Rechte beim Neuwagenkauf, wenn der Händler die Bestellung storniert?

13. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
prash_de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte beim Neuwagenkauf, wenn der Händler die Bestellung storniert?

Hallo Zusammen,

Ich habe einen Neuwagen (Benzin) bestellt in anfang September, 2018 unter folgende Umstände:
- 10K rabatt wegen Umwelt Pramie gegen mein altes Diesel Auto (mein altes Auto habe ich sofort abgegeben)
- noch 1k als Inzahlungnahme weil mein Auto hat mehr wert
- Liefertermin Januar/Februar 2019 (mündlich zweite Januarwoche)
- nach der verbindliche Bestellung, habe ich ein Auftragsbestätigung bekommen
- Ankaufschein für mein altes auto in der Hohe von ein tausend euro (nicht im Bar bekommen sondern wird von wert des neues Autos abgezogen)

Während diese 4 monat wir haben von einander uberhaupt nicht gehört. Also jetzt am 3 Januar habe ich der Händler angerufen nach dem Status meines Autos. Er hat nur einfach gesagt, dass er wird uns zuruck anrufen. Am Montag den 7 Jan hat er mich angerufen und gesagt, dass der hersteller produziert bestellte Auto nicht mehr und ich kann mein Auto nicht haben. Und hat mir zwei Möglichkeiten (nur Mundlich) anbieten:

1. er kann gleiches Auto aber als Diesel für mich bestellen und dafür muss ich noch 6 Monaten warten und für die verlängerte Wartezeit kann er mir kein Ersatzfahrzeug anbieten.

2. Oder wir können den Vertrag kündigen und bekommen für das alte Auto ein tausend Euro laut Ankaufschein.

Jetzt ich mochte wissen habe ich irgendwelche Rechte? was kann ich gegen den Händler machen als er den Vertrag kündigt und naturlich weder will ich noch lange warten noch will ich ein Diesel auto kaufen.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen, Meinungen,
Daria

Problem nach Autokauf?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Lieferung
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt


Und dann abwarten, was genau er macht.




-- Editiert von Harry van Sell am 13.01.2019 18:47

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
prash_de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank Harry.

In der verbindlichen Bestellung wird der Liefertermin als Januar / Februar angegeben. Kann ich jetzt eine Aufforderung zur Lieferung senden?


Können Sie sich dazu bitte ausführlicher äußern:
"Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)".

vielen Dank im Voraus

-- Editiert von prash_de am 13.01.2019 22:25

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat:
dass der hersteller produziert bestellte Auto nicht mehr und ich kann mein Auto nicht haben.


um was für ein Modell geht's denn da genau? Selbst wenn der Hersteller GENAU dieses Auto aus dem Programm genommen haben sollte, wird's doch einen adäquaten Ersatz geben...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)

???Welche Überweisung???

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
– Fristsetzung für die Überweisung nach Datum (14 Tage)

???Welche Überweisung???

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
???Welche Überweisung???

Hoppla, das sollte "Lieferung" heißen.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
prash_de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

1.

Zitat (von little-beagle):
Zitat:
dass der hersteller produziert bestellte Auto nicht mehr und ich kann mein Auto nicht haben.
Kia Sorento 2.4 GDI Benzin

um was für ein Modell geht's denn da genau? Selbst wenn der Hersteller GENAU dieses Auto aus dem Programm genommen haben sollte, wird's doch einen adäquaten Ersatz geben...
Hersteller bietet gleiche modell als Diesel.

2. Können Sie mir bitte hier helfen:

Zitat (von prash_de):
vielen Dank Harry.

In der verbindlichen Bestellung wird der Liefertermin als Januar / Februar angegeben. Kann ich jetzt eine Aufforderung zur Lieferung senden?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von prash_de):
In der verbindlichen Bestellung wird der Liefertermin als Januar / Februar angegeben. Kann ich jetzt eine Aufforderung zur Lieferung senden?

Kann man.

Aber die würde jetzt noch nicht wirklich viel bewirken, da der Februar ja noch nicht ab gelaufen ist.

Der Händler hat die Lieferproblem ja noch nicht nachweisbar verkündet.


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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Scheinbar bietet Kia den Sorento wirklich nur als Diesel an, erstaunlich. Immerhin mit 6d-temp-Norm...

Damit scheint das eine wirklich doofe Situation zu sein - der Hersteller bietet das nicht mehr an, was der Händler verkauft hat. Was GENAU ist im Kaufvertrag vereinbart?

Wenn ein Fahrzeug aus Modelljahr 2019 vereinbart war, kann der Händler die Lieferung wegen Unerfüllbarkeit verweigern. Er wäre dann bzgl. des alten Fahrzeugs Schadenersatzpflichtig - aber das riecht nach Ärger. Vielleicht gibt's aber auch akzeptable Sorento Benziner aus dem Modelljahr 2018, die für Dich akzeptabel wären?

Oder ein anderes Modell aus der Kia-Palette?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Die Frage ist ja auch, ist diese Fahrzeug gar nicht mehr beschaffbar? Denn oft stehen ja Neuwagen gleicher Konfiguration bei vielen Händlern auf dem Hof ...


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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Bei z.B. mobile.de stehen tatsächlich genau 0 Neuwagen dieses Typs. Ich vermute, es wird schlicht für den Händler nicht möglich sein diese Bestellung zu erfüllen. Da der Händler diesen Umstand nicht zu vertreten hat wird es tatsächlich schwierig hier etwas zu erreichen. Wenn ich der Fragesteller wäre, dann würde ich wahrscheinlich auf das Angebot der Dieselvariante eingehen. Die Konditionen sollten dann aber entsprechend gut sein. 11.000€ für einen Wagen der 1000€ wert ist sehe ich allerdings als gute Konditionen.

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#12
 Von 
prash_de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Tatsächlich gibt es keine vergleichbaren Autos von Kia mit Benzinmotor und 7-Sitzer (sehr wichtig).

Ich hätte die Option von Diesel in Betracht gezogen, aber da ich schwanger bin und im März fällig bin, brauche ich definitiv ein Ersatzauto. Der Händler lehnte es ab, hier Hilfe anbieten.

@Laie: Mein Auto war definitiv nicht 11K wert, aber es war auch nicht 1K wert und das ist der Grund, warum ich eine Inzahlugsnahme über die Umweltprämie bekommen habe.

VG

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von prash_de):
aber es war auch nicht 1K wert
Dann tut es mir leid für dich, aber du hast es für 1K verkauft. Das war deine Entscheidung.
Man könnte jetzt einen Anspruch auf Schadenersatz (zu geringer Preis des alten Fahrzeugs) wegen Treu und Glauben konstruieren, aber das wird schwierig werden das durchzusetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass man da einen Vergleich aushandeln könnte.

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#14
 Von 
prash_de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht war mir nicht klar: Ich habe mein Auto nicht verkauft, ich habe es im Umweltpramie-Angebot gehandelt. Ich hätte diesen Bonus (ggf. abweichend) von jedem anderen Hersteller erhalten.
Oder ist es nicht wichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von prash_de):
Ich habe mein Auto nicht verkauft,

Doch, hier:
Zitat (von prash_de):
noch 1k als Inzahlungnahme



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