Hallo!
Habe vor 3 Wochen mein altes Auto Privat verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Vor ein paar Tagen bekam ich nun Post vom Anwalt des Käufers.
Dort werde ich nun der arglistigen Täuschung beschuldigt und das ich binnen einer Woche 500,-€ Reparaturkosten zahlen soll, da der Käufer das Auto in der Werkstatt hatte.
Der Rückwärtsgang ging laut Anwalt nicht mehr rein und die Bremsscheiben hätte ich angeblich abgeflext. Dieser Vorwurf entspricht aber überhaupt nicht der Wahrheit und den Tatsachen.
Habe das Auto wie beschrieben, nur mit neuen Bremsbelägen verkauft.
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?
Danke im Voraus.
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""
Privatverkauf unter Ausschluss Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
http://www.anwalt.de/rechtstipps/privatverkauf-keine-garantie-oder-etwa-doch_032163.html
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quote:
von Schrauberitsch am 02.11.2014 19:53
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?
Gar nicht. (Punkt)
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erstmal ignorieren.
Der Käufer trägt die komplette Beweislast.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
und der Rückwärtsgang wird ja vermutlich bei der Übergabe kurz getestet worden sein.
Das ist kein versteckter Mangel, sondern hätte einfach festgestellt werden können.
Die Beweislast hat der Käufer, und er sucht gerade einen Dummen...
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"Chylla"
Hallo,
und was ist mit den abgeflexten Bremsscheiben?
Eine unter Bastlern ja nicht gerade unübliche Methode, wenn neue Belege verbaut werden (auch Eigenerfahrung).
Hast Du nicht gemacht? Oder: wurde nicht - also auch nicht von einem anderen - gemacht? Wobei mir der Einbau neuer Scheibenbremsbeläge ohne Randgradentfernung auch nicht fachgerecht vorkommt.
SG
Berry
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