Recht auf Nachbesserung?

4. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Immanuel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Nachbesserung?

Nach einem Privatverkauf kommt der Käufer nach 2 Monaten und behauptet er hat Diverse Reparaturen am Auto machen lassen müssen und will nun das Geld für die Rechnungen erstattet haben .
Kann ich die Bezahlung verweigern und mein Recht auf Nachbesserung verlangen?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

haben sie die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen??

Der Käufer muß auf jeden Fall ihnen erst die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Falls er es nicht tun, muß er selbst bezahlen.

Gruß doko

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also wenn er die Reparaturen schon hat machen lassen, gibt ein keinen Anspruch auf Entschädigung mehr.
Auch wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.
Aber das gilt evtl. nicht für noch weitere Mängel, sofern er sie Dir vorher sagt.
Da kann es sein dass DU was machen musst.
Vor Gericht ist aber die Change gut das der Richter zu Deinen Gunsten entscheidet. Bei Verkauf durch einen Händler wird immer vermutet, das er das hätte vorhersehen können.
Als Privater bist Du ja ein Laie, der Händler immer ein " Fachmann"

So ist das nun mal.

Gruß Spezi

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#3
 Von 
Stan
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 63x hilfreich)

Warum Nachbesserung bei Privatverkauf? Wurde die Sachmängelhaftung wirklich nicht ausgeschlossen? Oder wurde ein 15 Jahre alter O... mit dem Hinweis "Der rostet niemals!" verkauft?

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