Privatkauf- Auto, Schäden über Schäden

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mela1707
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatkauf- Auto, Schäden über Schäden

Hallo,
ich habe vor 2 Wochen ein Auto gekauft. Es lief alles über Privatkauf es wurde natürlich ein Kaufvertrag gemacht und unterschrieben. Der Verkäufer hat angegeben, dass die Airbag Leuchte aufleuchtet und ich habe eingewilligt mich darum selbst zu kümmern.
Nun war ich 2 Tage später beim Tüv das Auto hat an einigen Stellen erhebliche Mängel. Weder HU noch AU war bestanden. Beim Kauf waren diese Dinge allerdings nicht sichbar. Ich konnte nur eine Kurze Probefahrt machen da war alles in Ordnung. Bin auch kein Profi in Sachen autos mein Vater hat grob unter die Haube geschaut. Zudem leuchtete am nächsten Morgen direkt die Motorkontrolleuchte auf. Auch die Öllampe leuchtet ständig auf. (habe direkt einen Ölwechsel vorgenommen). War in einigen Werkstätten und es wurden Fehler ausgelesen. Diese Liste war ewig lang und lies sich auch nicht löschen.
Die Bremsleitungen müssen komplett neu gemacht werden. Die Liste ist ziemlich lang. Ich kann das Auto nicht ummelden, da ich keinen gültigen Tüv habe. Lasse es bis auf die Fahrten zur Werkstatt stehen. War allerdings auch schon in 4 Werkstätten. Es ist ziemlich schwierig einen schnellen Termin zu bekommen. Jetzt habe ich in der Werkstatt meines Vertrauens mit den Meister gesprochen und dieser meinte. Da kanns schon sein das ich da mindestens nochmal die hälfte des Kaufpreises reinstecken müsste (und das ist keine Originalwerkstatt) er riet mir auch das ich mich noch einmal mit dem Käufer in Verbindung setzen soll. Dies habe ich gemacht. Er sagt es wäre alles meine Schuld ich würde ja mit dem Auto fahren ich hätte es kaputt gemacht. Ich kann ja meine ganzen Werkstattbelege vorlegen. Die 1-2Tage nach dem Kauf passierten und außerdem sind es fehler die nicht in einem Tag auftauchen.
Was habe ich für Möglichkeiten muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen oder die kosten selbst übernehmen oder bringt es was einen Anwalt einzuschalten.

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto!

Zitat (von Mela1707):
es wurde natürlich ein Kaufvertrag gemacht und unterschrieben.

Bestimmt ein Vordruck vom ADAC oder mobile.de etc.? Zumindest einer mit einem korrekten Gewährleistungsausschluss?! Davon gehe ich in meinen folgenden Antworten von aus.

Zitat (von Mela1707):
Was habe ich für Möglichkeiten muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen oder die kosten selbst übernehmen oder bringt es was einen Anwalt einzuschalten.


Grundsätzlich gilt:
Dein Auto - dein Problem.

Wenn du den Verkäufer für etwas verantwortlich machen möchtest, dann müsstest du nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag, der Verkäufer davon wusste und es dir verschwiegen hat.

Schließlich: Du hast bei der Probefahrt nichts davon gemerkt, dein Vate rhat nichts bemerkt. Wie soll denn der Verkäufer es den bemerken?

Du brauchst keinen Anwalt, du brauchst einen Mechaniker.

Wie ist die Laufleistung und das Alter des Autos?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mela1707
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Also es ist ein BMW e46 ist zwar schon 15 Jahre alt, aber ist gerade einmal 142.000 km gefahren für ein BMW ja nicht sehr viel. Das ein 15 Jahre altes Auto keinen Top Zustand mehr hat ist klar. Aber das ist schon kein Zustand mehr. Äußerlich Top,
Naja, wenn man ein Auto 10 Jahre hat merkt man Schäden wie diese hier. Ich habe wie gesagt belege ab dem nächsten Tag von Werkstätten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von Mela1707):
A
Naja, wenn man ein Auto 10 Jahre hat merkt man Schäden wie diese hier.

Du solltest nicht von dir auf andere schliessen! Kannst du beweisen, dass der VK die Mängel arglistig verschwiegen hat? Wenn nicht, dann viel Spaß mit den Reparaturen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe wie gesagt belege ab dem nächsten Tag von Werkstätten.
Ja und, was sollen die bringen?

Der Fehler kann nur einen Km nach dem Kauf entstanden sein, auch dann ist es dein Problem.

Die Belege bringen rein gar nichts. Du könntest es mit einem Gutachter versuchen, aber auch dann wird es schwer, DU musst beweisen, dass der Mangel dem VK bekanntr war.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Die Mängel dürfen auch bereits beim Vorbesitzer vorhanden gewesen sein. Es kommt ausschliesslich darauf an ob diese arglistig verschwiegen wurden oder nicht (wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Ich habe wie gesagt belege ab dem nächsten Tag von Werkstätten.

Was für Belege? Und was genau steht da drauf?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Mela1707):
Die Bremsleitungen müssen komplett neu gemacht werden.

Zitat (von Mela1707):
Also es ist ein BMW e46 ist zwar schon 15 Jahre alt,

Nach 15 Jahren werden die Schläuche auch mal porös.

Zitat (von Mela1707):
wenn man ein Auto 10 Jahre hat merkt man Schäden wie diese hier.

Wie soll man poröse Schläuche beim Fahren bemerken? Hast du ja bei der Probefahrt auch nicht bemerkt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

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