Rolle?
Ja, das spielt eine Rolle. Deiner Schwester war also der kaputte Kompressor bekannt, aber sie hat nur Kältemittel auffüllen lassen? Das wäre somit ein arglistig verschwiegener Mangel und die Käuferin könnte dessen Beseitigung verlangen und wohl auch durchsetzen können.
Warum hat also deine Schwester nur Kältemittel auffüllen, den Kompressor aber nicht reparieren lassen???

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Michaelk90):
Gibt es Paragraphen auf die sich meine Schwester berufen kann?
Wenn man nicht mehr kommuniziert, benötigt man genau 0,00 Paragrafen.
Dann beruft man sich auf nichts. Man hält den Schnabel und lässt die e-mails ohne Antwort.
Zitat (von Michaelk90):
Beides hatte die Käuferin vor Abholung des Autos vorliegen.
Warum hat sie das nicht gelesen? Warum hat sie nicht nachgefragt? Bei euch oder in einer Werkstatt? VOR der Abholung?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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