Private Gewährleistung

6. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ulf123recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Gewährleistung

Guten Tag,
ich habe Anfang Dezember ein VW Lupo verkauft. Der Käufer hat im kalten Zustand das Fahrzeug Probe gefahren. Vor einer Woche hat er sich nun gemeldet und teilte mir mit das der Motor im kalten Zustand klappert und das er deshalb in der Werkstatt gewesen sei.
Die Werkstatt stellte fest das die Kolbenringe kaputt sind und das der Motor ausgetauscht werden müste. Der Käufer verlangt von mir ein Teil der Kosten oder den Wagen komplett zurück zu nehmen. Das Fahrzeug ist Scheckheft gepflegt bei VW.
Dazu kommt jetzt noch wie in der Aktuellen Ausgabe der Autobild beschrieben ebend dieser Fehler bei diesen Motoren. VW hält sich zurück und zahlt nicht weil das Fahrzeug schon 4 Jahre alt ist. Kilometerstand 45000.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Im Vertrag steht ausdrücklich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ulf123recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte um schnelle Hilfe.
Eilt sehr.

Danke im voraus.

P.S. Damit ich wieder beruhigt schlafen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Gewährleistung ist zwingendes Recht und kann nicht ausgeschlossen werden. Da hast du wohl Pech gehabt.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ulf123recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte das "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" bedeutet das der Käufer keine Forderung stellen kann . Wo her sollte ich wissen das der Motor einen Kolbenschaden hat, bin doch kein Kfz. Schlosser, außerdem hat er das Fahrzeug ausgiebig besichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Falsch Rostu!!!!!

Die Gewährleistungsregeln können grundsätzlich individualvertraglich ausgeschlossen werden!
Ausnahmen:
- Arglist des Verkäufers
- Garantieübernahme durch den Verkäufer
- Ausschluss in AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern ist nur beschränkt möglich!

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#5
 Von 
Ulf123recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

jeder schreibt hier was anderes,
muß ich als Verkäufer des Fahrzeugs nun für den Schaden grade stehen oder nicht?
Im Vertrag ist die Gewährleistung ausgeschlossen worden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Die Gewährleistung kann zwischen Privaten ausgeschlossen werden. Dies scheint ja auch in eurem Vertrag passiert zu sein. Anders ist es nur, wenn Du dem Käufer bestimmte Eigenschaften des Autos zugesichert hast, die aufgrund der Kolbenringe nicht zutreffen. Weiterhin, wenn Du von den Problemen des Autos wusstest, dies dem Käufer aber nicht mitgeteilt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ulf123recht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay Hank,

Endlich ist meine Frage beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

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