Am 05.05.2008 habe ich einen Neuwagen bestellt. Mir wurde schriftlich Juni als unverbindlichen Liefertermin zugesagt. Mündlich jedoch eine Lieferung bis 30.06. versprochen. Aufgrund dieser Aussage habe ich den Vertrag abgeschlossen, da dringend ein neuer Wagen benötigt wird. Zustand ist dem Händler bekannt. Nach telefonischer Anfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass der Termin nicht eingehalten werden kann und aufgrund der anstehenden Werksferien eine Lieferung Ende August angepeilt wird. Nach meiner Beschwerde beim Händler und Hinweis auf die AGBs ist mir nun mehr wieder mündlich eine Lieferung bis zu den Ferien zugesagt worden. Den genauen Termin sollte ich heute bekommen. Leider wieder vergeblich. Ein Liefertermin ist nicht in Sicht.
Besteht die Möglichkeit des Rücktrittes vom Kaufvertrag? Der Status des Fahrzeuges ist noch nicht im Bau.
Rücktritt vom Neuwagenkauf
20. Juni 2008
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Frage vom 20. Juni 2008 | 13:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Neuwagenkauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2008 | 15:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Halten wir fest:
unverbindlich schriftlich bis Juni -> Gnadenfrist da unverbindlich ist, geben wir bis 15.07 .. dann würde ich den Händler schriftlich in den Lieferverzug setzten. mit einer frist von ca. 2 wochen. Sollte eine Lieferung noch nicht erfolgt sein, kann man weiter auf Lieferung bestehen, nochmalige Fristsetzung dann vom Kauf zurück treten..
Ich hoffe ich liege mit meiner Annahme richtig.
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