Hallo zusammen,
ich habe mir ein gebrauchtes Auto mit dem Baujahr 2016 gekauft und meinen 14 Jahre alten Wagen mit 180.000 km Laufleistung in Zahlung gegeben.
Der Händler hat meinen "Alten" zur Begutachtung in seiner Werkstatt auf die Hebebühne gesetzt.
2 Tage nach der Vertragsabwicklung, hat der Händler bei mir angerufen und mir mitgeteilt, dass er weitere Mängel festgestellt hat (Klimaanlage defekt, Tempomat defekt).
Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Das Problem mit der Klimaanlage, war mir jedoch nicht bekannt.
Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.
Wie stehen meine Chancen?
Vielen Dank im voraus.
Recht des Händlers
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
Da mit bewegst du dich schon im Bereich einer Straftat!Zitat:Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Was will der Händler denn?Zitat:Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.
Für was? Eine strafrechtliche Verurteilung? gegen das was der Händler will? Wie gross deine Chance ist beim Lotto zu gewinnen? Ob du nächste Woche Vater wirst? Oder was auch immer?Zitat:Wie stehen meine Chancen?
ZitatDas Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt). :
Das nennt man Betrug.
ZitatDas Problem mit der Klimaanlage, war mir jedoch nicht bekannt. :
Das würde - je vertraglicher Vereinbarung - Pech für den Verkäufer oder Pech für den Käufer bedeuten.
Da müsste man den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen mal prüfen.
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ZitatHallo, :
Da mit bewegst du dich schon im Bereich einer Straftat!Zitat:Das Defekte Tempomat war mir bekannt (vor Inzahlunggabe nicht explizit angezeigt).
Was will der Händler denn?Zitat:Letztendlich droht mir der Händler mit einem Anwalt.
Für was? Eine strafrechtliche Verurteilung? gegen das was der Händler will? Wie gross deine Chance ist beim Lotto zu gewinnen? Ob du nächste Woche Vater wirst? Oder was auch immer?Zitat:Wie stehen meine Chancen?
Danke für die schnelle Antwort.
Der Händler hat mir nicht direkt gesagt was er möchte.
Er hat mir unterstellt, dass ich ihn "verarscht" habe und dass er daraufhin den Anwalt einschalten will.
Zu den Chancen hätte ich mich besser ausdrücken müssen.
Ich möchte gerne wissen, was da möglicherweise auf mich zukommen kann.
Ich habe eine Kfz- Rechtschutz sowie eine Private Rechtschutz.
Bin ich dadurch ausreichend versichert?
Ich habe die Hoffnung, dass wir uns irgendwie einigen können und den "Deal" anständig über die Bühne bringen. Allerdings war das während des Telefonats noch nicht möglich.
Habt bitte Verständnis, für meine absolute Unwissenheit.
Was war denn vertraglich vereinbart? Hat er nach Mängeln gefragt, die Du (wie beim Tempomat wider besseren Wissens verneint hast)?
Was hat er Dir denn für Deinen 14-jährigen bezahlt?
Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum. Je nach vertraglicher Zusicherung ("hat keine Mängel", "ich weiss von keinen Mängeln", "ist kaputt und nur noch als Teileträger zu verwenden") kann der Händler vielleicht oder auch nicht was rausholen.
Wenn der Händler das Fahrzeug vor Kauf begutachtet hat (oder darauf verzichtet hat), dürfte die Klimaanlage sein Problem sein.
Was genau geht denn am Tempomat nicht? Fällt dieser Mangel bei einer Probefahrt sofort auf (Tempomat geht nicht an, verändert die Geschwindigkeit) oder ist das eher verdeckt (passiert alle zwei Wochen mal)?
Ein absolutes Eigentor wäre es, dem Händler gegenüber den Mangel des Tempomaten zu gestehen. Aber ganz klar: Das war nicht in Ordnung von Dir und das ist u.U. strafrechtlich relevant!
ZitatWas war denn vertraglich vereinbart? Hat er nach Mängeln gefragt, die Du (wie beim Tempomat wider besseren Wissens verneint hast)? :
Was hat er Dir denn für Deinen 14-jährigen bezahlt?
Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum. Je nach vertraglicher Zusicherung ("hat keine Mängel", "ich weiss von keinen Mängeln", "ist kaputt und nur noch als Teileträger zu verwenden") kann der Händler vielleicht oder auch nicht was rausholen.
Wenn der Händler das Fahrzeug vor Kauf begutachtet hat (oder darauf verzichtet hat), dürfte die Klimaanlage sein Problem sein.
Was genau geht denn am Tempomat nicht? Fällt dieser Mangel bei einer Probefahrt sofort auf (Tempomat geht nicht an, verändert die Geschwindigkeit) oder ist das eher verdeckt (passiert alle zwei Wochen mal)?
Ein absolutes Eigentor wäre es, dem Händler gegenüber den Mangel des Tempomaten zu gestehen. Aber ganz klar: Das war nicht in Ordnung von Dir und das ist u.U. strafrechtlich relevant!
Der Händler hat vor dem Vertragsabschluss nicht nach Mängeln gefragt und das Auto in der Werkstatt Begutachten.
Von oben wie von unten.
2.000,00€ haben wir vereinbart.
Das Tempomat macht sich nur sporadisch bemerkbar:
Mal funktioniert er, mal nicht.
Mal schmeißt er die Kontrollleuchte an, mal lässt er sie aus.
Jeder einzelne "Zustand" tritt immer unabhängig voneinander auf, damit meine ich:
Mal treten treten die Dinge gleichzeitig auf, mal einzeln, mal garnicht, haben aber laut Diagnose Zusammenhang.
Den genauen Wortlaut, kann ich aufgrund einer Geschäftsreise, leider erst nächste Woche Nachschlagen.
-- Editiert von Joupp am 23.01.2019 08:34
Dann wäre es möglicherweise nicht das dümmste dem Händler einen Rückkauf des alten Fahrzeugs anzubieten. Die Straftat wird dadurch nicht ungeschehen, in der Regel beruhigen sich die Gemüter daraufhin aber.
ZitatDann wäre es möglicherweise nicht das dümmste dem Händler einen Rückkauf des alten Fahrzeugs anzubieten. Die Straftat wird dadurch nicht ungeschehen, in der Regel beruhigen sich die Gemüter daraufhin aber. :
Egal was im Kaufvertrag steht?
Zitat:Deine Rechtschutzversicherungen bringen Dir nichts, wenn es um eine Straftat geht - das steht beim Tempomat im Raum.
Das ist hier etwas irreführend. Zunächst mal ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit, da wird die RSV des TE natürlich greifen. (Evtl. kann sie dann die Erstattung von Zahlungen fordern, wenn bewiesen ist, daß der Streitfall auf einer Straftat des TE beruhte.)
Die Nichteintrittsbedingung ist im *Strafrecht* gegeben bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Davon sind wir hier aber noch weit entfernt.
Nur weil die Gegenseite behauptet, getäuscht worden zu sein, wird die RSV noch nicht von ihrer Leistungspflicht befreit.
ZitatIch habe eine Kfz- Rechtschutz sowie eine Private Rechtschutz. :
Bin ich dadurch ausreichend versichert?
Was genau versichert ist, erfährt man, wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen durchliest.
ZitatIch möchte gerne wissen, was da möglicherweise auf mich zukommen kann. :
Worst Case:
- Ein Strafverfahren wegen Betruges nebst Verurteilung
- Zivilrechtliche Verurteilung zu Rücknahme und Schadenersatz
ZitatDie Nichteintrittsbedingung ist im *Strafrecht* gegeben bei Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Davon sind wir hier aber noch weit entfernt. :
Von Betrug sind wir überhaupt nicht weit entfernt...
ZitatEgal was im Kaufvertrag steht? :
Naja, man muss abwägen was man machen will. Schadenbegrenzung betreiben mit Rückabwicklung und dann einfach ehrlich neu verkaufen oder auf Risiko spielen.
Ich habe mich mit einem anderen Angestellten des Händlers einigen können.
Wir haben uns geeinigt, dass ich pauschal 500€ an den Händler zahle, damit der Schaden behoben werden kann.
Dies halten wir auch vertraglich so fest.
Ich bedanke mich rechtherzlich, für die ganzen hilfreichen Antworten.
Ohne diese, hätte ich es wahrscheinlich schlimmer gemacht, als es ohnehin schon ist.
Hoffentlich schriftlich? Hoffentlich macht der *andere* MA nicht den Deal auf eigene Rechnung.ZitatIch habe mich mit einem anderen Angestellten des Händlers einigen können. :
Heute früh warst du doch noch geschäftlich unterwegs. Man sollte sowas korrekt und schriftlich und nachweisbar machen.
Geht doch evtl. um mehr als 500,- oder 2000,-
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