Privatkauf eines Autos - Rücktritt

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Majowi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf eines Autos - Rücktritt

Hallo,

ich habe eine Frage, was man hier machen kann und ob hier eine Rückgabe des Autos bzw. eine Übernahme der Kosten durch den VErkäufer möglich ist.

Situation:
Ich habe im September 2009 ein Auto gekauft, welches mir ohne Mängel verkauft wurde. Nachdem ich Lange fahrt mit dem Auto gemacht hatte (ca. 1000km) macht er auf einmal Probleme.
-->Die Probleme waren:
1. Motor ging einfach aus
2. PkW kommte nicht dei Geschwindigkeit halten bzw. ruckelte beim versuche eine bestimmte Geschwindigkeit zu halten
3. Explosionen im Auspuff beim fahren/gas geben
4. Kein bzw. sehr schlechtes Beschleunigen des Autos

Nachdem ich das Auto jetzt nur noch in der Werkstatt hatte und noch immernoch ist, wurde endlich das Problem festgestellt. Die Zylinderköpfe haben beide Risse und dadurch kommen diese genannten Probleme.
Jetzt wurde mir gesagt, was die Ersatzteile kosten würden, nämlich ca 2000 Euro für beide Köpfe (also ohne Einbau).
Ich habe mich auch mal schlau gemacht, indem ich recherchiert habe. Hier habe ich herausgefunden, dass sowas nicht von heute auf morgen kommt und es vorraussichtlich schon bekannt sein musste.

Was soll ich bzw. kann ich tun?
Habe ich hier eine Chance?

Ich hoffe Ihr/Sie könnt/können mir helfen.

Gruss
Majowi

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Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

ob Ihrerseits Ansprüche bestehen, dürfte darauf ankommen, ob der Kaufvertrag eine Sachmängelhaftung ausschließt (was von Privatverkäufern regelmäßig gemacht wird) oder ob begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Verkäufer wußte, daß bei seinem Fahrzeug schwerwiegende Schäden bestehen.

Wenn der Verkäufer bereits von diesen Schäden wußte, hätte er Sie durch das Verschweigen beim Verkauf des Fahrzeugs arglistig getäuscht, was seine Schadenersatzpflicht begründen würde.

Da Sie beweispflichtig sind, sollten Sie also im Kaufvertrag nachsehen, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Zudem können Sie bei der Werkstatt, die das Fahrzeug bis zum Verkauf an Sie gewartet hat, nachfragen, ob man dem Verkäufer bereits einmal mitgeteilt hat, daß wahrscheinlich ein Defekt der Zylinderköpfe zu vermuten ist.

Hat der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und Sie können ihm nicht nachweisen, daß er von den beschädigten Zylinderköpfen wußte, dann bleiben Sie wohl auf diesem Schaden sitzen. Pech gehabt...

Gruß Senatorman


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

So ist es ...

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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