Privater Auto-Kauf und Verkauf

2. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Eispickel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Auto-Kauf und Verkauf

Ich habe mein Auto privat weiterverkauft. Der Käufer hat eine Anzahlung von 100,- € geleistet. Es scheint aber so, als wenn der Käufer nicht mehr sonderlich am Kauf interessiert ist, da er immer ausweicht, wenn es um einen Abholtermin geht. Ich bin inzwischen an dem Verkauf auch nicht mehr groß interessiert und würde den Vertrag gern rückgängig machen. Hab ich Möglichkeiten aus der SAche rauszukommen?
Zweites Problem, ich habe mir ein neues "gebrauchtes" Auto gekauft. Auf der Probefahrt gab es keine Auffälligkeiten. Auf der längeren Rückfahrt fiel jedoch auf, dass der 1te Gang Probleme beim Anfahren macht. DEr Verkäufer hat dieses Fahrverhalten nicht erwähnt. Ich vermute, dass sogar ein Getriebeschaden vorliegen könnte. Kann ich das Kfz zurückgeben? Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewußt haben muß, da er selbst das Auto 1 Jahr gefahren hat ! Was kann ich tun.

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Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Ihrem 1. Verkauf:
Letzte Frist setzen, z.B. 5 Tage. Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Ihnen evtl. entstandenen Schaden (z.B. jemand anders hatte Ihnen zwischenzeitlich einen höheren Kaufpreis geboten, Sie mußten jedoch ablehnen) mit der Anzahlung verrechnen. Den Rest müssen Sie dem "Käufer" zurückerstatten.


Zum 2. Kauf:
Dazu müßte man schon genauer wissen, um was für einen Mangel es sich ganz konkret handelt. Ein gnubsiger 1. Gang ist bei Gebrauchtwagen nichts ungewöhnliches und kann nachjustiert werden.
Sollte dagegen ein richtiger Getriebeschaden vorliegen, dann kann sich der Verkäufer nicht auf den Gewährleistungsausschluß berufen, wenn er den Mangel kannte.

Gruß
Harry!


P.S.:
Ich wünsche Ihnen beim nächsten Auto-Geschäft mehr Glück:)

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#2
 Von 
Eispickel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Prüfung in einer Werkstatt steht nun fest, dass das FAhrzeug erhebliche Mängel hat, neben Kupplungsschaden, ausgeschlagene Lenkstange, Zylinderkopfdichtung, Ölverlust, Treibstoffverlust, Motorunterbodenabdeckung fehlt und vieles mehr, kommen die Kosten der Reparatur auf mehr als 2.000,- €. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer, will der von all dem nichts gewußt haben und nimmt das Fahrzeug natürlich nicht zurück (er hat ja einen "Dummen" gefunden). Kann ich da rechtlich was wegen u. U. wegen Verdacht auf arglistiger Täuschung? Es ist für mich äußerst unwahrscheinlich, dass man den Zustand seines Autos nicht kennt, wenn man es über 1 Jahr schon gefahren hat. Danke für Antworten, bin mit den Nerven inzwischen runter.

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Jemanden (Privatmann) Arglist zu beweisen ist so gut wie unmöglich.
Das müssen Sie aber um rechtlich etwas zu erreichen.

Was Sie sich vorstellen können oder nicht, oder was Sie vermuten, spielt vor Gericht überhaupt keine Rolle.

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