Privater Autokauf - "Rueckgaberecht"

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2011 09:44:58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Autokauf - "Rueckgaberecht"

Hallo und guten Abend Zusammen!
Ich brauche dringend kompetenten Rat. Ich versuche den Sachverhalt zu schildern:
Am 13.09.2011 habe ich auf ein Internet-Inserat reagiert. Gebrauchtwagen Renault Clio Bj. 2001 1400€. Am Telefon habe ich das Uebliche abgefragt: Motor, Getriebe, Unfall,usw. Der Verkaeufer sagte etwas von Kratzern im Lack und altersbedingten Gebrauchsspuren allgemein. Mir war wichtig, dass das Auto technisch in Ordnung ist. Dies beteuerte der Verkaeufer schon am Telefon. Lediglich die Zuendkerzen muessten erneuert werden. Wir vereinbarten noch am gleichen Tag fuer nachmittags einen Besichtigungstermin. Gesagt, getan.
Wir trafen uns mit dem Verkaeufer am Bahnhof, er stieg in unser Auto und lotse uns zu eine Art Industrie-Parkplatz, auf dessen hinteren Teil mehrere Fahrzeuge ohne Kennzeichen abgestellt waren. Auf meine Frage, ob dies ein "Haendler-Parkplatz" sei, antwortete er, dass es Haendler gaebe,die hier Fahrzeuge abstellen wuerden. Meine Frage, ob er Haendler sei, verneinte er energisch. Am Auto angekommen, sahen mein Mann und ich uns den Wagen an. Hierzu muss ich sagen, dass wir zwar keine absoluten Laien sind, jedoch mehr wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Motorgeraeusche usw. wussten wir auch nicht zu pruefen. Der Motor lief etwas "unrund". Der Verkaeufer versicherte uns glaubhaft, dass dies auf die Zuendkerzen zurueck zu fuehren sei. Wenn man diese auswechseln wuerde, wuerde dieses"unruhige" Laufen verschwinden. Ich fragte ihn mehrmals, ob nicht doch etwas Schwerwiegenderes dahinter stecken wuerde. Jedes Mal die Antwort, dass ich beruhigt sein koenne. Es sind nur die ZK. Er kennt sich mit Autos aus. Das Auto verkaufe er im Auftrag seiner Ex-Freundin. Diese haette einen Reitunfall gehabt, wohnt weiter weg und er wuerde ihr der alten Zeiten willen und wegen dem Reitunfall helfen und den Wagen fuer sie verkaufen. (Ich weiss, ich weiss...man sind wir naiv. Zu meiner Verteidigung: Als ich die Pferde-Sticker auf der Heckscheibe sah, kam mir die Geschichte plausibel vor...er hat sie zumindest gut vorbereitet. Lange Rede - kurzer Sinn. Nach mehreren Beteuerungen, dass das Auto technisch, abgesehen von den Zuendkerzen, einwandfrei sei, ging es um den Preis. Bevor wir auch nur ein Gegengebot machen konnten, ging er um 400 € vom Ursprungspreis runter und wir kauften das Fahrzeug fuer 1000 €. Da wir keine Muster-Kaufvertraege parat hatten,nahm ich einen blanko Zettel und "kratzelte" einen Kaufvertrag mit den noetigsten Daten. Als ich ansetze um das zweite Exemplar anzufertigen,winkte er ab. Er braeuchte keinen Vertrag. Geld- und Schluesseluebergabe. Seine Ex-Freundin habe eventuell noch Winterreifen, die er uns gerne geben wuerde. Wir sollten ihn anrufen, wenn wir das Auto abholen wollen, damit er auch auf den Platz kommt um die Reifen zu bringen. Oder besser noch: Wir sollen ihm einen der Schluessel da lassen, er wuerde dann die Reifen und den Schluessel in den Kofferraum legen. (???) Das lehnten wir jedoch ab. Wir verblieben bei der Option A. Er bat uns das Auto innerhalb. von zwei bis drei Tagen abzuholen. Drei Tage spaeter konnte ich das Auto anmelden. Bevor ich los fuhr um den Wagen zu holen, rief ich den Verkaeufer wegen den Reifen an. Er teilte mir mit, dass seine Ex-Freundin in Kur sei und er uns die Reifen nach ihrer Rueckkehr selbst bringen wuerde. Ich fuhr also mit den Kennzeichen hin und holte es ab. Auf der Heimfahrt (ca. 40 km) lief der Motor genauso unruhig wie auf dem Platz. Aber ich beruhigte mich mit dem Gedanken an die Zuendkerzen. Mir fiel auf, dass die Tanknadel ungewoehnlich schnell sank...konnte aber nicht einschaetzen, ob das nicht doch "normal" waere... Wie auch immer: Der Wagen stand dann bis heute vor unserem Haus, da mein Mann fuer heute einen Werkstatt-Termin vereinbart hatte. Was sich dort herausstellte, schockierte mich: Ventilschaden, Reparaturkosten ca. 800 - 1000 € !!! Nachdem ich mich gefasst hatte, versuchte ich den Verkaeufer zu erreichen -> Mailbox. Dann versuchte ich es uebers Internet und fand sehr schnell ein anderes Kfz-Inserate von ihm. Diesmal mit anderer Handynummer, aber dafuer mit Namen. Und nach etwas mehr Recherche fand ich einige andere Kfz-Inserate von ihm. Alles deklariert als Privatangebote... Ich versuchte es unter dieser anderen Nummer und erwischte ihn. Ich schilderte ihm den Sachverhalt emotionslos und pragmatisch. Er erwiderte, dass er nicht verpflichtet sei uns beim Verkauf ueber den Schaden zu informieren. Als ich merkte, dass er wenig kooperativ ist, stellte ihn vor die Wahl: Entweder ich bekomme mein Geld plus Auslagen fuer die Kosten der Zulassung zurueck oder ich bin morgen bei der Polizei und zeige ihn an. Nicht nur wegen der arglistigen Taeuschung, sondern auch wegen des aktiven Autohandels ohne Gewerbeschein. Er gab sich nicht gerade bewegt und meinte, ich solle ihm Zeit bis morgen um 17 Uhr geben. Er wuerde "schauen was sich machen laesst". Er betonte nochmals, dass er nicht verpflichtet sei uns ueber Schaeden am Motor zu informieren. Dies formulierte er so, dass es offensichtlich war, dass ihm der Schaden bekannt war. Begruendet hat er es mit der Tatsache, dass wir doch "in den Motorraum geschaut haetten". :/
Ich stimmte zu, ihn morgen um 17 Uhr anzurufen, erinnerte ihn aber daran, dass ich keinen Kompromiss eingehen werde. Ich bestehe auf Ruecknahme des Kfz und Rueckzahlung des Kaufpreises plus Auslagen. Ende des Telefonates.
Ich weiss, der Text ist recht lang, aber mir war es wichtig, jedes Detail aufzuzaehlen, weil ich denke, dass gerade diese entscheidend sein koennten.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Habe ich eine Chance? Was soll ich tun? Abwarten bis morgen 17 Uhr oder gleich frueh zur Polizei? Kann mir die Polizei denn hier ueberhaupt helfen? Ich bin so ratlos. :( Please help!!!
Danke fuer die Geduld beim Lesen und fuer Hilfe schon einmal im Voraus.
Viele Gruesse
Nadia

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich denke, ich brauche Ihnen nicht erzählen, dass eine gehörige Portion Naivität dazu gehört, nach all den geschilderten fadenscheinigen Aktionen des Verkäufers das Fahrzeug praktisch ohne nähere, fachmännische Prüfung zu kaufen. Wie auch immer - das werden Sie selsbt wissen und brauchen nicht noch mehr Belehrungen.

Unterm Strich stellen sich für mich folgende Fragen:
1) Was wurde auf dem handschriftlichen Zettel bzw. Kaufvertrag explizit notiert ? Gab es einen Gewährleistungsausschluss ? Hat der Verkäufer gegengezeichnet ?
2) Hatte der Verkäufer Zeugen dabei ?
3) Was stand im Internet Inserat ? Haben Sie das noch bzw. ist der Link noch aktiv ?
4) Wenn Sie ADAC Mitglied sind, steht Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen ADAC-lizensierten Verkehrsanwalt zu.



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#2
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Habt Ihr mehr als seine Telefonnummer ? Sind deine Daten echt oder hat er auch da "irgendwas" angegeben.
Von wem habt ihr den Wagen denn nun "gekauft", von dem Typ oder der Freundin mit dem Pferd.

Das Problem ist das man das alles auch beweisen muss.

Die Polizei hilft nicht, das ist ein ziviler Rechtstreit.

Der wird erklären das er den Wagen mit dem defekt Verkauft hat. Daher auch der Preis und dies war bei der Fahrt ja auch erkennbar.

Wenn Ihr keine Rechtschutz habt entstehen nur weitere Kosten und wenn ihr gewinnt muss das nicht bedeuten das ihr auch Geld bekommt.

Man kann sich aber auch besonders naiv anstellen und alles falsch machen.

Ich würde mich nach einer billigeren Werkstatt umsehen und in den sauren Apfel beißen

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich würde mich nach einer billigeren Werkstatt umsehen und in den sauren Apfel beißen



So ähnlich würde ich das auch sehen. Es geht immerhin um ein 1.000 EUR-Auto.

Rechtlich ist zwar alles klar, aber der Rechtsweg ist steinig.

400 EUR hat er nachgelassen, wenn er wie versprochen noch gute Winterräder drauf legt, sind die Reparaturkosten "drin".

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#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
wenn er wie versprochen noch gute Winterräder drauf legt


Den wirst du nie wieder sehen

Übrigens sind die Gewinnchancen nicht so groß, denn man müsste ihm nachweisen das er wusste das es die Ventile sind und nicht die Kerzen. Er hat ja genaugenommen auf einen Schaden hingewiesen.

Ich würde mal versuchen die "Freundin" zu erreichen, wobei die wohl erklären wird den Wagen verkauft zu haben. An einen "fliegenden Händler"



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-- Editiert maximalmax am 27.09.2011 09:44

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Übrigens sind die Gewinnchancen nicht so groß, ... <hr size=1 noshade>



Wieso, der Nachweis, daß er Händler ist, scheint ja nicht allzu schwer zu sein.

Damit gilt § 476 BGB , die Gewinnchancen sind 100%.

Theoretisch. Wenn er (offiziell) mittellos ist, nutzt das nichts.

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#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Nur schwer wenn in den Papieren die Petra steht und auf der Quittung ein Dritter, das Telefon einem Vierten gehört......

Ganz blöd sind die lustigen Schrotthändler auch nicht.

Wer war denn dann, oder wer ist denn dann der Händler, Verkäufer oder sonst was.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ganz blöd sind die lustigen Schrotthändler auch nicht.

Wer war denn dann, oder wer ist denn dann der Händler, Verkäufer oder sonst was. <hr size=1 noshade>



Die Gerichte aber auch nicht:

VIII ZR 175/04

Entscheidend ist also, wer wirtschaftlich das Risiko trägt und wem der KP zufliesst.

Ist das der Händler liegt eine unzulässig Umgehung i.S. § 476 I 2 BGB vor. Inwieweit der Vertrag gefaked ist, ist insoweit dann egal.

Die Beweislast trifft übrigens den Händler, da er sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, muss er seine Verbrauchereigenschaft nachweisen oder belegen, daß es sich um einen "echten" Agenturvertrag gehandelt hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Ali1 ist der mit den Anzeigen und dem Prepaidhandy
Uwe2 ist der beim Termin
Oskar ist der Name auf dem Beleg
Ute steht in den Papieren

Die eizige echte Adresse und hat den Wagen an Paule verkauft, aber einen Kaufvertrag mit einem Sepp für den Paule verkauft hat.

Nun verklag doch mal einen, da alle eh nur eine Duldung haben, in Insolvenz leben und nirgends gemeldet sind.

Verklagen kann und sollte man nur potente Gegner mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland denen man nachweisen kann was man behauptet. Nur dealen die keine Schrottautos auf Parkplätzen

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Nun verklag doch mal einen, da alle eh nur eine Duldung haben, in Insolvenz leben und nirgends gemeldet sind.


Das ist sicher richtig, wie du oben nachlesen kannst, habe ich auch nicht zum Prozess geraten.

Allerdings lese ich hier zu Übungszwecken mit, um die Rechtslage und die Rspr. zu Fallgestaltungen zu verifizieren. Das ist schliesslich ein Rechtsforum.

Ob man davon Gebrauch macht, ist eine andere Frage. "Riskant, gibt sowieso nur einen Vergleich, vielleicht hat Bekl. sowieso kein Geld", damit gäbe es hier jedenfalls keine threads.

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#10
 Von 
guest-12328.09.2011 09:44:58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen.
Danke fuer die vielen Antworten. Sehr viel weiter bin ich jetzt aber auch nicht.
Denn der Verkaeufer ist eindeutig er. Ich habe seine kompletten Daten aus seinem Perso und sein Kfz-Kennzeichen.
(Und warum Duldung?
Wer sagt denn, dass er Auslaender ist???)
Einen Ausschluss der Gewaehrleistung gab es im Vertrag nicht.
Gegen gezeichnet hat er auch.
Das Inserat gibt es leider nicht mehr.
Also bedeutet das,er kommt einfach so davon? Das ist doch Betrug!! :( Und die Polizei kann hier nicht eingreifen?
Er bwtruegt doch schon indem er diesen illegalen Handel betreibt...?

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#11
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Ob er einen "illegalen Handel" betreibt, kannst du gar nicht sagen. Ist auch erst mal egal

quote:
Denn der Verkaeufer ist eindeutig er. Ich habe seine kompletten Daten aus seinem Perso und sein Kfz-Kennzeichen.


Steht er in den Papieren denn als Vorbesitzer und hast du einen Kaufvertrag ?

Er hat dir einen Schaden mitgeteilt, der war auch kaum zu überhören. Also kein verschwiegener Mangel.

Das Problem ist das du nicht erklären kannst : der Motor lief unrund und machte Geräusche, daher dachte ich er ist in Ordnung.

Du kannst klagen, ob du gewinnst oder nicht kann dir keiner sagen. Ganz so eindeutig ist das alles nicht. Genauso wenig ist unklar ob so ein "Betrüger" Kohle hat die man danach pfänden kann. Also alles ein neues Risiko.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Danke fuer die vielen Antworten. Sehr viel weiter bin ich jetzt aber auch nicht.


Weiter wird man dir hier auch nicht helfen können.

Du bist sehr wahrscheinlich voll im Recht. Ob du das allerdings beweisen kannst, ist die Frage.

Im Zivilrecht ist es so, daß die ganzen Kosten der Rechtsverfolgung vorfinanziert werden müssen. Das Geld siehst du nur wieder, wenn du gewinnst und der Verlierer flüssig ist.

Strafrechtlich ist hier wohl nichts los, das Finanzamt würde sich aber für den VK interessieren. Das bringt dir aber nichts.

Versuch lieber das Beste rauszuholen, gute Winterräder und/oder Rep.-Kostenbeteiligung. Das wäre wohl das Vernünftigste, Unrechtsbewusstsein müsste beim VK schon bestehen.



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#13
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


Erfreulicherweise hat er in dem Kaufvertrag die Gewährleistung, die normalerweise auf bei Privatverkäufern greift, nicht ausgeschlossen.

Arglistige Täuschung käme nur in Frage wenn der VK die genaue Ursache des unrunden Motorlaufs kannte und bewußt verschwiegen und mit "es müssen nur die Kerzen getauscht werden" heruntergespielt hat.
Beweise?
Hat er das notwenige technische Verständnis und das Werkzeug die Ursache zu ermitteln?

---

Nach der Objektbeschreibung:

quote:
Gebrauchtwagen Renault Clio Bj. 2001 1400€.


Der Schaden stellt sich mir weniger als Mangel der Sache dar sondern sieht eher nach normaler Abnutzung, d.h. Verschleißerscheinungen der Ventile, aus.

Hängt natürlich auch von der Laufleistung ab und für 1400 Euro darf man eigentlich kein einwandfreies Fahrzeug erwarten (vergleichbar einem Neuwagen, rein von der Technik gesehen).

Verschleiß ist üblicherweise kein Mangel!

---

Die Polizei interessiert sich für privatrechtliche Querelen überhaupt nicht, eher noch Gewerbeamt und Finanzamt.

Das bringt die Sache einer Lösung aber auch nicht näher.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119431 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
sondern auch wegen des aktiven Autohandels ohne Gewerbeschein.

quote:
indem er diesen illegalen Handel betreibt

Ein Tipp: Solche Anschuldigungen solltest du ohne eindeutige Beweise unterlassen, dies kann sehr teuer für dich werden (zivil- und strafrechtlich).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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