Rechte als Besitzer

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Rechte als Besitzer

Es wurde ein Auto auf meinen Namen gekauft, da der Autohändler Schwerbeschädigten sowie Verandten ersten Grades von Schwerbeschädigten einen geringeren Preis anbot.

Die Finanzierung ging über die Personen, die das Auto auch nutzen.

Welche Recht habe ich als Eigentümer? Kann ich das Auto stilllegen lassen? Könnte ich es reintheoretisch - da ich es nicht vorhabe - auch verkaufen?

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Sie sind nicht Besitzer, sondern höchstens Halter.

Warum wollen Sie das Auto stilllegen lassen? Und wie, ohne Brief?

Verkaufen können Sie auch nicht, da der Wagen an die Bank Sciherungsübereignet wurde.

Haben Sie den Kaufpreis bezahlt? Anscheinend nicht. Damit sind Sie auch nicht Eigentümer.

Also vergessen Sie, was Sie vorhaben, ohne erhebliche Umstände werden Sie gar nichts machen können.

Oder erwachsen Ihnen aus der gegebenen Situation konkret Nachteile?

-----------------
" --- OO ---"

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#2
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Nein, mir entstehen keine Nachteile aber ihnen Vorteile. Und auch wenn ich jetzt wie ein bösartiger Mensch rüber komme, das wird nicht so bleiben. Erpressungen und Drohungen kann man nicht noch belohnen.

Nach Aussagen des Autohause sei ich der Besitzer....

Wie kann ich es ändern, dass ich nicht mehr der Halter bin?

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#3
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Eigentümer einen Kraftfahrzeuges ist der Käufer des Fahrzeuges (also die Person, die den Kaufvertrag unterschrieben hat). Ob das Fahrzeug bezahlt ist, spielt da im Prinzip keine Rolle (wenn ich eine Haus kaufe, bin ich auch Eigentümer und nicht die Bank). Ich schätze aber auch mal, dass der Wagen im Kreditvertrag als Sicherheit aufgeführt ist, dann müssten Sie aber die Finanzierung auch unterschrieben haben.

Besitzer ist derjenige, welcher den Wagen fährt
;)

Wer ist denn in den Zulassungspapieren als Halter eingetragen? Wenn Sie auch eingetragen sind, sind Sie Eigentümer und Halter. Wo ist denn dann das Problem, als bösartiger Mensch könnten Sie den Wagen übernehmen und der Verwandte muss weiter die Finanzierung tragen .... :grins:

:)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Theoretisch sicherlich, aber sie würden mich sicherlich auf Zahlung des Wertes verklagen. Egal - träumen darf ich doch mal - einfach mal das Auto stilllegen....

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