Privat oder händler

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mister-xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat oder händler

Ahoi,so folgendes habe mir ein Auto gekauft. Mobile zeigt mir an, da es ein Händler sein bzw er ist als Händler Registriert.Beim Kauf habe ich ein Privates Verkaufsformular unterschrieben. Jetzt ist der Verkäufer aber in dem Fahrzeug Brief niemals als Halter erwähnt. Ist es somit überhaupt ein Privatverkauf. Im Gegenzug hat er auch mein Auto in Zahlung genommen,was schriftlich vermerkt wurde. Der Händler hat den Kaufvertrag auch mit seinen Namen ausgefüllt.

-----------------
""




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 130x hilfreich)

Bei einem Verkauf im Kundenauftrag (der trotz Verbraucherschutzvorschriften möglich ist, wenn der private Verkäufer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt) haben Sie einen Vertrag mit dem privaten Verkäufer geschlossen.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Diese Tricks werden gerne vom Autohändler genutzt um die Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Hier bei dir handelt es sich eindeutig um einen Autohändler, auch wenn der Vertrag als Privat geschlossen wurde. diese sei ein Umgehungsversuch und wurde auch vom BGH ausgesprochen.

Damit du dich 100% sicher fühlst, kannst du eine Info-Auskunft vom Gewerbeamt verlangen, andem der Mann sein Wohnsitz oder der Laden angemeldet ist, Kostet ca.10€ und wird dir mitgeteilt, ob er ein gewerbe unter seinen Namen angemeldet ist oder nicht

Gruß

-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mister-xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß es aber nicht irgendwo vermerkt sein da er das Auto im Kundenauftrag verkauft bzw. müßen dann nicht die Daten vom vorbesitzer des autos als verkäufer angegeben werden? Sprich seine adresse und so

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.01.2011 14:12:56
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Mobile zeigt mir an, da es ein Händler sein bzw er ist als Händler Registriert


Mobile regestriert erst die Händler, wenn ein Gewerbeschein vorliegt. man kann nicht so einfach bei mobile.de als Händler regestrieren, da hier monatliche Beiträge fällig sind.

druck mal die Seite des Händler aus und bewahre sie auf, falls später zu Problemen kommen soll. Du kannst auch Mobile kontaktieren und meine Aussagen bestätigen lassen, daß man dort als Händler nur beim Vorliegen eines Gewerbescheines angemeldet werden darf.

quote:
Muß es aber nicht irgendwo vermerkt sein da er das Auto im Kundenauftrag verkauft bzw. müßen dann nicht die Daten vom vorbesitzer des autos als verkäufer angegeben werden


Nein. Durch die Formulierung versuchen die Händler die gesetzlichen Grundlagen umzugehen. diese Umgehnung ist gemäß §475 Abs.1 S.2 nicht erlaubt.

Aber alles dürfte eigentlich erst eine Rolle spielen, wenn da probleme auftauchen, also Mängel oder sonst was, was aber bei dir nicht der Fall ist oder?

hast du eigentlich shcon mal versucht, ihn anzurufen oder zu fragen, ob er Händler ist oder als Privat verkauft hat? vielleicht hatte er ja keine Kaufverträge und deshalb diese von Mobile ausgedruckt hat.




-----------------
"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.01.2011 14:12:56
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mister-xy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem gewerblichen Händler sieht die Sachlage ja anders aus,das weiß ja. Das steht aber auch da, wenn er ein Gewerblicher Händler ist. Es hat schon gewisse Hintergründe,wieso ich frage.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.009 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.