Privatkauf

9. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Drato
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf

Wir haben am 07.06.05 einen gebrauchten Punto von Privat gekauft. Beim Kauf haben wir gleich festgestellt und bemängelt das der Aitbag ausgelöst bzw. aktiviert war(sichtlich durch Kontrolleuchte), die verkäuferin versicherte uns das es sich hierbei um einen leichten Defekt handelt und nannte uns einen konkreten Reparaturpreis von 18€.
nach dem wir den Wagen gekauft hatten, fielen weitere Mängel auf.
Der Tacho fiel aus und auch die Endstufe war defekt. Wir brachten das Auto erst jetzt in die Werkstatt, weil unser Sohn erst am 09.06.05 den Führerschein bestand. Die Reperaturkosten für den Airbag betrugen aber nicht 18€ wie angepriesen sondern ca. 400€(Relais defekt) beim Tacho schaden nochmal das selbe. kosten inssgesamt für die Reperatur 873€. Die werkstatt bestätigte uns zudem das vorher am Wagen unfachmännisch rumgebastelt wurde, wahrscheinlich zu reperatur zwecken.

Was kann man in diesem Fall tun, weil wir ja offenbar übers Ohr gehauen worden sind.

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Drato,

wie alt ist das KfZ?

Wie wurde die Gewährleistung vertraglich geregelt?

quote:
"die verkäuferin versicherte uns das es sich hierbei um einen leichten Defekt handelt und nannte uns einen konkreten Reparaturpreis von 18€."


Präzisieren Sie bitte, was Sie damit genau meinen. War das eine Versicherung der Verkäuferin, oder eine Vermutung? Wie kam es dazu?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
Sie haben die Mängel inzwischen Reparieren lassen. Daher haben Sie keinen Anspruch mehr auf Beteiligung des Verkäufers.

Für weitere Mängel, wäre wichtig zu wissen, ob der VK die Gewährleistung im Kaufvertrag schriftlich ausgeschlossen hat.

Wenn nicht, müssen Sie den VK auffordern die Mängel zu beheben, sofern es sich um berechtigte Mängel handelt. Der Ausfall des Tachos muss ja nach Übernahme passiert sein, solche Defekte unterliegen nicht der Mängelhaftung.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie wirklich schon eigenmächtig die Reparatur vorgenommen haben, ist eine Geltendmachung der Reparaturkosten sehr problematisch.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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