Privatverkauf: Falsche Feglenangabe

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frey-D
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf: Falsche Feglenangabe

Guten Morgen zusammen,

ich habe heute morgen mein altes KFZ verkauft (Privat an Privat) und habe dazu im KV festgehalten unter Sonderausstattung (Sommer-und Winterräder (gebraucht)).
Jetzt wurde ich ein paar Stunden später von dem Käufer angerufen, dass die Sommerräder nicht auf Alufelgen gezogen sein, sondern Stahl...Ich hatte den Verkauf über eine Internetplattform laufen, auf dieser hatte ich geschrieben - Winterräder auf Stahlfelgen, Sommerräder auf Alufelgen. Ihr werdet mich jetzt vllt für doof halten, aber ich dachte auch, dass dem so wäre..Nunja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?!
Habe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter?
Ich wollte jetzt mal wissen auf welchem Standpunkt ich mit dem Käufer reden soll, falls er irgendeine Art der Rückerstattung o.ä. fordert. Hab mir das versucht im Netz selbst verständlich zu machen, aber wurde irgendwie nicht wirklich schlau.. hilfe :(

-- Editiert von Frey-D am 14.01.2019 11:29

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Die Beschreibung auf der Internetplattform ist auch bindend, sprich du schuldest ihm Alufelgen.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung trifft nicht für Falsche Artikelbeschreibung zu.

MFG

-- Editiert von essey am 14.01.2019 12:08

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Frey-D):
Habe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter?
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Sehr wahrscheinlich ist die Annonce Teil des Kaufvertrages geworden. Der K kann davon ausgehen, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ich würde sagen: Du schuldest dem Käufer 4 Alufelgen.
Oder hätte der K vor dem Kauf bemerkt haben müssen, dass die Felgen aus Stahl sind? Hat er also die Felgen gesehen?



-- Editiert von -Laie- am 14.01.2019 12:30

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#3
 Von 
Frey-D
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Frey-D):
Habe den ADAC Vertragsvordruck verwendet welcher den Ausschluss der Sachmängelhaftung einschließt, aber fällt auch das darunter?
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften. Sehr wahrscheinlich ist die Annonce Teil des Kaufvertrages geworden. Der K kann davon ausgehen, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ich würde sagen: Du schuldest dem Käufer 4 Alufelgen.
Oder hätte der K vor dem Kauf bemerkt haben müssen, dass die Felgen aus Stahl sind? Hat er also die Felgen gesehen?
-- Editiert von -Laie- am 14.01.2019 12:30


Die Annonce lieg dem KV nicht bei und im KV ist von den Felgen nichts erwähnt. Deshalb ja das Problem mit dem Unterschied Annonce zu KV. Die Räder lagen im Kofferraum des KFZ, der Käufer hätte es bemerken können, aber will diese Schuld nicht abtreten wenn es mein grober Schnitzer war.
Also darf ich mich jetzt auf die Suche nach gebrauchten Felgen machen? im KV steht (Gebraucht). Müssen diese besondere Auflagen erfüllen?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Frey-D):
Die Annonce lieg dem KV nicht bei
Das braucht auch nicht der Fall sein.
Es steht und fällt alles damit ob die Annonce als Teil des Kaufvertrages gesehen werden kann oder nicht.
Bitte erkläre dies:
Zitat (von Frey-D):
Die Räder lagen im Kofferraum des KFZ, der Käufer hätte es bemerken können,

Waren die Räder evtl. in undurchsichtige Folie eingewickelt oder so platziert, dass man die Felgen nicht sehen konnte? Hat der Käufer sich die Felgen angesehen oder nicht? Haben die Räder evtl. senkrecht gestanden, so dass man nur die Reifen, aber nicht die Felgen gesehen hat? Hat der Käufer ein Rad aus dem Kofferraum genommen um sich dies anzusehen?
Bisher hast du nichts geschrieben, was mich zur Überzeugung bringen würde, dass die Annonce NICHT Bestandteil des Kaufvertrages wäre.

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#5
 Von 
Frey-D
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Waren die Räder evtl. in undurchsichtige Folie eingewickelt oder so platziert, dass man die Felgen nicht sehen konnte? Hat der Käufer sich die Felgen angesehen oder nicht? Haben die Räder evtl. senkrecht gestanden, so dass man nur die Reifen, aber nicht die Felgen gesehen hat? Hat der Käufer ein Rad aus dem Kofferraum genommen um sich dies anzusehen?
Bisher hast du nichts geschrieben, was mich zur Überzeugung bringen würde, dass die Annonce NICHT Bestandteil des Kaufvertrages wäre.


Waren verpackt in den Kofferraum gelegt, Kofferraum war offen, ich weiß ehrlich nicht ob er geschaut hat, war in der Zeit damit beschäftigt die Nummernschilder abzunehmen. Also sage ich mal: Nö, hat er nicht um nichts zu unterstellen :) Also, ich will den K nicht über den Tisch ziehen und mir tut der Irrtum auch echt Leid, hab das erste Mal n Auto verkauft und tjo, besser alles mehrfach richtig prüfen. Ich werde schauen, dass wir eine zufriedenstellende Lösung hier finden, darum noch die Frage: Die Alufelgen welche ich im "schulde" können dann gebraucht sein nehme ich an (steht zumindest gebraucht im KV). Bin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan? (K Kann die alten Stahlfelgen dann von mir aus auch gerne behalten...). Oder ist das etwas was ich mit dem K ausmachen muss / soll? Muss ich das dann nochmals irgendwie schriftlich festhalten?

Danke schon einmal für Ihre Rückmeldungen!

-- Editiert von Frey-D am 14.01.2019 13:23

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Man muss nicht alles auspacken um zu kontrollieren, dass alles richtig ist was der Verkäufer versprochen hat.
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Angaben in der Annonce Teil des Kaufvertrages wurden.

Zitat (von Frey-D):
Die Alufelgen welche ich im "schulde" können dann gebraucht sein nehme ich an
Klar, natürlich.

Zitat (von Frey-D):
Bin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan?
Du schuldest ihm Sommerreifen auf Alufelgen. Der Wechsel der Reifen geht also auch auf dich.

Natürlich kannst du auch versuchen dich mit dem K auf etwas anderes zu einigen, aber ich als Käufer würde da nicht mitspielen, denn der finanzielle Schaden ist hier nur sehr gering. Wenn man Alufelgen haben möchte, dann wäre es mir persönlich nicht recht, wenn ich nur ca. 100€ als Wertausgleich erhalten würde. Der finanzielle Schaden würde ja nur aus dem Unterschiedsbetrag gebrauchter Stahlfelgen zu gebrauchten Alufelgen bestehen. Als Käufer wäre ich persönlich nicht damit einverstanden.




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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

die Felgen dürfen natürlich gebraucht sein, jedoch mangelfrei.

Zitat:
Bin ich zusätzlich dafür verantwortlich, dass die Reifen auf die Felgen gezogen werden oder ist meine Bringschuld mit Aushändigung der Felgen getan?
Du hast Sommerräder verkauft, nicht Sommerfelgen und Sommerreifen einzeln ;)

Da jedes auf und abziehen auch gewissermassen ein kleines Risiko darstellt, dass etwas beschädigt wird, wird sich kein Käufer rein auf eine Übergabe von Alufelgen einlassen. Wen doch, dein Glück.

Wenn der K die alten Stahlfelgen nicht haben will, wärst du für deren Entsorgung verantwortlich...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frey-D
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch allen für die hilfreichen und schnellen Antworten.
Ich werde nacher zu dem K fahren und vor Ort mit Ihm sprechen und denke (hoffe), dass wir
eine Einigung finden werden.

Bin ganz neu hier im Forum und muss gestehen, ich bin beigeistert :) Nochmal danke für die konstruktiven Rückmeldungen! Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich!

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Dann geb ich hier mal ein Kompliment zurück: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, fällt mir positiv auf, dass Du einen Fehler gemacht hast, diesen einsiehst und nach einer konstruktiven Lösung suchst, Dich mit dem Käufer zu einigen.

Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich! :-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frey-D
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Dann geb ich hier mal ein Kompliment zurück: Auch wenn es selbstverständlich sein sollte, fällt mir positiv auf, dass Du einen Fehler gemacht hast, diesen einsiehst und nach einer konstruktiven Lösung suchst, Dich mit dem Käufer zu einigen.

Ist heutzutage leider nicht selbstverständlich! :-)


Danke :)
Hab mit dem K gesprochen, meine alten Reifen geholt, Alufelgen besorgt und lasse nun die Reifen die tage auf die neuen Felgen ziehen. Damit wäre dann alles getan.
In Zukunft wird mir sowas nicht mehr passieren :)

Viele Grüße

/closed

-- Editiert von Frey-D am 16.01.2019 07:14

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