Hallo,
ein theoretisches kleines Problem:
Es wurde theoretisch ein Fahrzeug aus dem EU Ausland gekauft (Frankreich), es liegen alle wichtigen französischen Papiere vor. Das Auto war in Frankreich zugelassen und wurde dort auch wieder abgemeldet. Die Zulassungsbehörde möchte nun jedoch das Fahrzeug nicht zulassen. Da das Fahrzeug vorher in einem EU-Land (Griechenland) angemeldet war und dort nicht abgemeldet wurde.
Wäre die Zulassungsstelle nicht verpflichtet, dass Fahrzeug zuzulassen da alle erforderlichen Unterlagen bei diesem fiktiven Fall vorliegen?
Ich hoffe jemand hat Rat
Problem mit EU Fahrzeug bei Zulassungsstelle
3. Februar 2015
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Frage vom 3. Februar 2015 | 14:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Problem mit EU Fahrzeug bei Zulassungsstelle
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2015 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39853x hilfreich)
Da das Fahrzeug bereits zugelassen ist, kann es denknotwwendigerweise nicht nochmals zugelassen werden.
quote:<hr size=1 noshade>Wäre die Zulassungsstelle nicht verpflichtet, dass Fahrzeug zuzulassen <hr size=1 noshade>
Nein, siehe § 20 FZV
quote:<hr size=1 noshade> da alle erforderlichen Unterlagen bei diesem fiktiven Fall vorliegen? <hr size=1 noshade>
Die griechischen scheinen ja zu fehlen?
Also erst abmelden und dann in DE wieder zulassen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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