Privat-Kaufvertrag - Käufer will zurücktreten

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Janga68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Kaufvertrag - Käufer will zurücktreten

Hallo,

ich habe mein Auto zum Verkauf ins Internet gesetzt und letzten Donnerstag eine Käuferin gefunden. Sie hatte keine Anzahlung dabei, wir haben aber einen Kaufvertrag abgeschlossen mit allen Angaben. Wir haben vereinbart, dass sie das Auto mitte dieser Woche abholt.

Zu früh gefreut - am Freitagabend rief sie an und sagte, dass sie mein Auto nicht kaufen könne da sie kein Geld hat (sie wollte das durch den Verkauf ihres jetzigen Wagens finanzieren, aber der Händler der ihr den Wagen angeblich abnehmen wollte sei abgesprungen).

Hab ich da irgendeine Handhabe? Kann sie so einfach zurücktreten? Und wie verhalte ich mich jetzt am besten? Bin ziemlich sauer, vor allem, da wir am Mittwoch unser neues Auto abholen und das Geld eigentlich auch ganz gut gebrauchen könnten dafür...

Kann mir hier jemand weiterhelfen




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

quote:
da sie kein Geld hat


Damit ist jede weitere Aktion sinnlos. Verkauf den Wagen dem nächsten.
Du kannst ihr ja ne Rechnung schicken ? Ich würde aber auf jeden Fall darauf bestehen das Sie "schriftlich" zurücktritt, nicht das die dann doch noch kommt und will wenn der Wagen weg ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130589 Beiträge, 41546x hilfreich)

Der Wagen hat solange breit zu stehen, bis der Käufer nachweislich vom Vertrag zurückgetreten ist.
Sonst könnte sich sogar der Verkäufer schadensersatzpflichtig manchen.


Das gesprochene Wort ist irrelevant, da fast nicht beweisbar.

Deshalb die Käuferin unter Fristsetzung per Einschreiben-Rückschein zur Erfüllung Zug-um-Zug (Geld gegen Auto) auffordern.
Eventuell noch eine vorformulierte Rücktrittsvereinbarung beilegen. Hier könnte man auch eine Formulierung auf Schadensersatz bei Mindererlös aufnehmen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

es ist natürlich ein rechtlich gültiger Kaufvertrag geschlossen worden, dessen Erfüllung die Käuferin nun ablehnt.

Den Rücktritt vom Kaufvertrag sollte Ihnen die Käuferin natürlich schriftlich mitteilen.

Sie haben gegen die Käuferin grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch. Sie könnten z.B. Inserierungskosten geltend machen und einen Mindererlös, der dadurch entsteht, daß ein anderer Käufer das Fahrzeug nur zu einem geringeren Kaufpreis übernimmt. Sie können auch tatsächlich bezahlte Sollzinsen in Rechnung stellen, wenn Sie wegen der nicht vorhandenen Kaufpreissumme z.B. einen zusätzlichen Kredit aufnehmen mußten.

Diese grundsätzliche Anerkennung Ihres Schadenersatzanspruches sollten Sie in den Vertragsentwurf des Rücktrittsschreibens integrieren.

Sollte die Käuferin die grundsätzliche Schadenersatzpflicht ablehnen, können Sie mit Erfüllungsklage drohen.

Gruß Senatorman

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#4
 Von 
Ralph Pense
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

reicht die Zustimmung des Käufers zum Abbruch der Transaktion bei Ebay zum beenden des Kaufvertrages? Ich habe nämlich bei Ebay ein Auto gekauft und schon alles organisiert mit Trailer und Zugmaschine den Wagen 200km weiter zu holen, am Nachmittag vorm Abholtag bekomme ich eine SMS das der Wagen in der Nacht beschädigt worden ist, der Verkäufer war nicht Verkäufer von Ebay, Dieser benutzte den Account des angeblichen Freundes, aber keine Silbe davon in der Beschreibung der Auktion. Ich protestierte gegen diese Art von Autohandel und der Benutzer des Accounts stellte den Antrag auf Abbruch der Transaktion. Der ich zustimmte mit den Begründungen, Zustand PKW entspricht nicht mehr der Artikelbeschreibung, Verkäufer ist ein Anderer usw.
Ist der Kaufvertrag damit nun nicht zu Stande gekommen? LG

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
reicht die Zustimmung des Käufers zum Abbruch der Transaktion bei Ebay zum beenden des Kaufvertrages?


Nein, das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Formal hätte der K damit nur kundgetan, daß er an der normalen Abwicklung kein Interesse mehr hat, weil die Ware nicht mehr im angebotenen Zustand ist. Eine Aufgabe von Schadensersatzansprüchen ist darin noch nicht zu sehen.

quote:
am Nachmittag vorm Abholtag bekomme ich eine SMS das der Wagen in der Nacht beschädigt worden ist


Soll ich raten: das Kfz ging ziemlich günstig weg.

Und der VK sucht nun einen Vorwand, den Vertrag nicht erfüllen zu müssen...

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#6
 Von 
Ralph Pense
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

hab das Peugenot 2,0 Cabrio für 1500,00 ersteigert und jetzt ist es für 1999,00 bei Ebay und endet heute um 19:02 Uhr und bei Autoscout24 ist es für 2550,00 drin. Was kann ich nun noch machen obwohl ich bei Ebay die Zustimmung gab die Transaktion abzubrechen? LG von Ralph

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