Guten Morgen zusammen,
ich habe heute morgen mein altes KFZ verkauft (Privat an Privat) und habe dazu im KV festgehalten unter Sonderausstattung (Sommer-und Winterräder (gebraucht)).
Jetzt wurde ich ein paar Stunden später von dem Käufer angerufen, dass die Sommerräder nicht auf Alufelgen gezogen sein, sondern Stahl...Ich hatte den Verkauf über eine Internetplattform laufen, auf dieser hatte ich geschrieben - Winterräder auf Stahlfelgen, Sommerräder auf Alufelgen. Ihr werdet mich jetzt vllt für doof halten, aber ich dachte auch, dass dem so wäre..Nunja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?!
Habe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter?
Ich wollte jetzt mal wissen auf welchem Standpunkt ich mit dem Käufer reden soll, falls er irgendeine Art der Rückerstattung o.ä. fordert. Hab mir das versucht im Netz selbst verständlich zu machen, aber wurde irgendwie nicht wirklich schlau.. hilfe
-- Editiert von Frey-D am 14.01.2019 11:29
Privatverkauf: Falsche Feglenangabe
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Die Beschreibung auf der Internetplattform ist auch bindend, sprich du schuldest ihm Alufelgen.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung trifft nicht für Falsche Artikelbeschreibung zu.
MFG
-- Editiert von essey am 14.01.2019 12:08
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Sehr wahrscheinlich ist die Annonce Teil des Kaufvertrages geworden. Der K kann davon ausgehen, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.ZitatHabe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter? :
Ich würde sagen: Du schuldest dem Käufer 4 Alufelgen.
Oder hätte der K vor dem Kauf bemerkt haben müssen, dass die Felgen aus Stahl sind? Hat er also die Felgen gesehen?
-- Editiert von -Laie- am 14.01.2019 12:30
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Zitat:Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Sehr wahrscheinlich ist die Annonce Teil des Kaufvertrages geworden. Der K kann davon ausgehen, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.ZitatHabe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter? :
Ich würde sagen: Du schuldest dem Käufer 4 Alufelgen.
Oder hätte der K vor dem Kauf bemerkt haben müssen, dass die Felgen aus Stahl sind? Hat er also die Felgen gesehen?
-- Editiert von -Laie- am 14.01.2019 12:30
Die Annonce lieg dem KV nicht bei und im KV ist von den Felgen nichts erwähnt. Deshalb ja das Problem mit dem Unterschied Annonce zu KV. Die Räder lagen im Kofferraum des KFZ, der Käufer hätte es bemerken können, aber will diese Schuld nicht abtreten wenn es mein grober Schnitzer war.
Also darf ich mich jetzt auf die Suche nach gebrauchten Felgen machen? im KV steht (Gebraucht). Müssen diese besondere Auflagen erfüllen?
Das braucht auch nicht der Fall sein.ZitatDie Annonce lieg dem KV nicht bei :
Es steht und fällt alles damit ob die Annonce als Teil des Kaufvertrages gesehen werden kann oder nicht.
Bitte erkläre dies:
ZitatDie Räder lagen im Kofferraum des KFZ, der Käufer hätte es bemerken können, :
Waren die Räder evtl. in undurchsichtige Folie eingewickelt oder so platziert, dass man die Felgen nicht sehen konnte? Hat der Käufer sich die Felgen angesehen oder nicht? Haben die Räder evtl. senkrecht gestanden, so dass man nur die Reifen, aber nicht die Felgen gesehen hat? Hat der Käufer ein Rad aus dem Kofferraum genommen um sich dies anzusehen?
Bisher hast du nichts geschrieben, was mich zur Überzeugung bringen würde, dass die Annonce NICHT Bestandteil des Kaufvertrages wäre.
Zitat:
Waren die Räder evtl. in undurchsichtige Folie eingewickelt oder so platziert, dass man die Felgen nicht sehen konnte? Hat der Käufer sich die Felgen angesehen oder nicht? Haben die Räder evtl. senkrecht gestanden, so dass man nur die Reifen, aber nicht die Felgen gesehen hat? Hat der Käufer ein Rad aus dem Kofferraum genommen um sich dies anzusehen?
Bisher hast du nichts geschrieben, was mich zur Überzeugung bringen würde, dass die Annonce NICHT Bestandteil des Kaufvertrages wäre.
Waren verpackt in den Kofferraum gelegt, Kofferraum war offen, ich weiß ehrlich nicht ob er geschaut hat, war in der Zeit damit beschäftigt die Nummernschilder abzunehmen. Also sage ich mal: Nö, hat er nicht um nichts zu unterstellen Also, ich will den K nicht über den Tisch ziehen und mir tut der Irrtum auch echt Leid, hab das erste Mal n Auto verkauft und tjo, besser alles mehrfach richtig prüfen. Ich werde schauen, dass wir eine zufriedenstellende Lösung hier finden, darum noch die Frage: Die Alufelgen welche ich im "schulde" können dann gebraucht sein nehme ich an (steht zumindest gebraucht im KV). Bin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan? (K Kann die alten Stahlfelgen dann von mir aus auch gerne behalten...). Oder ist das etwas was ich mit dem K ausmachen muss / soll? Muss ich das dann nochmals irgendwie schriftlich festhalten?
Danke schon einmal für Ihre Rückmeldungen!
-- Editiert von Frey-D am 14.01.2019 13:23
Man muss nicht alles auspacken um zu kontrollieren, dass alles richtig ist was der Verkäufer versprochen hat.
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Angaben in der Annonce Teil des Kaufvertrages wurden.
Klar, natürlich.ZitatDie Alufelgen welche ich im "schulde" können dann gebraucht sein nehme ich an :
Du schuldest ihm Sommerreifen auf Alufelgen. Der Wechsel der Reifen geht also auch auf dich.ZitatBin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan? :
Natürlich kannst du auch versuchen dich mit dem K auf etwas anderes zu einigen, aber ich als Käufer würde da nicht mitspielen, denn der finanzielle Schaden ist hier nur sehr gering. Wenn man Alufelgen haben möchte, dann wäre es mir persönlich nicht recht, wenn ich nur ca. 100€ als Wertausgleich erhalten würde. Der finanzielle Schaden würde ja nur aus dem Unterschiedsbetrag gebrauchter Stahlfelgen zu gebrauchten Alufelgen bestehen. Als Käufer wäre ich persönlich nicht damit einverstanden.
Hallo,
die Felgen dürfen natürlich gebraucht sein, jedoch mangelfrei.
Du hast Sommerräder verkauft, nicht Sommerfelgen und Sommerreifen einzelnZitat:Bin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan?
Da jedes auf und abziehen auch gewissermassen ein kleines Risiko darstellt, dass etwas beschädigt wird, wird sich kein Käufer rein auf eine Übergabe von Alufelgen einlassen. Wen doch, dein Glück.
Wenn der K die alten Stahlfelgen nicht haben will, wärst du für deren Entsorgung verantwortlich...
Ich danke euch allen für die hilfreichen und schnellen Antworten.
Ich werde nacher zu dem K fahren und vor Ort mit Ihm sprechen und denke (hoffe), dass wir
eine Einigung finden werden.
Bin ganz neu hier im Forum und muss gestehen, ich bin beigeistert Nochmal danke für die konstruktiven Rückmeldungen! Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich!
Viele Grüße
Dann geb ich hier mal ein Kompliment zurück: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, fällt mir positiv auf, dass Du einen Fehler gemacht hast, diesen einsiehst und nach einer konstruktiven Lösung suchst, Dich mit dem Käufer zu einigen.
Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich! :-)
ZitatDann geb ich hier mal ein Kompliment zurück: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, fällt mir positiv auf, dass Du einen Fehler gemacht hast, diesen einsiehst und nach einer konstruktiven Lösung suchst, Dich mit dem Käufer zu einigen. :
Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich! :-)
Danke
Hab mit dem K gesprochen, meine alten Reifen geholt, Alufelgen besorgt und lasse nun die Reifen die tage auf die neuen Felgen ziehen. Damit wäre dann alles getan.
In Zukunft wird mir sowas nicht mehr passieren
Viele Grüße
/closed
-- Editiert von Frey-D am 16.01.2019 07:14
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