Rücktritt des Käufers vom Vertrag -DRIGEND-

26. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
J.
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt des Käufers vom Vertrag -DRIGEND-

Hallo,

mein Freund hat gestern seinen PKW über eine Zeitungsnazeige an eine andere Privatperson verkauft. Für diesen Verkauf musste er ca. 90km fahren, da der Käufer momentan kein Auto hat. Die beiden machten einen Kaufvertrag (Mustervertrag von mobile.de). In diesem Kaufvertrag steht mein Freund als Verkäufer. Nun will der Käufer auf einmal vom Vertrag zurücktreten, da im Fahrzeugbrief nicht mein Freund eingetragen ist, sondern sein Vater(wegen der KFZ-Versicherung). Auf eine angebotene Änderung des Vertrages ging der Käufer nicht ein.

Was nun? Wir haben natürlich allen anderen Interessenten abgesagt, hatten die Fahrtkosten und den ganzen Ärger.
Können wir auf die Erfüllung des Vertrages bestehen?
Eigentlich ist doch immer derjenige Eigentümer des Fahrzeuges, der im Besitz des Scheines ist, und nicht der, der auch drinsteht, oder?

Jana

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Steiger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass nicht der Verkäufer im Kfz-Brief eingetragen ist, ist m.E. kein Rücktrittsgrund. Es sei denn, es wurde im Vorfeld zugesichert, dass es sich um einen privat genutzten Wagen handelt und dann steht ein Kurierdienst im Brief. Das wird hier aber nicht der Fall sein. Somit denke ich, dass Ihr die Erfüllung des Vertrags einklagen könnt oder - alternativ - Schadenersatz für gefahrene Kilometer, jetzt neu zu schaltende Annoncen etc. Sowas kann aber elend lange dauern, wirklich monatelang, und rechnet sich nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung Eure Kosten deckt. Mit etwas Pech ist Euer Gegenüber sowieso insolvent und Ihr schaut in die Röhre. Ein Freund, dem ein ähnlicher Fall widerfuhr, verzichtete auf die juristische Auseinandersetzung und schickte seinem Kontrahenten nachts um drei vier Partypizzas mit Ananas und Sardellen ins Haus. DAS IST NATÜRLICH ILLEGAL. MAN SOLL DAS NIEMALS TUN.

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