Hallo,
habe mir vor 18 Monaten (April 2002) einen VW Golf als Reimport aus den Niederlanden gekauft. Im Winter 2002/2003 wies dieser Wagen einen Mangel auf. Nach mehrmaligen Besuchen in der VW Werkstatt wurde der Fehler aber nicht gefunden. Als dann der Winter vorbei war, war von dem Mangel leider nichts mehr festzustellen.
In diesem Winter trat das selbe Problem erneut auf. Wieder besuchte ich die VW Werkstatt. Es wurden erneut Reparaturen durchgeführt, die zu einem ungenügenden Ergebnis kamen. Der Mangel war immernoch da und ich hätte in dieser Zeit nur kostenpflichtig ein Ersatzfahrzeug bekommen können.
Nun habe ich gehört, dass es die Möglichkeit einer Wandlung gibt.
Habe aber im Forum leider keine Angaben über Reimporte gelesen.
Habt Ihr einen Plan, wie man genau vorgehen muss, um diesen Vorgang kurz und schmerzlos über die Bühne zu bringen?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
Reimport mit Wandlung möglich?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Sie haben den Wagen doch hier in Deutschland gekauft, oder? Na klar, sonst wäre ein Golf ja kein Reinmport.
Also gilt deutsches Kaufrecht - die Tatsache, dass es ein Reimport ist spielt hier keine Rolle.
Rücktritt vom Kaufvertrag wäre nach zweimaligem erfolglosem Reparaturversuch des selben Mangels möglich.
Allerdings müssten Sie dabei beachten, dass Sie bei einem Rücktritt nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen würden. Sie müssten sich den Gebrauchsvorteil für die Zeit der Nutzung anrechnen lassen, was nicht unerheblich sein wird.
Laufen die Reparaturen denn noch auf Garantie? Dann lieber noch weiter Reparaturversuche durchführen lassen.
Ich hatte auch mal ein Problem mit meinem Golf - da konnte mir kein Werkstatt was zu sagen - habe dann in einem Forum (namen leider vergessen) die Lösung gefunden - und konnte es sogar selbst erledigen. Also, vielleicht lässt sich das ja so klären.
Viel Erfolg
MCNeubert
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*(namen leider vergessen)*
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Ansprechpartner für eine Wandlung ist immer der verkaufende Händler, nicht der Hersteller. Wenn der deutsche Händler gemäß Bestellauftrag lediglich als Vermittler tätig war, sieht es mit einer Wandlung schlecht aus.
In diesem Falle so lange reparieren lassen, bis der Fehler behoben ist.
Gruß, W.H.
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