Rechte als Verkäufer????

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte als Verkäufer????

Guten Tag,
ich habe vor ca.1Jahr und 2 Monate meinen Ford Fiesta Baujahr 97 privat verkauft.
Das Fahrzeug war bis dahin in einem für sein alter guten zustand,war etwas tiefergelegt und hatte einen Sportauspuff und Sportsitze.

Wir hatten einen Handgeschriebenen Kaufvertrag vereinbart mit der Klausel -gekauft wie gesehn-.Und ich teilte dem Käufer mit das er vorsichtig damit fahren soll da das Fahrzeug tiefergelegt ist.
Nach ca.4 Monaten kommt der Verkäufer und meint er wolle sein Geld zurück das auto wäre kaputt,ich hatte es mir angeschaut un stellte fest das die antriebwelle defekt ist,durch das überfahren hoher Bordsteine,ich hatte es im guten gemeint und reparierte das Fahrzeug mit den Gebrauchten Teilen wo er mitgebracht hat.

Nach 2 Monaten ist er wieder gekommen und wieder war die antreibswelle defekt und wollte sein Geld zurück,ich verneinte das weil ich gesehn habe wie sein Sohn mit dem Fahrzeug gefahren ist,und ihm war kein Bordstein oder Schlagloch zuviel....
Er hatte sich seitdem nicht mehr gemeldet bis auf Gestern,das Fahrzeug wäre beim Tüv gewesen und hätte erhäbliche mängel und er wolle das ich das beseitige???
Ich sagte ihm nur das er nach über einen 1 jahr von mir gar nichts mehr verlangen kann und da es sowieso ein privatkauf war mich das nichts mehr angeht...

Er will mich jetzt auf arglistige täuschung verklagen...hat er eine chance damit?

mfg. move 98

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Hast du ihn denn "Arglistig getäuscht" ? Das wäre dann der Fall wenn du bewusst Mängel verschwiegen hast die dir bekannt waren.
Da er das auch beweisen muss hätte ich da keine Angst.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#2
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein hab ich nicht......das Auto lief auch einwandfrei wo ich es hatte...und 1 jahr vorher beim Tüv wurde alles neu gemacht an der achse und der auspuff auch neu...die Sportsitze hatte ich von einem händler gekauft und er sagt mir die hätte eine e nummer....also kan er mir eigentlich nix an haben oder?

er hat das auto immerhin schon ein jahr seit dem und sein sohn wie gesagt fährt auf gut deutsch wie eine gesenkte sau damit.....

hab sogar zeugen die das sagen können das er alle bordsteine mithohlt

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na dann kann er doch nix wollen.

K.

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#4
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

er meint schon..ich hätte davon gewusst und jetzt macht er telefonterror und kommt bei mich auf die arbeit......mein chef hat ihn shcon vom platzt verwiesen aber er wartet dann bis ich raus komme.......

also brauch ich keine angst zuhaben???

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na Anzeigen oder Verklagen kann er dich schon. Jedoch muss man dir eine Arglistige Täuschung auch nachweisen. Wenn du ihm alle Mängel gesagt hat.
Dazu gehören auch Sachen wie:

- absichtlich Teile ohne TÜV verbaut
- Schrottteile verbaut
- rumgepfuscht
......

Das musst du wissen.

K.

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#6
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das weiß ich..wie gesagt die sitze hatte ich bei einem händler gekauft und die wären für das besagte auto.....und die neu sachen waren alle von einem namenhaften hersteller aus deutschland....

bin ja auch damit noch ein halbes jahr gefahren ohne probleme....sollte ich auch ein anwalt aussuchen?

wie gesgat er macht momentan terror ohne ende....

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
sollte ich auch ein anwalt aussuchen


Wegen was ? Kostet nur Geld

quote:
macht momentan terror ohne ende


Polizei rufen wenn man such bedroht fühlt, kostet nichts

K.

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#8
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure antworten..er meint er bringt den tüvzettel am dienstag vorbei....aber mich geht das ja nix mehr an und wenn nit soll er mich verklagen..ich bin mir keiner schuld bewusst......da ich nix verschwiegen habe

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na, ansehen kann man sich ja was er will. Aber besser nicht diskutieren anfangen. "Ich frag mal meinen Anwalt, der wird sich dann melden" und weggehen.

K.

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#10
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke....wie gesagt,ich schau es mir mal an und dann seh ich weiter..nur seh ich halt nit ein das ich ihm das bezahle..er hat das auto schon sehr günstig bekommen und hat noch ansprüche.....naja mal abwarten,und wenn nicht soll er mich verklagen,aber ich seh für in kaum chancen,da er das auto schon seit über einem jahr fährt


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#11
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

oder wie seht ihr das???

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#12
 Von 
Vectra24V
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich würde mich auf keinerlei Diskussion einlassen. Sollte er Sie nochmal irgendwo aufsuchen (wie dreist ist das eigentlich Sie auf der Arbeit aufzusuchen!?), Polizei rufen und fertig. Soll er doch klagen ...
Sollen sie seinem Sohn vielleicht auch den Sprit, Steuer und Versicherung zahlen?

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#13
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja denk ich mir auch...er meinte die sportsitzte wären nicht eingetragen.....wurde auch nie erwähnt da der händler ja sgate das sie eine e nummer hätten.....

und die angel eyes wären nicht rechtsmäßig,obwohl ich damit vor 2 jahren ohne probleme drüber gekommen bin.

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Du hast ein Auto ohne Betriebserlaubnis verkauft, die ist mit dem Einbau der falschen Teile erloschen. Diesen Mangel hättest du erkennen können und auch nennen müssen. Du kannst nicht ohne Ahnung zu haben Veränderungen vornehmen und dann erklären die wären in Ordnung.
Was da ein Händler sagt oder das man dich zwei Jahre nicht erwischt hat spielt keine Rolle.

Der Käufer hat natürlich Anspruch auf Wandlung oder Minderung, wobei ihm die Nutzung in dem Jahr angerechnet wird.

Du hättest in den Kaufvertrag schreiben müssen: Ich hab wild herumgebastelt und keine Ahnung ob das Erlaubt ist - nur hätte dann keiner was gekauft.

Der Käufer hat nicht so ganz unrecht - das geht nach hinten los.

Warum stellt man hier Fragen wenn man wesentliches weglässt !!!?

K.



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#15
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
move98
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

komme schon aus deutschalnd..nur der verkäufer wusste davon...nur es wurde nicht schriftlich festgehalten

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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