Privater Autokauf nach 140km Motorschaden

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fabian L.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Privater Autokauf nach 140km Motorschaden

Hallo,

Ich habe gestern (29.11.06) für 2450,- € ein Auto von Privat gekauft.

Habe das Auto dann mit Kurzzeitkennzeichen nach hause gefahren.

Da kein TÜV/AU Bescheid mehr vorhaneden war bin ich heute morgen zur TÜV-Prüfstelle gefahren.

Den TÜV hat er auch ohne Probleme bestanden allerdings als die AU gemacht werden sollte kam ab ein lautes klackern aus dem Motorraum (im innenraum kaum zu hören), der Prüfer meinte nur er würde da nix macht ich soll zu Ford fahren und die sollen erst dem Motor Checken.

Der Meister der Ford Werkstatt meinte das das ein Lagerschaden ist und eine Reperatur ist zu teuer als Alternative könnte man einen Austauschmotor einbauen was aber mind. 2000,- € kosten würde.

Ich habe das Auto bis jetzt max. 140 km bewegt (abholen und zum TÜV fahren)

Der Verkäufer meint er hätte davon nix gewusst.

Nun die Frage was ich tun kann , kann ich das Auto zurückgeben oder auf reperatur oder so bestehen?

-- Editiert von Fabian L. am 30.11.2006 13:36:30

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RefIur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Schwierig. Bei Privat wird ja meistens die Gewährleistung ausgeschlossen und das Auto gekauft wie gesehen und probegefahren. Wenn man da dem Verkäufer nicht beweisen kann, dass er davon wusste, ist es schwierig. Kleiner Tip: gucken Sie sich mal das Checkheft an und rufen Sie bei der Werkstatt an. Vielleicht war der Wagen ja wegen genau der Sache schonmal da. Viel Glück!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fabian L.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider war kein Checkheft vorhanden ganau wie der TÜV und der AU Bericht.

Das Auto hat 48.000 km gelaufen und laut aussage des Meisters ist dies auch geringen ölstand zurückzuführen, allerdings ist der Ölstand ok.

Probefahrt war (da das Fahrzeug abgemeldet war) nicht möglich.

Der Schaden ist laut aussage des Meistern der Ford Werkstatt NICHT inerhalb der 140 km aufgetreten sondern muss schon vorher passiert sein.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Dann mußt du dem Verkäufer aber immer noch beweisen, daß er davon gewußt hat.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RefIur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Richtig! Aber mal ganz ehrlich: wer kauft denn ein Auto, ohne vorangegangene Probefahrt? Und das noch von Privat... Ohne TÜV/AU ohne Werkstattheft... Und hat Sie der geringe Preis bei einer so geringen Laufleistung nicht stuztig gemacht?
Der private Verkäufer haftet, wenn er die Gewährleistung ausschließt und das Auto verkauft wie gesehen, nicht für weitere Mängel. Es sei denn, er handelt arglistig, dann müsste man ihm aber die Kenntnis beweisen. Und das wir schwierig.

-- Editiert von refiur am 30.11.2006 14:00:34

-- Editiert von refiur am 30.11.2006 14:01:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Wäre interessant, was für ein Auto es ist, wie alt, KM Stand usw.

Aber wie schon gesagt, wer so ein Auto kauft, ohne Probefahrt, ohne Tüv ohne Au, iss schon selber Schuld.
Nur wenn zu beweisen ist, das der VK davon wusste, kann man den Vertrag anfechten.

Es gibt doch einen vertrag, oder?? und was steht darin??

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fabian L.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Fahrzeug: Ford Fiesta Ghia
Motor: 1,25 16V Zetec
Laufleistung: 48.000

Das Fahrzeug war seit August abgemeldet und der Verkäufer hatte es von den Verwandten eines älteren Herrn der versorben ist gekauft.

Der Wagen hatte ja TÜV und AU bis Juni 07 nur waren sämtliche Unterlagen nicht mehr vorhanden.

Laut Aussage des Verkäufers war das Fahrzeug vorher noch in der Werkstatt und es wurde kein Schaden festgestellt.

Verdammt ich habe irgendwie immer Pech mit Autos :(

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RefIur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Lassen Sie sich die Werkstatt nennen und fragen Sie dort nach, ob alles in Ordnung war...

Aber mal ehrlich: ein so "neuer" Wagen für dieses Geld? Da sollte man sich schon fragen, warum oder?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fabian L.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Wagen hat hinten ne Beule ist rückwärts mal gegen nen Pfosten gefahren und sollte eigentlich 2800,- €

Der Preis war normal die werden in dieser Preisklasse gehandelt, der gehörte eher schon zu den teureren Modellen da die EZ: 01/1996 ohne Klima und ohne Beifahrerairbag sich um ein der ersten dieser Bauart gehörte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ich vermute mal, das der KM Stand 148000ist,da bei Ford die Tachos bei 99.999Km wieder bei Null anfangen.
Da kann auch schonmal ein Motorschaden da sein.
Zumal nichts bekannt ist ob und wann Inspektionen erfolgt sind.
Da der Besitzer nun nicht mehr gefragt werden kann, wird,s schwierig.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hat der Verkäufer denn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ??

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fabian L.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein 148.000 würde ich ausschließen da Ford Aufkleber und Zettel vorhanden sind das die nächste Inspektion bei 55.000 km gemacht werden soll ...

PS: Habe mich mit dem Verkäufer geeinigt das wir die Reperaturkosten (400 €) teilen ... damit bin ich zufrieden und die sache ist abgeschlossen ...

Allerdings erkundige ichmich mal bei dem Fordhändler wo der immer in der Wekstatt war nach dem Kilometerstand ob das passt ...

-- Editiert von Fabian L. am 12.12.2006 11:24:12

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ja, machen Sie das.

Auch eine Ford Werkstatt, wird meisst den KM Stand aufschreiben, der auf dem Tacho steht, es sei denn, das Auto war regelmässig dort und auch bekannt.

Gruß Spezi

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