RECHT AUF WANDLUNG???

22. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sven-O
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
RECHT AUF WANDLUNG???

Hallo,

habe mir vor gut einem Monat einen Vorführwagen bei einem Vertragshändler gekauft.War jetzt in einer Werkstatt und dort wurde festgestellt das an der Hinterachse ein nicht reparierter Schaden vorliegt.Die Hinterachse ist verschoben.Habe ich jetzt ein Recht auf Wandlung des KV???Im Kaufvertrag steht leider nichts von unfallfrei aber es wird auch in keinster Weise auf einen Schaden hingewiesen.Das Fahrzeug wurde laut Verkäufer in einwandfreiem Zustand verkauft.Habe ich bei einer Wandlung irgendwelche Einbußen?

Für Hilfe bedanke ich mich im vorraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
die Frage ist, ist es ein Unfallbedingter Schaden?? dann müsste ein Vertragshändler den Schaden kennen und beseitigen. Ein Vorführwagen heisst, fast neu oder?? welche Marke??
Und was ist es für ein Schaden??
Ich würde dann den Verkäufer darauf ansprechen und um Auskunft bitten. Wenn Sie das Auto zurück geben wollen, dürfte das kein Problem sein.
Wenn Sie es behalten wollen muss der Händler Reparieren.

Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

... dem kann ich als grundsätzlicher "Käufervertreter" ;) nichts hinzufügen.

Schauen Sie mal hier in den Themen nach Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung. Dieses Thema wurde hier schon oft diskutiert.

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MiPa
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Suche für einen TV-Bericht Menschen, die nach einem Gebrauchtwagenkauf von Privat Probleme hatten und diese auch vor der Kamera erzählen? Vielleicht hilft das ja, auch andere vor dem Unglück zu bewahren Geld in ein Auto zu stecken, dass es nicht wert ist. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bei mir kurz per Mail melden, auch wenn es nicht klappen sollte: mirella66@web.de
DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven-O
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank Spezi,

es handelt sich um einen Volvo S60.10000Km.
Der Händler sagt, ihm sei nichts bekannt.Aber da es sich ja um einen Vorführwagen handelt könne es ja durchaus möglich sein, daß der Schaden von einer Probefahrt eines Kunden stammt und der es nicht erwähnt hat.
Die Hinterachse auf der rechten Seite ist nach vorn verschoben.Und an der Unterseite der Stoßstange(hinten rechts)sind Kratzspuren zu sehen.Man sieht den Mangel erst richtig, wenn man das Auto auf einer Hebebühne stehen hat.

MFG Sven-O

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Admin100
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 34x hilfreich)

Ich würde feststellen lassen druch einen Sachverständigen, dass wir es hier mit einem älteren Schaden zu tun haben und es kein "frischer" ist. Sie ihn also nicht verursacht haben. Dann würde ich vom Händler Nachbesserung verlangen.

Gruß

3x Hilfreiche Antwort

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