Hallo. Ich habe am 25.10. ein Auto Privat verkauft (Käufer hat 2 Probefahrten gemacht).
Im Vertrag steht: Der Verkauf erfolgt im beiderseitigen Einverständnis unter völligem Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung wie besichtigt und probegefahren unter Risiko des Käufers, für das Vorhandensein etwaiger Mängel. Der Verkäufer gibt keinerlei Zusicherungen ab. Zusatzabreden existieren nicht, oder bedürfen der Schriftform.
Am 28.10. (nach 300Km) teilte mir der Käufer mit das er mit dem Fahrzeug beim Tüv gewesen währe und dieser Mängel am Fahrzeug entdeckt hätte (Lenkgest. ausgeschlagen, Bremsbeläge und Bremsscheiben an der Abfahrgrenze). Desweiteren sagt er das der Turbo kaputt währe. Alle diese Mängel kann ich nicht nachvollziehen, da ich nichts von ihnen wusste. Der Turbo funktionierte bei mir jedenfalls noch tadellos!
Der Käufer möchte nun vom Kaufvertrag zurücktreten, das Auto zurückgeben und auch für den defekten Turbolader nicht aufkommen. Der Käufer droht mir mit dem Anwalt!
Meine Frage: Muß ich das Auto zurück nehmen?
Privat an Privat. Käufer möchte Auto zurückgeben!
28. Oktober 2002
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Frage vom 28. Oktober 2002 | 19:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat an Privat. Käufer möchte Auto zurückgeben!
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2002 | 14:32
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 2x hilfreich)
NEIN
#2
Antwort vom 1. November 2002 | 13:33
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 6x hilfreich)
nein, der käufer war sich zum einen bewußt, daß der kauf eines gebrauchtfahrzeuges ein typischweise risikobehaftetes geschäft ist, zum anderen hätte er den tüv (oder eine andere werkstatt) vor seiner kaufentscheidung mit der überprüfung des kfz beauftragen können.
das drohen mit dem anwalt ist nichts als säbelrasseln, ein zahloser tiger sozusagen. lassen sie sich nicht davon beeindrucken.
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