Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein gebrauchtes Fahrzeug für ca. 4000EUR bei einem Händler inclusive der üblichen Gewährleistung gekauft.
Ein jetzt offenkundig gewordener Mangel könnte für ca. 500EUR beseitigt werden, jedoch verweigert der Händler die Beseitigung sondern hat direkt die Rücknahme des Fahrzeugs angeboten.
Frage: darf ich an dieser Stelle zunächst auf eine Beseitigung des Mangels bestehen?
Vielen Dank
Claus Hemanns
Recht auf Mängelbeseitigung vor Rücknahme?
Frage: darf ich an dieser Stelle zunächst auf eine Beseitigung des Mangels bestehen?
Antwort: Ja, aber nur, wenn sie ihn selbst bezahlen.
doko
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Claus Hermanns
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quote:
Antwort: Ja, aber nur, wenn sie ihn selbst bezahlen.
Stimmt zwar nicht ganz, ist aber auch egal
Hi!
Wenn nicht die Vorraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB
vorliegen, dann kann der Verkäufer die Nachbesserung nicht verweigern, jedenfalls rechtlich. Sie könnten dann auf Nachbesserung klagen, was i.dR. keinen Sinn macht. Schließlich wäre der Wagen bis zum Erfolg der Klage nicht nachgebessert. Das meinte Doko wohl auch.
Sie könnten aber den Mangel selbst beheben lassen und dann vom Verkäufer die Kosten hierfür als Schadensersatz verlangen.
Auch könnten Sie das Angebot annehmen, und den Wagen zurückgeben.
Gruß
Harry!
Zitat :dann vom Verkäufer die Kosten hierfür als Schadensersatz verlangen.
Hm, ich vermute, das wäre auch nur wieder mit einer Klage durchzusetzen.
Der Wagen ist ja auch auf sie zugelassen, sodass der Weiterverkauf für den Händler schwieriger werden wird. Somit wird er eine Nutzungsgebühr o.ä. erheben wollen.
Ich denke es läuft am Besten eher auf halbe Kostenübernahme und gute Argumentation hinaus...
Die Antwort ist 20 Jahre zu spät.
Im Hauptberuf Lokführer bei der Deutschen Bahn?
Und jetzt?
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