Privatkauf - Rücktritt vom Kaufvertrag

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Stefanex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Privatkauf - Rücktritt vom Kaufvertrag

Vergangenen Freitag habe ich mir einen Golf 5 bei einer Privatperson gekauft. Ich und mein Vater haben das Auto eine Woche zuvor probe gefahren und konnten keine Mängel feststellen (außer einen kleinen Parkrempler hinten rechts). Als ich dann am Freitag den Wagen bezahlt habe und auf dem Heimweg bin fällt mir ein teilweise extremes rucken/stottern beim Gaß geben auf. Außerdem hat der VK vor kauf des Fahrzeugs gesagt das er es noch einmal viertel voll getankt hat, aber als ich dann an einer Tankstelle hielt um nach zu tanken fällt mir auf das ich nichtmal ordentlich tanken kann da immer die Sperre am Zapfhahn rein geht. Als ich den Wagen dann zu einer Werkstatt zum durchsuchen schaffe, sagen die mir das er vorne rechts einen Unfall hatte, das etwas mit der Einspritzung nicht stimmt, an der Achse etwas falsch eingebaut ist und ihnen die Kilometerzahl komisch vorkommt.
Ich möchte den Wagen nun zurück geben und mein Geld wieder, am besten mit Entschädigung für Überführungskennzeichen etc.
Wie stelle ich das an??

PS: im Kaufvertrag standen keine Mängel aufgeführt, nur das der Verkauf unter Ausschluss Sachmängelhaftung erfolgt oder so ähnlich.

HILFE !!! Danke Vielmals !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie müssten beweisen, dass der VK Kenntnis von den Mängeln hatte bzw. den Tacho manipuliert hat. Dann klappt´s auch mit Rücktritt / Anfechtung.

Können Sie den Beweis nicht führen: Pech gehabt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefanex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

naja reicht das mit dem kaputten tank schon aus?? er hatte ja kenntnis da er kurz vor dem kauf noch in den wagen getankt hat. aber reicht das?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefanex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

und vom unfall muss er ja auch gewusst haben, da er sozusagen einziger Halter vor mir war.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Abgesehen das sich dein Fall nicht von den 354 anderen zu dem Thema hier unterscheidet, solltest du erst mal verifizieren was denn nun Sache ist.

Mit wischiwaschi Aussagen wie 'oder so ähnlich' oder 'sozusagen' bekommt man denknotwendigerwiese keine besonders zielführenden Antworten.



quote:
naja reicht das mit dem kaputten tank schon aus??

Was soll den da ausreichend sein?
Nur weil es JETZT so ist, muss es VORHER nicht so gewesen sein.
Hast du überhaupt an einer andern Tanksäule / an einer anderen Tankstelle getestet?



quote:
er hatte ja kenntnis da er kurz vor dem kauf noch in den wagen getankt hat.

DAS ist kein Beweis, das ist eine spekulative Behauptung. Also wertlos.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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