Ich habe ein Auto privat mit Kaufvertrag gekauft und nach zwei Tagen stellte sich raus dass der Wagen einen Motorschaden hat. Nach eigener Aussage hat der Verkäufer zugestabden, dass eine Reperatur vorgenommen worden ist. Ich habe mich in einer Fachwerkstatt erkundigt und die haben mir gesagt dass diese Reperatur nur eine notdürftige gewesen ist und nicht den eigentlichen Motorschaden behoben hat. Der Verkäufer sagte mir erst zu den Wagen zurück zunehem und jetzt zwei Tage später hat er zurück gezogen. Was kann ich machen, habe ich eine Chance ihn zur Rücknahme zu verklagen.
Ich bin dankbar für jede Auskunft!!!!
Danke!!!
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Privater Autokauf mit Motorschaden
13. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2011 | 21:21
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Autokauf mit Motorschaden
Problem nach Autokauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2011 | 12:48
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Wenn der Angestellte der Werkstatt bei seiner Aussage bleibt,
wurden Sie arglistig getäuscht.
Dann muß der Verkäufer das Fahrzeug zurück nehmen.
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2011 | 13:02
Von
Status: Lehrling (1223 Beiträge, 347x hilfreich)
> "diese Reperatur nur eine notdürftige gewesen ist und nicht den eigentlichen Motorschaden behoben hat."
Was wurde denn repariert, und was ist der eigentliche Motorschaden?
Wenn VK nur Schaden A bemerkte und Schaden A reparierte, muß er doch für Schaden B nicht aufkommen.
Es müßte bewiesen werden, das der VK auch von Schaden B wusste bzw. Behebung von Schaden A nicht ausreichend war.
Die Aussage eines "Angestellten" reicht da nicht!
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#4
Antwort vom 14. Oktober 2011 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
quote:
Wenn der Angestellte der Werkstatt bei seiner Aussage bleibt,
wurden Sie arglistig getäuscht.
Diese Aussage ist falsch und weckt womöglich falsche und teuere Erwartungen ...
Arglistig getäuscht wurde man, wenn man das im Urteil stehen hat oder in einer anderen gerichtsfesten Erklärung des Täuschenden vorliegt.
Nur weil ein Angestellter eine unsubstantierte Vermutung/Behauptung verlauten lässt, steht noch gar nichts fest.
Regelmäßig werden hierfür Gutachtern von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen herangezogen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert Harry van Sell am 14.10.2011 22:16
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