Probleme mit Autokauf beim Händler - Rechte und die Unwissenheit

3. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488253-86
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Autokauf beim Händler - Rechte und die Unwissenheit

Hallo Liebe Gemeinde,

Habe mir ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft.
Der Händler agiert selbst über Mobile.de seine Seite und ähnliches wird auch von Mobile.de bereit gestellt.

Nun der Wagen hat Vollausstattung und ist aus 1. Hand.
Top gepflegt. Eigt. ein schickes Auto.

Leider haben sich folgende dinge ergeben die mich ärgern.
Ich stellte auf dem weg nach Hause fest das er hinten auf der Achse Klappert. Wird auch bei starken unebenheiten sehr laut.
Bei sehr hoher geschwindigkeit ruckelt der Wagen sehr stark beim Bremsvorgang.
Bei normaler Ruhiger fahrt spürt man eine leichte unruhe des Fahrzeugs.
Das Auto wurde dann auf einer Hebebühne begutachtet.

Die Hinteren Reifen sind an der Innenflanke radikal abgefahren. Ein Reifen hat einen ca. 10 cm langen riss wo das Innenleben sichtbar ist. Dies war so nicht sichtbar.
Damit bin ich über die Autobahn gefahren !!

Die Lager der Querlenker Links wie auch Rechts sind stark eingerissen.

Unprofessionelle nachlackierung der Linken C-Säule. Man sieht sogar Abklebespuren und einen schlechten Übergang.
Heckschürze nachlackiert.

Unterfahrschutz mit Kabelbinder fest.

Leichter schlag in einer Felge.

Angebliche Wartung im Mai. Habe die Werkstatt angerufen wo die Wartung durchgeführt wurde.
Diese Firma existierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Ein ehemaliger Mitarbeiter übernahm die Firma nach Geschäftsaufgabe und benannte sie um.
Fazit: Der Stempel dürfte in der Wartung garnicht da sein.
Somit kann man davon ausgehen das die Wartung ungültig ist.

Das ganze wurde weder beim Kauf noch beim Angebot erwähnt.

Man kann sich sicherlich vorstellen das meine Gesichtsfarbe entglitt als ich den Riss im Reifen gesehen hatte.

Nun habe ich dem Händler entsprechende Nachricht zu kommen lassen und er sich auch direkt meldete.

Seine Antwort war das man da natürlich was machen müsse.
Ich hatte in meiner Nachricht mehrere Angebote bezüglich der Schäden gemacht.

- Den Kaufpreis entsprechend anzupassen
- Die Schäden zu beseitigen
- Das ich in eine Werkstatt fahre und mir einen Kostenvoranschlag machen lasse

Wir einigten uns im Telefonat auf einen Kostenvoranschlag und dann nochmals darüber Sprechen.

Mein Problem:

Besteht von meiner Seite aus eine Pflicht der Schadensminderung?
Bezogen auf die Kosten.

Denn in der Werkstatt wurde mir mündlich wie Folgt mitgeteilt:

- Schlag in der Felge minimal / Auswuchten
- Vibrieren,Ruckeln beim Bremsen sind wohl die fast neuwertigen Bremsscheiben
1 x Bremsscheiben neu plus Bremsbeläge (leider nur vermutung wurde nicht geprüft)
- Lager der Querlenker neu
- Stoßdämpfer hinten erneuern aufgrund des Klappern hinten (auch nicht geprüft)
- Eventueller Ölwechsel
- ein Satz neuer Reifen hinten.

Das ganze wird sich auf zwischen 1800- 2000 Euro belaufen.
Ich weis jetzt schon das der Händler da niemals drauf eingehen wird.

Das mit der Aufbereitung des Lackes vorweg genommen.

Natürlich verdient eine Werkstatt daran. Jedoch ist das ganze utopisch.
Leider weis ich was die Teile real kosten und kann man mich deswegen nicht damit anfreunden.
Und der Händler wird das auch nicht.

Ich kann mich drehen und wenden wie ich möchte. Die Werkstätten sehen es als gefundenes fressen.
Und auch wenn es an sich ein Händlerproblem ist. Bekomme ich die Probleme mit ab mit dem Händler eine vernünftige einigung zu finden.

Nun das Auto wird finanziert. Entsprechend befindet sich der Brief des Fahrzeugs bei der Bank.
Somit ist das Fahrzeug eigentum der Bank.

Wie sieht nun die Rechtliche lage aus wenn ich das ganze Selber reparieren würde?
Natürlich entfallen jegliche Garantien und ähnliches.

Der Besitz einer privaten vollständigen Werkstatt ist vorhanden.
Die Reparaturen können vollständig und vernünftig durchgeführt werden.

Darf ich das überhaupt? Setz ich mir damit eine eigene Falle? Oder ist es ok wenn dies Schriftlich mit dem Händler so niedergeschrieben wird? Das er für die Schäden finanziell aufkommt und ich diese selbst beseitige?

Immerhin gehört das Auto ja quasi nicht mir sondern der Bank. Oder ist das ein falscher gedanke?

Der Vergleich zur Werkstatt und Reparatur in Eigenleistung:

- Werkstatt / 1800 - 2000 €
- Eigenleistung / Teile gesamt: 850 €

Hier sprechen wir auf entsprechendem Nivau.
Bedeutet Markenteile wie: Zimmermann, Kayaba, Sachs, TRW, Febi, SWAG u.s.w

Somit weis ich selbst was verbaut wurde was mir bei der Marke wichtig ist.
Die Werkstattkosten und Prozentaufschläge auf die Ersatzteile entfallen.

Natürlich hat der Händler dafür aufzukommen und er muss es nunmal bezahlen. Jedoch ist die Preispolitik ernorm und ich suche ein lösung um mich mit dem Händler vernünftig einigen zu können.

Meine Gedanken lassen mich enorm kreisen zu wissen wieviel Prozent auf die Ersatzteile/Reifen geschlagen werden ohne überhaupt von den reinen Werkstattkosten zu sprechen.
Die kosten sind utopisch im Verhältnis zum Fahrzeugwert.

Leider weis ich die Rechtliche lage nicht so genau in wie weit ich mich mit dem Händler da einigen kann und darf.
Nicht das der Händler durch eine Hintertür mich dann damit schädigt.

Ich wäre da über viele gute Antworten dankbar.

Liebe Grüße









-- Editiert von go488253-86 am 03.10.2018 11:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go488253-86):
Habe mir ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft.

Preis, Typ. Laufeistung?



Zitat (von go488253-86):
Damit bin ich über die Autobahn gefahren !!

Wenn man als verantwortlicher Fahrzeugführer der Pflicht das KfZ vor Fahrtantritt auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen nicht nachkommt ...



Zitat (von go488253-86):
Unprofessionelle nachlackierung der Linken C-Säule. Man sieht sogar Abklebespuren und einen schlechten Übergang.
Heckschürze nachlackiert.

Da dürfte es sich um einen sichtbaren Mangel handeln, wenn man das Fahrzeug mit sichtbaren Mängeln ohne Beanstandung kauft, wird es schwer bis unmöglich da die gesetzliche Sachmängelhaftung geltend zu machen.



Zitat (von go488253-86):
Hier sprechen wir auf entsprechendem Nivau.
Bedeutet Markenteile wie

Sind da auch jetzt entsprechende Markenteile verbaut? Ansosnte wäre da ein entsprechender Abzug fällig.



Zitat (von go488253-86):
Das ganze wird sich auf zwischen 1800- 2000 Euro belaufen.
Ich weis jetzt schon das der Händler da niemals drauf eingehen wird.

Zu Recht.
Zum einen das "Markenteil-Problem".
Der zweite Punkt wäre, das man da wohl Neuteile verbaut, somit wäre zu den gebrauchten Teilen ein entsprechender Abzug "Neu-für-Alt" vorzunehmen.

Und der größte Posten an Unwägbarkeit dürfte der bestimmungsgemäße Verschleiß sein. Denn der unterliegt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Wenn die Mängel also schlicht wegen Abnutzung vorhanden sind, hat man Pech.



Zitat (von go488253-86):
Eventueller Ölwechsel

Erstmal kein Problem des Verkäufers.



Zitat (von go488253-86):
Fazit: Der Stempel dürfte in der Wartung garnicht da sein.
Somit kann man davon ausgehen das die Wartung ungültig ist.

Nö, nicht ungültig sondern eventuell gar nicht gemacht.
Da stünden dann nicht nur strafrechtliche Folgen im Raume, sondern auch wegen der arglistigen Täuschung eine Rückabwicklung.



Ich würde jetzt erst mal den KV der Werkstatt an den Verkäufer senden und dann abwarten was er dazu sagt.

Dann kann man zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go488253-86
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go488253-86):
Habe mir ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft.

Preis, Typ. Laufeistung?

Renault Koleos, 167000 km, 7000 €



Zitat (von go488253-86):
Damit bin ich über die Autobahn gefahren !!

Wenn man als verantwortlicher Fahrzeugführer der Pflicht das KfZ vor Fahrtantritt auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen nicht nachkommt ...

Laut seinen Angaben und Mercedes wo der Wagen geprüft wurde hatten die Reifen 2,2 mm Profiltiefe.
Diese sind wie Angegeben jedoch völlig abgefahren. Der Mangel wurde aber erst bei genauer begutachtung auf einer Hebebühne erkannt. Ich als Laie konnte dies da Innenseitig so nicht erkennen. Aber ich verstehe das und denke das es eine Auslegungssache ist.



Zitat (von go488253-86):
Unprofessionelle nachlackierung der Linken C-Säule. Man sieht sogar Abklebespuren und einen schlechten Übergang.
Heckschürze nachlackiert.

Da dürfte es sich um einen sichtbaren Mangel handeln, wenn man das Fahrzeug mit sichtbaren Mängeln ohne Beanstandung kauft, wird es schwer bis unmöglich da die gesetzliche Sachmängelhaftung geltend zu machen.

Die Nachlackierung ist so nicht erkennbar. Erst bei genauer begutachtung und entsprechendem Lichteinfall ist dies zu erkennen. Weiterhin hätte mich der Verkäufer trotzdem darüber in kenntnis setzen müssen. Wurde aber verschwiegen. Auch das hätte er wissen müssen da es im Gutachten von Mercedes steht.



Zitat (von go488253-86):
Hier sprechen wir auf entsprechendem Nivau.
Bedeutet Markenteile wie

Sind da auch jetzt entsprechende Markenteile verbaut? Ansosnte wäre da ein entsprechender Abzug fällig.

Natürlich.



Zitat (von go488253-86):
Das ganze wird sich auf zwischen 1800- 2000 Euro belaufen.
Ich weis jetzt schon das der Händler da niemals drauf eingehen wird.

Zu Recht.
Zum einen das "Markenteil-Problem".
Der zweite Punkt wäre, das man da wohl Neuteile verbaut, somit wäre zu den gebrauchten Teilen ein entsprechender Abzug "Neu-für-Alt" vorzunehmen.

Und der größte Posten an Unwägbarkeit dürfte der bestimmungsgemäße Verschleiß sein. Denn der unterliegt nicht der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Wenn die Mängel also schlicht wegen Abnutzung vorhanden sind, hat man Pech.

Das Auto hat TÜV bekommen bis 2020. Mit gerissenen Querlenkerlager und diesen Reifen hätte das Fahrzeug aber niemals eine Plakette bekommen.



Zitat (von go488253-86):
Fazit: Der Stempel dürfte in der Wartung garnicht da sein.
Somit kann man davon ausgehen das die Wartung ungültig ist.

Nö, nicht ungültig sondern eventuell gar nicht gemacht.
Da stünden dann nicht nur strafrechtliche Folgen im Raume, sondern auch wegen der arglistigen Täuschung eine Rückabwicklung.



Ich würde jetzt erst mal den KV der Werkstatt an den Verkäufer senden und dann abwarten was er dazu sagt.

Dann kann man zielführend weiter diskutieren.


Der Händler ist darauf eingegangen die entsprechenden Schäden zu reparieren. Natürlich nur Telefonisch.
Mein Anliegen beruht natürlich auf die vorgehensweise womit ich Rechtlich abgesichert bin. Deshalb die Frage ob das ganze in Eigenleistung machbar ist.

Auserdem müsste das ganze Schriftlich niedergelegt werden um somit klar zu stellen das beide Seiten damit einverstanden sind. Aber ob das ganze überhaupt funktioniert weis ich nicht. Da fehlt mir leider das wissen. Bisher weis ich nur das es sich laut anderen Autohäusern definitiv um Arglistige Täuschung handelt. Der Händler nun in der Gewährleistungspflicht ist und er nun 2 Versuche hat diese zu beseitigen.
Aber der Wert des Autos im Verhältnis zu den Werkstattkosten ist nicht zu Akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von go488253-86):
Weiterhin hätte mich der Verkäufer trotzdem darüber in kenntnis setzen müssen.

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Bei einem Unfall ok, aber bei reiner Nachlackierung nicht.



Zitat (von go488253-86):
Mit gerissenen Querlenkerlager und diesen Reifen hätte das Fahrzeug aber niemals eine Plakette bekommen.

Bedeutet im Umkehrschluss also, das diese Mängel beim TÜV Termin noch nicht da waren ...



Zitat (von go488253-86):
Mein Anliegen beruht natürlich auf die vorgehensweise womit ich Rechtlich abgesichert bin.

Das sollte man dann mit einem Anwalt besprechen.



Zitat (von go488253-86):
Deshalb die Frage ob das ganze in Eigenleistung machbar ist.

Klar.
Man wird halt bei Bedarf nur entsprechende Nachweise führen müssen. Bei Eigenleistung ist das machmla schwer bis unmöglich.



Zitat (von go488253-86):
Aber der Wert des Autos im Verhältnis zu den Werkstattkosten ist nicht zu Akzeptieren.

Da es von einem Händler gekauft wurde, ist das egal. Sein Verkauf, sein Problem.
Lauft BGH ist bei Mängelbeseititgungskosten von 115% noch lange nicht Schluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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