Recht des Händlers

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Joupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht des Händlers

Hallo zusammen,

ich habe mir ein gebrauchtes Auto mit dem Baujahr 2016 gekauft und meinen 14 Jahre alten Wagen mit 180.000 km Laufleistung in Zahlung gegeben.

Der Händler hat meinen "Alten" zur Begutachtung in seiner Werkstatt auf die Hebebühne gesetzt.

2 Tage nach der Vertragsabwicklung, hat der Händler bei mir angerufen und mir mitgeteilt, dass er weitere Mängel festgestellt hat (Klimaanlage defekt, Tempomat defekt).

Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Das Problem mit der Klimaanlage, war mir jedoch nicht bekannt.

Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.

Wie stehen meine Chancen?

Vielen Dank im voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Da mit bewegst du dich schon im Bereich einer Straftat!

Zitat:
Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.
Was will der Händler denn?

Zitat:
Wie stehen meine Chancen?
Für was? Eine strafrechtliche Verurteilung? gegen das was der Händler will? Wie gross deine Chance ist beim Lotto zu gewinnen? Ob du nächste Woche Vater wirst? Oder was auch immer?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Joupp):
Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).

Das nennt man Betrug.



Zitat (von Joupp):
Das Problem mit der Klimaanlage, war mir jedoch nicht bekannt.

Das würde - je vertraglicher Vereinbarung - Pech für den Verkäufer oder Pech für den Käufer bedeuten.

Da müsste man den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen mal prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Joupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

Zitat:
Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Da mit bewegst du dich schon im Bereich einer Straftat!

Zitat:
Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.
Was will der Händler denn?

Zitat:
Wie stehen meine Chancen?
Für was? Eine strafrechtliche Verurteilung? gegen das was der Händler will? Wie gross deine Chance ist beim Lotto zu gewinnen? Ob du nächste Woche Vater wirst? Oder was auch immer?


Danke für die schnelle Antwort.
Der Händler hat mir nicht direkt gesagt was er möchte.
Er hat mir unterstellt, dass ich ihn "verarscht" habe und dass er daraufhin den Anwalt einschalten will.

Zu den Chancen hätte ich mich besser ausdrücken müssen.
Ich möchte gerne wissen, was da möglicherweise auf mich zukommen kann.
Ich habe eine Kfz- Rechtschutz sowie eine Private Rechtschutz.
Bin ich dadurch ausreichend versichert?

Ich habe die Hoffnung, dass wir uns irgendwie einigen können und den "Deal" anständig über die Bühne bringen. Allerdings war das während des Telefonats noch nicht möglich.

Habt bitte Verständnis, für meine absolute Unwissenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Was war denn vertraglich vereinbart? Hat er nach Mängeln gefragt, die Du (wie beim Tempomat wider besseren Wissens verneint hast)?

Was hat er Dir denn für Deinen 14-jährigen bezahlt?

Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum. Je nach vertraglicher Zusicherung ("hat keine Mängel", "ich weiss von keinen Mängeln", "ist kaputt und nur noch als Teileträger zu verwenden") kann der Händler vielleicht oder auch nicht was rausholen.

Wenn der Händler das Fahrzeug vor Kauf begutachtet hat (oder darauf verzichtet hat), dürfte die Klimaanlage sein Problem sein.

Was genau geht denn am Tempomat nicht? Fällt dieser Mangel bei einer Probefahrt sofort auf (Tempomat geht nicht an, verändert die Geschwindigkeit) oder ist das eher verdeckt (passiert alle zwei Wochen mal)?

Ein absolutes Eigentor wäre es, dem Händler gegenüber den Mangel des Tempomaten zu gestehen. Aber ganz klar: Das war nicht in Ordnung von Dir und das ist u.U. strafrechtlich relevant!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Joupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Was war denn vertraglich vereinbart? Hat er nach Mängeln gefragt, die Du (wie beim Tempomat wider besseren Wissens verneint hast)?

Was hat er Dir denn für Deinen 14-jährigen bezahlt?

Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum. Je nach vertraglicher Zusicherung ("hat keine Mängel", "ich weiss von keinen Mängeln", "ist kaputt und nur noch als Teileträger zu verwenden") kann der Händler vielleicht oder auch nicht was rausholen.

Wenn der Händler das Fahrzeug vor Kauf begutachtet hat (oder darauf verzichtet hat), dürfte die Klimaanlage sein Problem sein.

Was genau geht denn am Tempomat nicht? Fällt dieser Mangel bei einer Probefahrt sofort auf (Tempomat geht nicht an, verändert die Geschwindigkeit) oder ist das eher verdeckt (passiert alle zwei Wochen mal)?

Ein absolutes Eigentor wäre es, dem Händler gegenüber den Mangel des Tempomaten zu gestehen. Aber ganz klar: Das war nicht in Ordnung von Dir und das ist u.U. strafrechtlich relevant!


Der Händler hat vor dem Vertragsabschluss nicht nach Mängeln gefragt und das Auto in der Werkstatt Begutachten.
Von oben wie von unten.
2.000,00€ haben wir vereinbart.

Das Tempomat macht sich nur sporadisch bemerkbar:
Mal funktioniert er, mal nicht.
Mal schmeißt er die Kontrollleuchte an, mal lässt er sie aus.
Jeder einzelne "Zustand" tritt immer unabhängig voneinander auf, damit meine ich:
Mal treten treten die Dinge gleichzeitig auf, mal einzeln, mal garnicht, haben aber laut Diagnose Zusammenhang.

Den genauen Wortlaut, kann ich aufgrund einer Geschäftsreise, leider erst nächste Woche Nachschlagen.

-- Editiert von Joupp am 23.01.2019 08:34

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Dann wäre es möglicherweise nicht das dümmste dem Händler einen Rückkauf des alten Fahrzeugs anzubieten. Die Straftat wird dadurch nicht ungeschehen, in der Regel beruhigen sich die Gemüter daraufhin aber.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Joupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Dann wäre es möglicherweise nicht das dümmste dem Händler einen Rückkauf des alten Fahrzeugs anzubieten. Die Straftat wird dadurch nicht ungeschehen, in der Regel beruhigen sich die Gemüter daraufhin aber.


Egal was im Kaufvertrag steht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum.


Das ist hier etwas irreführend. Zunächst mal ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit, da wird die RSV des TE natürlich greifen. (Evtl. kann sie dann die Erstattung von Zahlungen fordern, wenn bewiesen ist, daß der Streitfall auf einer Straftat des TE beruhte.)
Die Nichteintrittsbedingung ist im *Strafrecht* gegeben bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Davon sind wir hier aber noch weit entfernt.
Nur weil die Gegenseite behauptet, getäuscht worden zu sein, wird die RSV noch nicht von ihrer Leistungspflicht befreit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Joupp):
Ich habe eine Kfz- Rechtschutz sowie eine Private Rechtschutz.
Bin ich dadurch ausreichend versichert?

Was genau versichert ist, erfährt man, wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen durchliest.



Zitat (von Joupp):
Ich möchte gerne wissen, was da möglicherweise auf mich zukommen kann.

Worst Case:
- Ein Strafverfahren wegen Betruges nebst Verurteilung
- Zivilrechtliche Verurteilung zu Rücknahme und Schadenersatz



Zitat (von BigiBigiBigi):
Die Nichteintrittsbedingung ist im *Strafrecht* gegeben bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Davon sind wir hier aber noch weit entfernt.

Von Betrug sind wir überhaupt nicht weit entfernt...



Zitat (von Joupp):
Egal was im Kaufvertrag steht?

Naja, man muss abwägen was man machen will. Schadenbegrenzung betreiben mit Rückabwicklung und dann einfach ehrlich neu verkaufen oder auf Risiko spielen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Joupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich mit einem anderen Angestellten des Händlers einigen können.
Wir haben uns geeinigt, dass ich pauschal 500€ an den Händler zahle, damit der Schaden behoben werden kann.
Dies halten wir auch vertraglich so fest.

Ich bedanke mich rechtherzlich, für die ganzen hilfreichen Antworten.
Ohne diese, hätte ich es wahrscheinlich schlimmer gemacht, als es ohnehin schon ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Joupp):
Ich habe mich mit einem anderen Angestellten des Händlers einigen können.
Hoffentlich schriftlich? Hoffentlich macht der *andere* MA nicht den Deal auf eigene Rechnung.
Heute früh warst du doch noch geschäftlich unterwegs. Man sollte sowas korrekt und schriftlich und nachweisbar machen.
Geht doch evtl. um mehr als 500,- oder 2000,-

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