Recht auf Mängelbeseitigung vor Rücknahme?

31. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hermanns
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Mängelbeseitigung vor Rücknahme?

Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein gebrauchtes Fahrzeug für ca. 4000EUR bei einem Händler inclusive der üblichen Gewährleistung gekauft.
Ein jetzt offenkundig gewordener Mangel könnte für ca. 500EUR beseitigt werden, jedoch verweigert der Händler die Beseitigung sondern hat direkt die Rücknahme des Fahrzeugs angeboten.
Frage: darf ich an dieser Stelle zunächst auf eine Beseitigung des Mangels bestehen?

Vielen Dank

Claus Hemanns




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 151x hilfreich)

Frage: darf ich an dieser Stelle zunächst auf eine Beseitigung des Mangels bestehen?

Antwort: Ja, aber nur, wenn sie ihn selbst bezahlen.

doko

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#2
 Von 
Hermanns
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Claus Hermanns

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
Antwort: Ja, aber nur, wenn sie ihn selbst bezahlen.


Stimmt zwar nicht ganz, ist aber auch egal ;)

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi!

Wenn nicht die Vorraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB vorliegen, dann kann der Verkäufer die Nachbesserung nicht verweigern, jedenfalls rechtlich. Sie könnten dann auf Nachbesserung klagen, was i.dR. keinen Sinn macht. Schließlich wäre der Wagen bis zum Erfolg der Klage nicht nachgebessert. Das meinte Doko wohl auch.

Sie könnten aber den Mangel selbst beheben lassen und dann vom Verkäufer die Kosten hierfür als Schadensersatz verlangen.

Auch könnten Sie das Angebot annehmen, und den Wagen zurückgeben.

Gruß
Harry!

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#5
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von Harry2000):
dann vom Verkäufer die Kosten hierfür als Schadensersatz verlangen.


Hm, ich vermute, das wäre auch nur wieder mit einer Klage durchzusetzen.
Der Wagen ist ja auch auf sie zugelassen, sodass der Weiterverkauf für den Händler schwieriger werden wird. Somit wird er eine Nutzungsgebühr o.ä. erheben wollen.
Ich denke es läuft am Besten eher auf halbe Kostenübernahme und gute Argumentation hinaus...

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#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 71x hilfreich)

Die Antwort ist 20 Jahre zu spät.

Im Hauptberuf Lokführer bei der Deutschen Bahn?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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