Probleme mit Gebrauchtwagen von privat

10. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Philipp92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Gebrauchtwagen von privat

Hallo,

ich hab gestern einen Citroen C5 Bj. 2003 von privat gekauft.
Es wurden mir keinerlei Mängel mitgeteilt, die Serviceleuchte war aus und auch das Auto meldete keinerlei Fehler bei der Probefahrt.

Heute morgen ging es dann los:

Serviceleuchte an
Gravierender Fehler Federung
Störung Katalysator
Anomalie Abgasreinigung
Höhenverstellung funktioniert nicht


Nun die Frage, wie das Ganze rechtlich aussieht (ist mein erstes Auto), hab ich jetzt einen wirtschaftlichen Totalschaden vor der Tür stehen, für den ich 6 Monate gespart habe, oder gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen ?

Es scheint mir doch recht unwahrscheinlich, dass binnen 16 Stunden und einer Fahrt (zu mir nach Hause) sich Katalysator, Federung und Höhenverstellung verabschieden, dem zu Folge, wären mir die Mängel ja bewusst verschwiegen worden.


Vielen Dank und Gruß

Philipp

-- Editiert Philipp92 am 10.02.2013 09:21

-- Editiert Philipp92 am 10.02.2013 09:33




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden ist.
Daher musst du jetzt beweisen, dass die defekte bei Übergabe vorhanden waren und vorallem, dass der Verkäufer davon gewusst hat.
Am besten solltest du in einer Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen lassen.
Wenn keine alten Fehler vorhanden sind, dann muss man eben davon ausgehen, dass dieses Fehler erst bei dir aufgetreten sind und damit wäre eigentlich der Verkäufer auf der sicheren Seite.
Gut wäre es natürlich für dich, wenn z.B. nachgewiesen werden könnte, dass die Fehler vor dem Kaufvertrag schon vorhanden waren, aber durch den Verkäufer vor Übergabe des Wagens gelöscht worden sind.
Das wäre dann der Beweis, dass der Verkäufer von den Fehlern wusste und dann muss er auch nachbessern.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo

quote:
dass die Fehler vor dem Kaufvertrag schon vorhanden waren, aber durch den Verkäufer vor Übergabe des Wagens gelöscht worden sind.
Dann wären die Fehlermeldungen aber bei der probefahrt spätestens wieder erschienen.

Fehlermeldungen werden im Fehlerspeicher aber auch nicht mit Datum abgelegt, sondern nur mit zugehöriger Fehlernummer...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Gravierender Fehler Federung
Störung Katalysator
Anomalie Abgasreinigung
Höhenverstellung funktioniert nicht


Bei Fehler 2 und 3 könnte es evtl. sein, dass diese erst bei Betriebstemperatur angezeigt werden.
Bei einer kurzen Probefahrt wird der Kat die Betriebstemperatur noch nicht erreicht haben.
Das die Höhenverstellung nicht funktioniert, muss der Verkäufer wirklich nicht gewusst haben. Die könnte evtl. schon seit Jahren so eingestellt sein.
Bei Fehler 1 weiss ich nicht woran es liegen könnte.
Evtl. war die Feder vorgeschädigt und ist erst nach der Übergabe z.B. gebrochen.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Dann wären die Fehlermeldungen aber bei der probefahrt spätestens wieder erschienen.


Ich hatte bei meinem Fahrzeug Probleme mit dem Sitzairbag.
Airbagleuhte war an. In der Werkstatt Fehlerspeicher auslesen und dann löschen lassen.
Nach etwas mehr als 20 km ging die Airbaglampe wieder an, der gleiche Fehler.
Daher kann es durchaus sein, dass es etwas dauert, bis eine Kontrollleuchte wieder an geht.

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