Rechte bei Unfallfahrzeug

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Musial
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Unfallfahrzeug

Hallo ich habe Mal ein paar Fragen an euch. Am 16.12 habe ich bei einem Händler einen gebrauchten Audi A5 8T Sportback gekauft. Bei der Probefahrt habe ich keine technischen und nur kleine optische Mängel festgestellt ( kleine lackfehler und co. ) Auf den weg nach Hause stellte ich fest, dass das Automatik Getriebe ( DSG ) einen Fehler hat. Die sogenante Mechatronik die im Getriebeöl liegt ist defekt ( Fehler taucht nur auf wenn das Getriebeöl warm ist ) ich habe sofort nach meiner Ankunft den Händler telefonisch angerufen und habe ihn den Mangel geschildert. Dieser hat mich an einen Audi Händler verwiesen um den genauen Fehler festzustellen. Ergebnis ist eine Defekte Mechatronik mit einer defekten Kupplung. Der Kostenvoranschlag von Audi beträgt ca 3250 Euro. Ich habe sofort den Händler informiert. Dieser möchte den Schaden natürlich selbst beheben was mir alles sehr merkwürdig vorkommt da er das Fahrzeug nach Polen schicken möchte um dort das Getriebe zu reparieren. Die Dauer der Reperatur wird 4-5 Wochen dauern. Soweit so gut, wie bereits erwähnt habe ich das Fahrzeug Mitte Dezember gekauft und Anfang November hat der Händler bei der DEKRA TÜV gemacht. Laut TÜV Bericht hat das Fahrzeug keine Beanstandung. Drei Tage nach den Kauf habe ich festgestellt das die vorderen Seitenscheiben getönt sind bzw foliert sind und die Rücklichter auch. Ebenfalls habe nicht originale Bereifung bekommen für die es keine ABE für den Audi A5 gibt. Der letze war, dass ein Spezialist für Lackaufbereitung festgelegt hat, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist die gesamte Motorhaube, Stoßstange, komplete rechte Seite und das Heck wurden gespachtelt und lackiert. Dies habe wir auch mit einem elektronische Lackprüfgerät überprüft. Die linke Seite hat Werte von 120 - 150 Micron. Was der Serien Lackierung entspricht. Auf der rechten Fahrzeugseite beträgt der höchste Wert 290 Micron. Ebenfalls rosten tragende Teile am Fahrzeug die voll verzinkt sind und nicht rosten dürften. Es gibt weitere Hinweise darauf, dass schrauben gelöst worden sind. Vermutlich hat sogar der Airbag ausgelöst. Im Kaufvertrag steht nicht explizit, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. An der Stelle wo Unfallfrei im Kaufvertrag steht hat der Händler ein Strich gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass das Fahrzeug Unfallfrei ist. Nun möchte ich wissen welche Rechte ich als Geschädigter habe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zum einen sind es mehrere Baustellen, die sicher untersschiedlich zu bewerten sind.

Zum anderen ist mir trotz der vielen Worte nicht klar, wie verlässlich die Feststellung Unfallfahrzeug ist. Motorhaube, komplette Seitenwand und auch noch die Heckklappe lassen an der Unfallvermutung sicher Zweifel aufkommen, die es erstmal zu beseitigen gilt.

Getriebeschaden: der Händler ist ja bereit es zu reparieren.

Folierungen - falls so erlaubt - kein Mangel. Außerdem offensichtlich.

Für Reifen braucht man eine ABE? Seit wann?

Rost: Audi gibt eine zeitlich befristete Durchrostungsgarantie. Die zeitliche Befristung wäre unnötig, wenn Rost generell unmöglich wäre. Auch verzinkte Teile können rosten.

Berry

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zum einen sind es mehrere Baustellen, die sicher untersschiedlich zu bewerten sind.

Zum anderen ist mir trotz der vielen Worte nicht klar, wie verlässlich die Feststellung Unfallfahrzeug ist. Motorhaube, komplette Seitenwand und auch noch die Heckklappe lassen an der Unfallvermutung sicher Zweifel aufkommen, die es erstmal zu beseitigen gilt.

Getriebeschaden: der Händler ist ja bereit es zu reparieren.

Folierungen - falls so erlaubt - kein Mangel. Außerdem offensichtlich.

Für Reifen braucht man eine ABE? Seit wann?

Rost: Audi gibt eine zeitlich befristete Durchrostungsgarantie. Die zeitliche Befristung wäre unnötig, wenn Rost generell unmöglich wäre. Auch verzinkte Teile können rosten.

Berry

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Musial):
An der Stelle wo Unfallfrei im Kaufvertrag steht hat der Händler ein Strich gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass das Fahrzeug Unfallfrei ist.

Also in unserer Gegend bedeutet so ein durchgestrichendes Wort das genau diese Eigentschaft nicht gilt.



Zitat (von Musial):
was mir alles sehr merkwürdig vorkommt da er das Fahrzeug nach Polen schicken möchte um dort das Getriebe zu reparieren. Die Dauer der Reperatur wird 4-5 Wochen dauern.

Nun, dort hat er eventuell eine Werkstatt die das für ihn recht preiswert macht.
Allerdings sind 4-5 Wochen nicht hinnehmbar, man müsste wohl nur 2 Wochen gewähren.
Deshalb sollte man dem Verkäufer nachweislich unmittelbar bei Abgabe eine Frist von 14 Tagen nach Datum setzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Musial
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Sir Berry & Harry Van Shell

@Sir Berry: Natürlich ist es keine 120% Aussage, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Jedoch hat der Lack Spezialist erst optische hinweise erkannt die für einen Laien nicht erkennt sind und zweitens wie erwähnt wurde dann mit einem Elektronischen Prüfgerät die Lack dicke ermittelt. Die gesamte linke Seite hat eine normale Lackdicke wohin die komplette rechte Seite die doppelte Lackdicke aufweist. Es sind ebenfalls ganz klare Merkmale nun zu erkenne das an vielen Stellen gespachtelt worden ist und dazu die Spaltmaße nicht stimmen. Und zum Thema folieren : Die vorderen Seitenscheiben waren foliert und die Rückleuchten auch. Und da ich keine Autospezialist bin und das Fahrzeug kurz vor dem Verkauf bei der DEKRA war ich mir sicher dass das Fahrzeug betriebssicher war. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass ich ohne Versicherungsschutz gefahren bin. Deswegen haben ich die Folien entfernen lassen. Wäre ich von der Polizei angehalten worden hätte ich mit einer Anzeige, einem Punkt in FL und sogar mit der Stilllegung des Fahrzeuges rechnen müssen. Und da es sich nicht um originale Felgen handelt sondern um ein Nachbau der den originalen sehr stark nachempfunden ist und die Felgen eine KBA Nummer haben brauche ich eine ABE. Diese habe ich auch im Netz gefunden jedoch ist mein Fahrzeug nicht aufgeführt. Ich habe mich wohl mit guten Recht auf die Aussage der DEKRA verlassen. Dafür haben wir doch solche Unternehmen in Deutschland.

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#5
 Von 
Musial
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Sir Berry & Harry Van Shell

@Sir Berry: Natürlich ist es keine 120% Aussage, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Jedoch hat der Lack Spezialist erst optische hinweise erkannt die für einen Laien nicht erkennt sind und zweitens wie erwähnt wurde dann mit einem Elektronischen Prüfgerät die Lack dicke ermittelt. Die gesamte linke Seite hat eine normale Lackdicke wohin die komplette rechte Seite die doppelte Lackdicke aufweist. Es sind ebenfalls ganz klare Merkmale nun zu erkenne das an vielen Stellen gespachtelt worden ist und dazu die Spaltmaße nicht stimmen. Und zum Thema folieren : Die vorderen Seitenscheiben waren foliert und die Rückleuchten auch. Und da ich keine Autospezialist bin und das Fahrzeug kurz vor dem Verkauf bei der DEKRA war ich mir sicher dass das Fahrzeug betriebssicher war. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass ich ohne Versicherungsschutz gefahren bin. Deswegen haben ich die Folien entfernen lassen. Wäre ich von der Polizei angehalten worden hätte ich mit einer Anzeige, einem Punkt in FL und sogar mit der Stilllegung des Fahrzeuges rechnen müssen. Und da es sich nicht um originale Felgen handelt sondern um ein Nachbau der den originalen sehr stark nachempfunden ist und die Felgen eine KBA Nummer haben brauche ich eine ABE. Diese habe ich auch im Netz gefunden jedoch ist mein Fahrzeug nicht aufgeführt. Ich habe mich wohl mit guten Recht auf die Aussage der DEKRA verlassen. Dafür haben wir doch solche Unternehmen in Deutschland.

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#6
 Von 
Musial
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Sir Berry & Harry Van Shell

@Sir Berry: Natürlich ist es keine 120% Aussage, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Jedoch hat der Lack Spezialist erst optische hinweise erkannt die für einen Laien nicht erkennt sind und zweitens wie erwähnt wurde dann mit einem Elektronischen Prüfgerät die Lack dicke ermittelt. Die gesamte linke Seite hat eine normale Lackdicke wohin die komplette rechte Seite die doppelte Lackdicke aufweist. Es sind ebenfalls ganz klare Merkmale nun zu erkenne das an vielen Stellen gespachtelt worden ist und dazu die Spaltmaße nicht stimmen. Und zum Thema folieren : Die vorderen Seitenscheiben waren foliert und die Rückleuchten auch. Und da ich keine Autospezialist bin und das Fahrzeug kurz vor dem Verkauf bei der DEKRA war ich mir sicher dass das Fahrzeug betriebssicher war. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass ich ohne Versicherungsschutz gefahren bin. Deswegen haben ich die Folien entfernen lassen. Wäre ich von der Polizei angehalten worden hätte ich mit einer Anzeige, einem Punkt in FL und sogar mit der Stilllegung des Fahrzeuges rechnen müssen. Und da es sich nicht um originale Felgen handelt sondern um ein Nachbau der den originalen sehr stark nachempfunden ist und die Felgen eine KBA Nummer haben brauche ich eine ABE. Diese habe ich auch im Netz gefunden jedoch ist mein Fahrzeug nicht aufgeführt. Ich habe mich wohl mit guten Recht auf die Aussage der DEKRA verlassen. Dafür haben wir doch solche Unternehmen in Deutschland.

-- Editiert von Musial am 03.01.2018 23:29

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#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Du hast noch immer nicht eindeutig geklärt was im Vertrag zum Thema unfallfreiheit vereinbart wurde.
Wurde das Wort durchgestrichen oder hätte man ankreuzen müssen oder, oder, oder

Zum Thema Lack: Eine Nach-/Neulackierung muss kein Indikator für einen Unfall sein. Genausogut könnte sich auf einem Supermarktparklplatz ein Einkaufswagen selbstständig gemacht haben und an der Fahrzeugseite entlang geschrammt sein.
Auch unterschiedliche Spaltmaße (die selbst ein Laie bei der Besichtigung feststellen kann) sind kein Indikator für einen Unfall.

Zum Thema Folierung:
Wenn Dir der Verkäufer nicht explizit im Kaufvertrag garantiert hat, dass das Fahrzeig der StVo entspricht, bist Du selbst dafür verantwortlich dein Fahrzeug vor jeder Fahrt zu überprüfen. Sprich: Die Verantwortung liegt immer beim Fahrzeugführer sicherzustellen dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist.
Gleiches gilt wenn Du dir ein aufgemotztes Auto von einem Kumpel ausleist und von der Polizei gestoppt wirst.
Du als Fahrer wirst dann verantwortlich gemacht und erhältst eine Strafe und nicht der Besitzer/Halter des Fahrzeugs.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Dir ein verkehrstaugliches KFZ zu verkaufen, es sei denn dies ist vertraglich so vereinbart.

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#8
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich könnte wetten, dass du ein US Import Fahrzeug gekauft hast.
Du solltest einmal bei Carfax die Fahrgestellnummer prüfen lassen.
Es könnte sein, dass dein Fzg in den USA ein Totalschaden hatte, in Litauen "repariert" wurde und dann in D verkauft wurde.


-- Editiert von Scappler am 04.01.2018 13:12

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